Mehrarbeit Objektschutz

  • Guten Abend zusammen.


    Ich habe im Dezember 279 Stunden gearbeitet. Ein Kollege meinte das es ab 228 Stunden einen Zuschlag von 25% geben würde.


    Auf Nachfrage in meiner Niederlassung bekam ich die Antwort, das dies nur auf die Bewachung von kerntechnischen Anlagen zutreffen würde.


    Nach eigenen Recherchen bei der BDSW bin ich allerdings zu dem selben Ergebnis gekommen wie mein Kollege.


    Ich werde im Objektschutz im Land Hessen eingesetzt.


    Wäre nett wenn mir jemand diesbezüglich helfen könnte.


    Vielen Dank im voraus :)

  • Hallo,


    wie soll dir hier jemand helfen?

    Ich kenne das Problem nur zu gut, blöde Sache.


    Die richtige Info im Tarif hast du schonmal gefunden.


    Ein Betriebsrat (falls vorhanden), ein Anwalt im Arbeitsrecht oder ein Vertreter der Gewerkschaft kann dir jetzt helfen.


    Du könntest aber auch zu deinem Arbeitgeber gehen und ihm in etwa folgendes sagen: „Heidewitzka vom securitytreff hat geschrieben du erzählst Müll. Bezahl deine Arbeitnehmer vernünftig, du Betrüger!"


    Du kannst bei Bedarf gerne diverse Drohungen und Beleidigungen anfügen.


    Ich glaube aber ersteres mit BR, Anwalt oder Gewerkschaft ist zielführender.


    Grüsse

    heidewitzka

  • Hallo Heidewitzka


    Danke für deine Antwort.


    Also lag ich richtig? Ich war mir nicht sicher weil ich ehrlich gesagt keinen wirklichen Überblick habe.


    Wollte jetzt bei meinem Chef kein großes Fass aufmachen und am Ende liege ich falsch.


    LG

  • Guck mal in den Tarifvertrag. Ist überall anders. Hier Hessen!


    § 7 Zuschläge

    1. Für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wird ein Zuschlag gezahlt.

    2. Mehrarbeit im Sinne dieses Manteltarifvertrages ist nur die angeordnete und geleistete Arbeit, die die Arbeitszeit im Durchschnitt von 3 auf einander folgenden Monaten von 174 Stunden im Monat überschreitet;

    􏰀 im Interventions- und Revierdienst die Arbeitszeit von 210 Stunden im Monat überschreitet;

    􏰀 im Objektschutzdienst die Arbeitszeit von 264 Stunden im Monat überschreitet (einschl. Arbeitsbereitschaft);

    􏰀 im Objektschutzdienst im militärischen Bereich von 264 Stunden im Monat überschreitet;

    􏰀 im Werkfeuerwehrdienst von 288 Stunden im Monat überschreitet.

    3. Der Mehrarbeitszuschlag beträgt 25 % je Arbeitsstunde.


    Link: http://wasi-hessen.de/wp-conte…w-HN-01-07-07-30-0910.pdf

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