SMA "zwingen" an einem Objekt auszuhelfen

  • Hallo Kollegen,


    ich hab da mal eine Frage die ich durch Internetrecherche nicht richtig gelöst bekomme, aber vielleicht hat hier einer Erfahrungen damit.


    Ich habe einem Kollegen bei mir am Objekt, nennen wir es Objekt A. Dieser Kollege hat aber noch eine Eiweisung für ein anderes Objekt, nennen wir das Objekt B.

    Er ist am Objekt A eingeplant und mit Diensten versorgt. Nun ist am Objekt B jemand Krank geworden und ausgefallen. Der Kollege will allerdings nicht beim Objekt B aushelfen da er sich am Objekt A wohl fühlt und dort lieber arbeitet.


    Jetzt die Frage könnte der Chef den Mitarbeiter zwingen beim Objekt B einzuspringen?

  • Ohne Einweisung darf er am Objekt B nicht eingesetzt werden.

    Unvallverhütungsvorschriften DGUV 1 und 23.


    Darüber hinaus spielt der Arbeitsvertrag eine große Rolle.

    Ist hier nur die Tätigkeit an Objekt A vereinbart kann der AN Tätigkeit an Objekt B verweigern.

    Gibt es einen zusatz:

    "und andere zumutbare Tätigkeiten" dann kann der AN auch an anderen Objekten / andere Tätigkeiten nach dementsprechender Einweisung eingesetzt werden.


    Was ist zumutbar?

    Die Agentur gibt vor dass ein Arbeitsweg von bis zu 90min zumutbar ist. Ob das einfach oder hin und zurück war weiß ich grad nicht mehr auswendig.

    Hat man z. B. Einen Bandscheibenvorfall und muss bei Kontrollrunde vom EG über Treppe in den 20 Stock wäre es unzumutbar.

    Fühlt man sich von diversen Gerüchen angeekelt, einem ist dadurch ständig übel = unzumutbar.


    Der AN fühlt sich dort nicht wohl:

    Kommt auf die Gründe an und

    Fürsorgepflicht des AG.

    Ferner sollte dem AG klar sein, dass nur gut gelaunte MA engagiert und leistungsfähig sind.

    Darüber hinaus kann "sich nicht wohl fühlen" ernste Folgen haben (Depressionen).

    Was wiederum unweigerlich zu einer AU des AN führen kann.

    Wo wir dann wieder bei der Fürsorgepflicht des AG stehen.

  • "Ferner sollte dem AG klar sein, dass nur gut gelaunte MA engagiert und leistungsfähig sind.

    Darüber hinaus kann "sich nicht wohl fühlen" ernste Folgen haben (Depressionen).

    Was wiederum unweigerlich zu einer AU des AN führen kann.

    Wo wir dann wieder bei der Fürsorgepflicht des AG stehen."


    Das leidige Thema. Erfahrungsgemäß juckt das den AG überhaupt nicht. Es gibt bestimmt Ausnahmen, aber ich kenne niemanden der diese Ausnahmen (innerhalb der Bewachung) mal im real-life erleben durfte. Erkundige dich doch mal bei deinen Kollegen älteren Semesters oder grab mal oberflächlich hier im Forum.


    Das ist übrigens nicht nur in der Bewachung so.

  • @Heidewitzka ich bin BJ 79 ich hab schon einiges erlebt.


    Vor allem ständiges Meckern, Nörgeln und Jammern.

    Anstatt das anzuwenden was man in der Bewachung drauf haben sollte:

    Kommunikation, Umgang mit Menschen.

    Das beinhaltet auch als AN Gespräche mit AG aufzunehmen.

    Voraussetzung alle Aspekte zu Prüfen, der AN hat Verpflichtungen gem. Arbeitsvertrag.

    der AG hat sich ebenso daran zu halten.

    Oft weiß der AG gar nicht was Einsatzleiter oder OL mit seinen AN anstellt.

    Im schlimmsten Fall geht man halt auseinander es ist nur eine Arbeit, da draußen gibt's genügend Jobs.

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