Bewachungsvertrag wo findet man ein Muster, was muss rein?

  • Hallo zusammen!


    Ich habe mal eine Frage: Ich plane meine Selbständigkeit im Sicherheitsgewerbe. An einer Sache bin ich jedoch hängengeblieben dies ist der Bewachungsvertrag.


    Ich weis das viele Firmen für kurze/längereAufträge nur eine Rechnung schreibenoder teilweise mündlich vereinbaren.


    Ich möchte jedoch abgesicherter sein bezogen auf mögliche Haftungsrisiken nach Rücksprache mit meiner Betriebshaftflicht.


    Z.B ich erstelle ein Sicherheitskonzept für ein Firma und rate zu 3 Mitarbeitern für eine Bestreifung. Die Firma will aus Kostengründen nur einen, ich stelle einen. In der Nacht wird Ware geklaut im hohen Wert. Die Firma versucht die Haftung auf die Bewachungsfirma abzuwälzen. Das würde ich so im Bewachungsvertrag festhalten um später einen Nachweis zu haben. Was müsste sonst noch rein um rechtlich wasserdicht zu sein? (Außer Art der Dienstleistung/Tätigkeitszeitraum/Haftungsbeschränkung auf Summe der Haftpflicht/Einsatzdauer +Anzahl Mitarbeiter /Zahlungsmodalitäten/Ende des Auftrages/Nebenarbeiten nicht zulässig , Was sollte in evt Kündigungsklauseln rein bzw des Auftrages?


    Ich habe dieses Muster gefunden, jedoch bin ich damit nicht 100% zufrieden:

    sicherheitsmelder.de - Wissensupdate in Fachbeiträgen


    Danke

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Du wirst keinen (Muster-)Vertrag finden, der Deine Anforderungen explizit beschreibt. Egal wie lange Du suchst. Jedes Muster mußt Du auf Deine Bedürfnisse, die Bedürfnisse Deines Unternehmens ändern. Sonst wär`s ja kein Muster.

  • Das ist mir klar. Danke schonmal.


    Es geht mir mehr darum was auf jedenfall reinsollte das er rechtlich soweit im Trockenen ist. Bzw was unbedingt reinsollte was ich Villeicht oben vergessen habe.. das ich ihn für mich anpassen muss ist klar.

  • Was soll da schon rein? Du bietest eine Dienstleistung nach 611 BGB. Die Arbeitsleistung ist von mittlerer Art und Güte, es gibt keine Garantien. Der Inhalt der Leistung ist die Arbeitsplatzbeschreibung bzw. die objektbezogene Dienstanweisung. Wenn du 3 Mitarbeiter/Menschen in deinem Sicherheitskonzept vorschlägst und die wollen nur einen würde ich den Auftrag schonmal ablehnen. Wie siehts aus mit Personalbedarfsplanung etc.? Bist du sicher das die Geschichte eine gute Idee ist? Das ist nicht böse gemeint, hört sich gewagt an, da schon die Grundlage fragil wirkt.

  • Was soll da schon rein? Du bietest eine Dienstleistung nach 611 BGB. Die Arbeitsleistung ist von mittlerer Art und Güte, es gibt keine Garantien. Der Inhalt der Leistung ist die Arbeitsplatzbeschreibung bzw. die objektbezogene Dienstanweisung. Wenn du 3 Mitarbeiter/Menschen in deinem Sicherheitskonzept vorschlägst und die wollen nur einen würde ich den Auftrag schonmal ablehnen. Wie siehts aus mit Personalbedarfsplanung etc.? Bist du sicher das die Geschichte eine gute Idee ist? Das ist nicht böse gemeint, hört sich gewagt an, da schon die Grundlage fragil wirkt.

    Ich bin Fachkraft für Schutz und Sicherheit und denke das ich das selber gut einschätzen kann ob es fragil ist oder nicht.


    Es geht darum , das ich von Anfang an alles zu 100 Prozent und so gut es geht machen will. Das ein Dienstleistungsvertrag nix weltbewegendes ist weis ich selber. Es geht mir nur darum den sauber und seriös zu formulieren und für mich die besten Satzungen zu finden und nicht irgendwas aufzusetzen. Wie zb .das Nebenarbeiten verboten sind, zb in dem Fall wenn einer meiner Mitarbeiter dann bei einer Nebentätigkeit während des Dienstes etwas beschädigt/ und andere Eventualitäten die Schadensersatzansprüche an meine Betriebshaftpflicht auslösen könnten. Desweiteren Gründe ich als Einzelunternehmer um später als Gmbh umzufirmieren.


    Wenn wie in meinen geschildeteren Beispiel bei der Firma ich dann nur ein Mann einsetze werde ich das auch dazuschreiben das der Kunde laut Angebot nur ein Mann gewünscht hat um so sicherzugehen keine Ersatzansprüche gegen mich zu gehen falls etwas passiert.

  • Guten Abend,


    Das Anliegen ist nachvollziehbar. Wenngleich ich persönlich nichts von überbordenden Verträgen halte, weil sie vielfach sinnfreie Regelungen enthalten, ist es gut sich mit den Risiken auseinander zu setzen. Ein Unternehmer muss jeden Tag Risiken eingehen. Das gehört dazu. Ein Vertrag ist am Ende auch nur ein Vertrag. In den geschilderten Fällen kann der Auftraggeber trotzdem versuchen einen Schadensersatz geltend zu machen. Da hilft auch der Vertrag nichts. Die Betriebshaftpflicht (im Idealfall mit Vermögensschadensdeckung) ist nicht nur wegen der Schadensersatzansprüche relevant. Sie ist insbesondere auch eine passive Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung wird versuchen den (unberechtigten) Anspruch abzuwehren.

    Die konkrete Ausgestaltung vom Verträgen ist eine Vorbehaltsaufgabe von Rechtsanwälten und Volljuristen. In einem Forum wird es keine kostenfreie Rechtsberatung geben, weil sie nicht zulässig ist.

    Kostenfrei gibt es allüberall Dienstleistungsverträge mit Haftungsbeschränkung. Mehr wird auch im Sicherheitsdienst m. E. nicht gebraucht.

  • Und auch genau aus dem Grund hab ich auch eine Betriebshaftpflicht ausgewählt mit sehr hohen Deckungsumfang . Zb 500 tsd bewachte Sachen , Vermögensschäden 300.000 Personenschäden 3 Millionen Euro usw alles weit über der in der Bewachungsverordnung gefordertern werte .. einfach aus dem Grund um mich als Einzelunternehmer abzusichern und einfach besser schlafen zu können .


    Da wie zb in der Bewachvero. Nur 12500 Euro für bewachte Sachen gefordert werden das ist lächerlich meiner Meinung . In jedem normalen Objekt sind höhere Sachwerte gelagert die im Revierdienst usw meist auch innen bestreift werden .

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