• Hallo zusammen ich bräuchte Mal einen Rat.


    Ich bekomme jetzt schon den 2. Monat Dienstpläne die unter 173 (174) Stunden gehen . Aktueller Monat 150 nächsten Monat 75.


    Laut Tarifvertrag müssen die Sollstunden erbracht werden jetzt ist es ja so wie oben geschrieben.


    Aussagen der Dispo ist der Auftraggeber gibt im Moment nicht mehr Stunden raus.


    Muss meine Firma dann nicht dennoch die Sollstunden Zahlen auch wenn der Auftraggeber nicht so viele Stunden rausgibt ?


    Der Arbeitsvertrag so steht es hier stützt sich auf den Mantelrahmentarifvertrag (MRTV) sowie Mantel-. Lohn- / Entgelt- sonstigen Tarifverträgen zwischen den BDSW und einer Gewerkschaft.


    Ich habe Existenzängste wenn ich diese Dienstpläne sehe .


    Könntet ihr mir vielleicht einen Ratschlag geben . Sonstige versuche meine Sollstunden zu erbringen leider Fehlgeschlagen die setzen mich einfach nicht woanders ein wieso auch immer Qualifikationen sind da zu genüge.


    Lieben Gruß

  • Hier geht es um Minusstunden. Jetzt kommt es darauf ankommen was in deinem Arbeitsvertrag steht, eventuell etwas über flexible Arbeitstsunden. Im Tarifvertrag gibt es definiv keine Stelle in der Minusstunden zulässig sind.


    Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht als beispiel 174Std/Monat alles gut wenn da aber steht "bis zu" 174Std/Monat wird es knifflig.

    Trifft jetzt ersteres zu und der AG hat nur Arbeit für 150 bzw. 75Std statt der vereinbarten 174Std. so ist das nicht dein verschulden den du wolltest ja arbeiten und hast im Grunde Anspruch auf den vollen Lohn das wirtschaftliche Risiko trägt der AG der dafür verantwortlich ist das seine AN's endsprechend beschäftigt sind. §516 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko ist es so geregelt das der AG auch zu zahlen hat wenn er zu wenig Arbeit für seine AN's hat.


    Das ganze ist ein Thema für den Betriebsrat deiner Firma bzw. wenn du in der Gewerkschaft bist eines für den für dich zuständigen Gewerkschaftsvertreter.

  • Der Weg sieht zu 99% wie folgt aus:


    1. Klagen

    2. Daraufhin gekündigt werden

    3. Klage um Kündigungsschutzklage erweitern

    4. Warten

    5. Evtl. Recht bekommen

    6. Neuen Job besorgen

    7. Daraus Lernen


    Falls du klagen möchtest, kündige nichts auf der Arbeit an und rede mit niemandem, auch nicht mit der netten Kollegin. Lass alles den Anwalt machen, Wenn du dann gekündigt wirst, weil du dein Recht wahrgenommen hast kann dein Rechtsverdreher das Maßregelverbot aus dem Hut zaubern. Ansonsten wird dein AG noch kreativ und zaubert sich was zusammen.


    Oder, Mund halten und dich woanders bewerben. - im Fall von Bewachungsgewerbe - dann evtl. auf ein neues (sprich ähnliche oder gleiche Probleme) oder Glück mit neuer Firma und alles gut.


    Arbeitsrechtlich bekommst du zwar meist Recht aber der Job ist weg. Es gibt keine bis wenig Sicherheit generell. Im Sicherheitsgewerbe sowieso nicht.


    Hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung inkl. Arbeitsrecht und/oder bist in der Gewerkschaft (am besten beides!)


    Viel Glück!

  • Danke für deine Antwort ich habe den Vertrag vor mir liegen 4.Arbeitszeit (1) Die Arbeitszeit richtet sich nach den Tariflichen Bestimmungen.


    Leider gibt es hier wohl keinen Betriebsrat. Die Gewerkschaft ist dann Verdi? Baden-Württemberg?


    Danke für deine ausführliche Antwort

  • Nabend,


    kenne den Tarifvertrag BW nicht im Detail, aber in Berlin / Brandenburg sieht es so aus das es

    173 Stunden pro Monat im Quartal sein müssen.


    3 x 173 Stunden = 519 Stunden in 3 Monaten

    Arbeitest du nun 150 + 150 = 300, dann muss der AG dir im Monat 3 dann 219 Stunden zur Verfügung stellen und wäre damit raus.

    Sind es dann nur 200 Stunden im Monat 3, dann muss er dir lt. Tarifvertrag 19 Stunden nachbezahlen auch wenn du nicht gearbeitet hast.


    Wichtig:
    Weise deinen AG immer (am besten schriftlich) daraufhin, das du zu wenige Arbeitsstunden hast und du deine Arbeitsleistung zur Verfügung stellst.

    Einige AG reden sich dann nämlich unter anderem mit Meldepflichten des Arbeitnehmers raus.
    "Aber er hat doch nix gesagt" usw. usw.


    Sollte der AG in deinem Objekt keine Stunden für dich haben, kann er dich anderweitig einsetzen.


    Tom

  • Guck unbedingt nach Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag. Meist sind diese 3 Monate und danach verfällt jeglicher Anspruch. Hast du unter Garantie drin.

  • Hey habe neue Informationen. Ich habe gestern die Trommel getrommelt. Teamleiter, Bereichsleiter,Betriebsleiter, Geschäftsführer. Dann habe ich den Betriebsleiter angerufen der ins stottern kam. Ich sagte laut Tarifvertrag 174 Stunden müsst ihr zahlen ob ich arbeite oder nicht . Er sagte ganz trocken wir haben Kurzarbeit angemeldet . Gut das wir darüber auch Bescheid wissen nur wissen die noch nicht ob es durchgeht.

  • Wurde den Mitarbeitern bekannte gegeben das Kurzarbeit angemeldet wurde? Den dazu ist der AG verpflichtet, auch ist der dazu verpflichtet seinen AN's zu informieren wie es mit Kurzarbeitergeld geregelt ist.


    Allerdings habe ich mir nochmal den Anfangspost durchgelesen da mich das etwas stutzig gemacht hat mit den schwankenden Stunden den sowas kenne ich beim Einsatz von Subunternehmern denen ich die Stunden überlasse die ich selber personalbedingt nicht abdecken kann Oder wenn man einen Kunden hat der im Empfangs-/Pfortenbereich eigene Mitarbeiter beschäftigt und auf Grund irgendwelcher Ausfälle externe Hilfe holt. AN's die fest an Objekten eingesetzt sind kommen in der Regel auf ihre Sollstunden.


    Aber um nochmal darauf zurück zu kommen, der AG ist dafür verantwortlich seine AN's wie vertraglich vereinbart zu beschäftigen kann er das warum auch immer nicht trägt er erst mal das wirtschaftliche Risiko und muss seine Mitarbeiter dennoch voll bezahlen wenn er sich selber verkalkuliert. Wenn er aber absehen kann das er nicht mehr alle seine AN's ausreichend beschäftigen kann und will Kündigungen umgehen kann er Kurzarbeit anmelden, aber das muss mit dem Mitarbeitern kommuniziert werden.


    Es gibt einige Bereiche die Pandemiebedingt in Kurzarbeit sind das ist kein Geheimnis z.B. der komplette Veranstaltungsschutz der seit fast einem Jahr nichts mehr zu tun hat und quasi alle zu Hause rumsitzen, der Bereich Geld- und Wert da durch die weniger gewordene Bargeldnutzung weniger Fahrzeuge im Einsatz sind. Auch im Bereich Objektschutz gibt es Objekte die aufgrund des geringeren Besucherverkehrs weniger Personal benötigen.

  • Tarife könnt ihr dieses Jahr knicken :)


    Sogar 10€ die Std für diese versager aus dieser Branche ist zu viel.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.