Kosten für den Meister Absetzen

  • Hi,


    ein bekannter von mir macht gerade den Meister für SuS als Fernlehrgang.

    Er meint dadurch dass er die Kosten selbst übernimmt und kein Bafög beantragt hat kann er sämmtiche kosten einfach von der Steuer absetzen zu 100%. Sodass der Meister quasi gar nichts kostet. Kann das wirklich sein?

    Sind das wirkich 100% die ich zurückbekomme? Er hat mit dem Bildungsträger eine Ratenzahlung vereinbart.


    Grüße

  • Soweit ich das weis kann man folgende Kosten Steuerlich geltend machen

    • Studiengebühren
    • Prüfungsgebühren
    • Fachliteratur und Tutorien/ Repetitorien (gibt es ja z.B. online als käufliche Lernvideos)
    • Arbeitsmittel, Büromaterial und Portokosten (z.B. für das Zurückschicken von Einsendeaufgaben im Fernstudium)
    • Mitgliedsbeitrag der Bücherei
    • Reisekosten zu Präsenzveranstaltungen (0,30 € je Kilometer)
    • Übernachtungskosten
    • Zinsen für den Studienkredit
    • ggf IT-Geräte wenn diese für das Studium notwendig sind.


    Unterschieden wird dann noch zwischen Erststudium oder Zweitausbildung, ob als AN oder Selbständiger hat was mit dem Freibetrag und wie die Kosten abgesetzt werden zu tun.

  • ... kann er sämmtiche kosten einfach von der Steuer absetzen zu 100%. Sodass der Meister quasi gar nichts kostet. Kann das wirklich sein?

    Sind das wirkich 100% die ich zurückbekomme?


    Grüße

    Nein, kann er nicht. Es wird bei Geltendmachung der Kosten lediglich das zu versteuernde Einkommen reduziert.

    Fiktives Beispiel: Er vedient 36000 € brutto im Jahr. Laut Grundtabelle 2021 sind dafür 6986 € fällig. Der Meister kostet 4000 € und er macht die Kosten zu 100% geltend. Das zu versteuernde Einkommen verringert sich auf 32000 €. Dafür sind laut Grundtabelle 5706 € fällig. Er spart sich also 1280 €. Effektiv kostet ihn der Meister dann 2720 €.


    Die Kosten werden nicht von der Steuer abgezogen sondern vom zu versteuernden Einkommen.

  • Wie oben beschrieben. Alle Belege (Quittungen, Rechnungen etc.) sammeln und der Steuererklärung hinzufügen.

  • Der Meister ist auch je nachdem fast kostenlos:


    Unterhalt wird seit letztem Jahr zu 100% bezuschusst. Die Hälfte des Kurses gibt es als Zuschuss und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen. Das zinslose Darlehen wird bei Erfolg zu 50% erlassen. Und in manchen Bundesländern gibt es eine Meisterprämie bei Erfolg, meist so 1000€


    Den Rest kann man dann auch sicherlich noch absetzen.

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