Opfer einer Straftat, Schutz und Dokumentensicherheit

  • Hallo!


    Ich denke, ich bin bestimmt vom Forum generell nicht so passend untergekommen, aber vllt. weiß einer trotzdem Rat und kann mir weitere Lokalitäten vorschlagen? Danke!

    Folgender Fall:

    Eine Person war 12 J. Opfer eines Schwerverbrechens in ihrer Wohnung durch anonyme Menschenkreise.

    Der Zusammenhang war grausam und unmenschlich.

    Hierzu gehörte: ausgiebige Körperverletzung, Missbrauch, Nachstellen, Privatsphärenzerstörung, etc. . Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, die Polizei war immer ermittelnd dabei, aber die Täter waren psychiatrisch hartnäckig.

    Auch wurden ständig die Dokumente der Polizei und der Gerichte der Person gestohlen. Vermutlich ein Akt reiner Kleptomanie.

    Die fehlenden Dokumente sind jetzt hier das Hauptproblem.

    Die Person ist noch selbständig, aber sie macht traumabedingt Fehler, zumal sich manche Täter inaktiv im Umkreis noch befinden und dort verweilen werden. Dies mag stressen, ist aber natürlich nicht veränderungsfähig.

    Der traumatische Stress führte zuletzt zum Beispiel bei einer Mietrechtsangelegenheit wieder zu Fehlern durch Amnesie.

    Das Opfer hatte als Erlittene schwerster Grausamkeiten einen besonderen rechtlichen Schutz erhalten bzgl. der Möglichkeit Fehler machen zu können, z.B Kündigungsschutz der Wohnung, etc.

    Natürlich würde das alles in Relation gestellt zu der Tatsache, dass man sie für eine vernünftige Person hielt.

    Problem ist, der Verlust der Dokumente führte zu einem Verlust des Glaubens, dass der Schutz jemals erlassen wurde.

    Weiß jemand welche Institution in der BRD solche Möglichkeiten besitzt?

    Leider traut die Person sich kaum mehr in die Konfrontation, was ich verstehen kann. Auch nicht bzgl. Ihrer Anrechte, da die Polizei sich zivilrechtlich raushällt, da solche Bestimmungen in den Bereich der richterlichen Gesetzgebung fallen.

    Wie kann man das nachkonstruieren?


    Man hätte ihr mal gesagt, wegen des Fehlens der Dokumente, würden die polizeilichen Einträge zu ihren Daten liegen.

    Kann mir jemand bestätigen, dass es rechtlichen Schutz für Opfer in der Form gibt und es kein Hokuspokus ist, bei Datendiebstahl massiver Art die Fakten aus dem Polzeicomputer zur Verfügung zu stellen?!


    Danke!

    LG

    Ahasver

  • Angus

    Hat das Thema geschlossen