§34a Prüfung/Zuverlässigkeitsprüfung

  • Hallo!

    Ich habe vor 2 Wochen die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt mit dem ersten Versuch. Mir bereitet aber eine

    “Jugendsünde” Kopfschmerzen. Ich bin mit Anfang 20 durch falsche Freunde dazu gebracht worden Cannabis bei mir in der Tasche mitzunehmen, da ich keinen BTM eintrag zu dem Zeitpunkt hatte wurde auf mich eingeredet mit, dich durchsucht die Polizei sowieso nicht gründlich, ich war leider so naiv dies zu glauben. Natürlich wurde ich bei der nächsten Kontrolle mit 2.0 g Cannabis erwischt, habe einen BTM Eintrag bekommen und es wurde ein Strafantrag gestellt, dieser wurde aber nach 4 Wochen sofort eingestellt nach §31a und ich hatte kein Gerichtsverfahren und musste auch nicht zur Polizei gehen zur Aussage, ich war kooperativ und die Polizisten hatten dies auch vermerkt. Jetzt habe ich leider Angst das meine Zuverlässigkeit abgelehnt wird und ich nicht Arbeiten darf wegen eines

    BTM Verstoßes der 4 Jahre zurück liegt. Habt ihr da Erfahrungen diesbezüglich?, einige Kollegen meinten es wird schon nichts sein da auch sie in der Vergangenheit mit BTM erwischt worden sind, mein Führungszeugnis ist sauber aber ich denke im Zentralregister steht mein Vergehen immer noch drin. Ich habe auch nie was mit Drogen zu tun gehabt, habe nie Konsumiert, ich trinke auch keinen Alkohol, sonst bin ich auch nie in Erscheinung getretten. Meine Akte ist also Sauber bis auf den einzigen “Fehler” denn ich damals begangen habe und diesen auch zutiefst bereue. Mein Arbeitgeber weiß davon nichts da er nur mein einfaches Führungszeugniss sehen wollte. Hoffe ihr könnt mich da bisschen aufklären, ich habe wirklich große Sorge in ein paar Wochen Arbeitslos zu sein. Es handelt sich bei meiner Tätigkeit auch um keine in der LuftSicherheit, Schußwaffen führe ich auch nicht mit im Dienst. Wir arbeiten aber eng mit der BPol und LaPol.


    Danke für jede Antwort und liebe grüße euer Marko:)

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Ostsee75


    Dann dürfte ja bei mir nichts stehen da ich keine Strafe/Maßnahme erhalten habe.


    Steht dann lediglich im Inpol System der Polizeibehörde, hat da das KVR/§34a einsicht? Normalerweise nicht oder?


    Danke schonmal für die Antwort :)

  • Ich hatte Kollegen die waren Jahre lang im Gefängnis. Vorbestraft wegen Raub, Handel mit BTM, Diebstahl, Geiselnahme etc. Einer war sogar mehrere Jahre in einer forensischen Anstalt, der war immer betrunken auf der Arbeit. Heute sollte es das nicht mehr geben. Probier es aus, falls es Schwierigkeiten gibt wirst du es schon merken.

  • @heidewitzka


    Danke für die Antwort, wisst ihr vielleicht auch wie lang so eine Überprüfung dauert? Wird das gleich nach der Sachkundeprüfung geprüft oder erst wenn mich der Chef „anmeldet“


    Danke!

  • Habe das gleiche Problem, BtMG im Straßenverkehr = unzuverlässig, angeblich 10 Jahre sollte Mann warten 😞😞😞

  • Der Beitrag ist über zwei Jahre alt ;)


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