Waffensschkundeprüfung

  • Hallo, ich bin am Überlegen, ob ich in das Wachgewerbe einsteigen soll. Vorbereitungskurs zum 34a GewO ist schon mal gesichert.


    Meine Frage: Ich bin Jäger und Sportschütze. Habe also eine Waffensachkundeprüfung und WBK.


    Ich ging davon aus, das genügt. Nun erzählte mir jemand, dass sei für eine eventuelle Beantragung eines Waffenscheines nicht ausreichend.


    Die Waffensachkundeprüfung für Wachleute sei anders. Stimmt das? Müsste ich erneut eine Waffensachkundeprüfung machen?

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Hallo Leonard,


    in der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz habe ich unter § 7 etwas gefunden:


    7.2 Als anderweitige Nachweise der Sachkunde gelten die Jägerprüfung und die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a AWaffV der Jägerprüfung gleichgestellten Prüfungen, z.B. Zeugnisse, die im Rahmen des Studiums der Forstwirtschaft/-wissenschaft erworben worden sind und die den Anforderungen eines Jagdscheins nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) genügen oder die Prüfung im Fach Jagd und Fischerei an Fachhochschulen für Forstwirtschaft.


    Dort ist auch weiter unten erwähnt, daß, wie schon Fynnarium erwähnte, die Sachkunde für Sportschützen nicht als Nachweis für das Bewachungsgewerbe anerkannt wird.


    Ich würde es bei deiner zuständigen Waffenbehörde versuchen. Meine Einschätzung wäre; mit Sportschützen-Sachkunde ganz sicher nicht, mit Jägerprüfung - vielleicht.

  • Ja die Waffensachkunde für Gewerblich nutzung ist anders.
    Sie hat mehr Fragen und eine Prüfung mehr.

    Als meine gewerbliche Waffensachkunde bestand aus 74 Fragen und jeweils 5 Schuss mit Pistole und Revolver auf 10ner Ringscheibe. Welche weitere Prüfung?

  • Das steht auf der Seite, über den Ablauf.
    Tag 3 ist nur für Gewerbliche.

  • OK? Entweder gibt es je nach Bundesland unterschiede oder der Psychologische Teil wurde bei uns, weil bei meinem Lehrgang waren es einschließlich mir alles ehemalige/aktive Soldaten, weggelassen.


    Ist ja auch schon was her als ich die Waffensachkunde gemacht habe.

  • OK. Dachte das Schießen auf sogenannte "Mann-Scheiben" wäre in D verboten?

  • Jetzt wo du es erwähnst. Stimmt da war was mal von POLIZEI, Bundeswehr und Personen im Personenschutz/Waffenscheinträger(WICHTIG) abgesehen ist es für alle anderen verboten auf menschliche Silhouetten zu schießen.

  • Es wäre für den Fragenden sicherlich hilfreich, wenn Leute, die keine (oder bereits deutlich veraltete) Ahnung von der Thematik haben, sich beim "Beantworten" zurückhalten und nicht mit falschen oder veralteten Aussagen und Behauptungen auf die falsche Fährte führen.


    Ralf und Fynn/Mario liegen richtig, das Schiessen auf "Mannscheiben" ist nicht grundsätzlich verboten, Bei Lehrgängen zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen oder bei Schießübungen dieser Art ist das Schießen auf Ziele oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren sogar explizit gestattet (siehe der schon angeführte §22 Abs. 1 AWaffV.


    Verboten ist ein solches Schießen für explizit nur für Sportschützen, siehe auch §15a WaffG, Abs. 1. Eingeschränkt ist das Schießen auf "Mannscheiben" für das Training im jagdlichen Schießen zumindest im Prinzip zulässig (weil kein Sportschießen und "Jagdschutz" ggf. Bedürfnisbestandteil), auch wenn das selten (qualifiziert) durchgeführt wird und letztendlich unnötig ist (siehe auch nächster Absatz). Eine Teilnahme an konkreten Lehrgängen i.S.v. §22 AWaffV ist für Jäger gemäß §23 Abs. 2 AWaffV wiederum nur bei Vorliegen einer "wesentlich erhöhten Gefährdung" i.S.d. §19 WaffG erlaubt.


    Ob man "Mannscheiben" zum Training überhaupt braucht, lasse ich an dieser Stelle offen weil für die Diskussion irrelevant. Wer sich mit dem Thema auskennt, sollte die Antwort kennen.


    Soviel erstmal zur Teildiskussion Zielscheiben.


    Und zur eigentlichen Frage bezüglich der Sachkunde zuerst einmal die Kurzform:


    Ja, die Waffensachkunde für Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe unterscheidet sich von der Sachkunde für Sportschützen und/oder Jäger. Daher: Ja, Du wirst nochmal eine entsprechende Unterrichtung und Prüfung besuchen müssen, damit Du ein den aktuellen Anforderungen entsprechendes Lehrgangszeugnis erhältst.

    Das ist seit mindestens 2012 (Inkrafttreten der geänderten WaffVwV) so, auch wenn in einer Übergangszeit manch eine der ca. 550 Waffenbehörden aus Unwissenheit noch ihr eigenes Ding gemacht hat. Das dürfte heute aber weitestgehend rum sein.


    Ausschlaggebend dafür ist, dass seitdem eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden gefordert ist ("immerhin" 8 Stunden mehr, in denen über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse, insbesondere zu Notwehr und Notstand, sowie besondere Fertigkeiten im Schießen, insbesondere mit Kurzwaffen zu vermitteln sind) - siehe Nr. 7.5.1 WaffVwV.*



    Dementsprechend muss dann auch gemäß Nr. 7.3 WaffVwV aus der Sachkundebescheinigung etwas über Art und Umfang der nachgewiesenen Sachkunde hervorgehen (§ 2 Absatz 4 AWaffV). dazu gehören u.a. Aussagen zum Bedürfniszweck des Prüflings(!), Umfang der Sachkundeprüfung (geprüfte Waffenarten) und eine Aussage zu Schießfertigkeit.


    All das ist üblicherweise in einem Zeugnis einer Jägerprüfung nicht zu finden (und auch nicht Bestandteil der Ausbildung, insbesondere die besonderen Fertigkeiten im Schießen mit Kurzwaffen), weswegen diese und die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a AWaffV der Jägerprüfung gleichgestellten Prüfungen auch nicht ausreichend für den Nachweis der Sachkunde für einen Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe sind.


    Prüfungen, bei denen als Befähigungsnachweis zweimal 5 Schuss abgegeben werden müssen, kann man dementsprechend bewerten, auch wenn irgend eine Waffenbehörde wohl der Meinung war, dass dies ausreichend für eine Anerkennung eines Sachkundelehrgangs sei. Aber da wundert mich mittlerweile ehrlich gesagt auch nichts mehr, "staatliche Anerkennung" hin oder her. Leider ist da Vieles schlichtweg gefährlicher Schrott. Aber das relativiert sich jetzt halt nach und nach in der Relevanz, da immer weniger Erlaubnisse erteilt werden. Leider ist das gut so.


    Eins noch SecurityRichter, quasi als Blick über den Tellerrand:


    Ob eine Sachkundeprüfung für Erlaubnishaber im Bewachungsgewerbe einen Prüfungsteil "mehr" hat oder nicht ist nicht pauschal zu sagen.


    Das hängt vom durch den beantragenden Veranstalter vorgelegten Lehrgangsplan und der für den Sachkundenachweis vorgesehenen Prüfungskonzeption ab.


    Kurzum: 550+ verschiedene Waffenbehörden in Deutschland, dort jeweils verschiedene Sachbearbeiter, das kann überall unterschiedlich sein, selbst im gleichen Zuständigkeitsbereich, weil die Lehrgangszulassungen kein Ablaufdatum haben und letztenlich in der Praxis keinerlei systematische Qualitätskontrolle erfolgt.


    Aber immerhin: Sowohl die von Dir beschriebene Lehrgangsaufteilung als auch das Lehrgangszeugnis machen einen guten und zweckmäßigen Eindruck, da hast Du scheinbar einen der besseren Anbieter erwischt - wobei zwischen der Änderung der WaffVwV und der Prüfung natürlich auch 4 Jahre liegen. Da wäre es eigentlich schade, wenn es anders wäre.

    5-Schuss-geschossen-Lehrgänge gibt's aber heute noch.


    Eine kleine Anmerkung zum Thema "Kurz und Langwaffe, kann man zusammen ablegen":


    Nr. 28.1 der WaffVwV sagt: "Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffen (Anm.: durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal) kommt in der Regel nicht in Betracht.".


    Es gibt in homöopatischen Dosen auch Sicherheitsfirmen mit Erlaubnissen für Langwaffen, aber die bringen ihren so ausgestatteten Mitarbeitern die Sachkunde und den entsprechenden Umgang üblicherweise selbst bei und vertrauen nicht auf irgendwelche mehr oder weniger schwindligen externen Sachkundenachweise. Und das maritime Geschäft ist de facto Geschichte. Eine wirkliche Notwendigkeit für die Sachkunde für Langwaffen gibt es also reell gesehen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.


    Dennoch kann man das natürlich zusammen ablegen, es frisst kein Brot, ist interessant und macht (mit Glück und dem richtigen Lehrgangsanbieter) ggf. sogar ein bisschen Spaß, auch wenn man es wie gesagt mit großer Wahrscheinlichkeit in D nie benötigen wird.



    *(Anmerkung der Vollständigkeit halber: Eine solche 24-stündige Sachkundeschulung umfasst dann natürlich auch die erforderliche Sachkunde für einen Sportschützen, wobei das einige Verbände wieder anders sehen, weil diese in ihr Sachkundeunterrichtungskonzept (das nicht von der lokalen Waffenbehörde zumindestmal oberflächlich geprüft wird) noch so Sachen wie die Sportordnung oder "Schiessleiterqualifikationen" mischen). Da kann es - ohne rechtliche Grundlage - also ggf. trotzdem noch Diskussionen geben. Meistens mit den Schießsportverbandsfunktionieren, sehr selten mit den Sachbearbeitern der Waffenbehörde. Die sollten aber recht schnell von einem guten Lehrgangsträger beendet werden können.

  • Erst mal danke für die Informationen. Die Schießprüfung: Auf welche Entfernung wird geschossen und welches Ergebnis muss erzielt werden?

  • Hierfür gibt es keine gesetzliche Vorgabe und auch keine Vorgabe in der Verwaltungsvorschrift.



    Nr. 7.4 WaffVwV sagt dazu nur:


    "Die Prüfung der Schießfertigkeit umfasst den Nachweis der sicheren Handhabung von Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe; der Nachweis eines bestimmten Trefferniveaus ist ebenfalls abhängig von dem mit dem Bedürfnis geltend gemachten Zweck. So müssen Sportschützen ein bestimmtes Trefferniveau nicht erreichen, wohl aber Personen, die die Waffe führen wollen. Bei Waffensammlern, die keine Munitionserwerbsberechtigung besitzen (siehe auch Nummer 10.10), kann ggf. auf den Nachweis von Schießfertigkeiten verzichtet werden."


    Damit hängt die Prüfung, ihr Niveau und die Mindestvoraussetzungen für das Bestehen davon ab, was der Lehrgangsausrichter im Rahmen der Anerkennung seines Sachkundelehrgangs als Prüfungsinhalte für den praktischen Teil vorgesehen und anerkannt bekommen hat.


    Insofern ist diese Frage nicht beantwortbar, ausser vom Ausrichter der Sachkundeschulung, an der man teilnimmt.



    Als positives Gegenbeispiel, wie es auch ginge - Die Schweizer haben für den praktischen Teil der Prüfung zur Erlangung der Waffentrageberechtigung konkretere Vorgaben:


    https://www.fedpol.admin.ch/da…praktische_pruefung-d.pdf


    https://www.schiessanlage.ch/p…sbogen_WTPVersion19.2.pdf


    https://www.schiessanlage.ch/pdf/AbzuegeWTP-24.06.pdf


    Das ist aus meiner Sicht durchaus ein praktikabler Ansatz. Viele deutsche Prüfungen dürften sich aber mit deutlich niedrigerem Leistungsniveau bestehen lassen. Leider.



    Anmerkung: Wenn man die Trefferzone der bei der Prüfung verwendeten Scheibe WTB12 mit zwei übereinanderliegenden Din A5 Blättern nachstellt, ist man mit ein wenig Spielraum auf der sicheren Seite.

  • Ich würde wetten, dass Du bei einer ganzen Reihe von deutschen Schulungsanbietern auch auf 25 m eine "Prüfung" schiessen "darfst", alleine schon deswegen, weil viele Schießstände keine Zwischendistanzen zulassen und Mehrdistanzstände meist teurer in der Miete sind...



    ...dass diese Distanz für einen Berufswaffenträger meist Unsinn ist, ist dabei ja egal. Wie gesagt, die Behörden die diese Lehrgänge mit ihren Prüfungskonzepten anerkennen sind selber diesbezüglich in den allermeisten Fällen frei von Fachkompetenz.


    Und 7, 5 und 3 Meter mag' sich erstmal einfach anhören. Aber das ist mit geholsterter Waffe, "Hand frei" und in Bekleidung und Ausrüstung zu erfüllen, in denen der Dienst ausgeführt wird. Heutzutage sollte das also mit einem Holster mit Wegnahmesicherung erfolgen. Und das unter Zeitdruck in einer Prüfungssituation. Das schafft schonmal nicht jeder.


    Wenn man dann (vom Dienstherren) noch gezwungen wird, irgendwelchen waffentechnischen Schrott zu führen (SA muss unterladen geführt werden, SA/DA mit externem Schlagstück muss entspannt geführt werden), dann wird's nochmal schwieriger (da wird in den Sachkundeprüfungen hierzulande gerne mal durch Vorspannen "beschissen"), bei der Prüfung haben moderne Dienstwaffen mit (teil)vorgespannte Schlagbolzenschloss (berechtigterweise) deutliche Vorteile.


    Wenn man die schweizer Prüfung z.B. mit verdeckter Trageweise aus einem Sicherheitsholster ablegt, sind die 2 Schuss in 3 Sekunden selbst auf diese Trefferfläche zumindest mal sportlich, wenn auch bei gutem Training gut machbar. In einer 24-stündigen Sachkundeschulung kann man aber kein gutes Training erwarten - dementsprechend lax müssen dann auch die Prüfungen sein.


    Das Beispiel Schweiz sollte auch nur zeigen, dass so eine Prüfung durchaus anspruchsvoll gestaltet werden kann.


    Schiessen lernt man im Rahmen einer Sachkundeschulung aber letzten Endes sowieso nicht.

    Das kann man entweder schon vorher oder muss es danach erst richtig lernen. Dafür würden nichtmal die gesamten 24 vorgesehenen Stunden für die Vermittlung reichen. "Hab' ich mal gemacht" ist kein "können", geschweige denn "beherrschen".


    (Anmerkung für Sportschützen: Auch das als Sportschütze erlangte Wissen und Können hilft nur sehr eingeschränkt für die Befähigung zum Berufswaffenträger, auch nicht wenn man "IPSC Schütze" ist und meint, dass man es voll drauf hat. Diese beiden Bedürfnisfelder und Nutzungsarten unterscheiden sich so stark voneinander, dass es da nur wenige Synergieeffekte gibt, das gilt eingeschränkt auch für Jäger)


    Ein solcher Sachkundenachweis ist letztendlich nur ein Indiz, dass man zumindest mal keine grobe Gefahr für seine Umwelt darstellt.

  • Ich halte es für bedenklich in Stresssituationen mit Waffen zu schiessen, mit denen man kaum trainiert hat. Erlauben eigentlich Arbeitgeber die eigene Waffe zu führen? Wäre doch eine win win Situation.


    Ich habe gerade eine Email von meiner Waffenbehörde bekommen:


    Zitat


    Sehr geehrter ............,

    eine abgelegte Jägerprüfung stellt keinen Sachkundenachweis für einen Berufswaffenträger dar, da die Prüfungen, wie Sie bereits selber festgestellt haben, unterschiedliche Inhalte und Schwerpunkte haben.


    Zitat Ende

  • Das ist Richtig,


    Aber:

    Eine Bitte: Es wäre für alle, insbesondere den legalen Waffenbesitz, von Vorteil, wenn Videos dieses Clowns ignoriert würden. Zumindest aber nicht auch noch geteilt.


    Da sind regelmäßig soviele Behauptungen inhaltlich falsch, dass man den Youtube-Kanal besser löschen sollte.

  • Ich halte es für bedenklich in Stresssituationen mit Waffen zu schiessen, mit denen man kaum trainiert hat.

    Dann suche Dir einen Arbeitgeber, der Dir ausreichendes Training mit den Dienstwaffen ermöglicht.

    Ermöglicht er es Dir nicht, ist es der falsche Arbeitgeber. Das sind leider nicht wenige.

    Im Übrigen gibt es genügend Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, in denen man keine Schusswaffe benötigt.


    Erlauben eigentlich Arbeitgeber die eigene Waffe zu führen? Wäre doch eine win win Situation.

    Nein, wäre es in den allermeisten Fällen nicht.


    Es gibt einige Arbeitgeber, die so etwas erlauben. Üblich ist das aber nicht und das mit gutem Grund. Für einen Anfänger in diesem Feld sollte man damit insbesondere vorsichtig sein. Das ist nicht böse gemeint, das ist die Erfahrung mehrerer Jahrzehnte.


    Dem Arbeitgeber entstehen aus den §§18 und 19 DGUV Vorschrift 23 bestimmte Pflichten, denen er bei der Nutzung von Privatwaffen durch Mitarbeiter nur eingeschränkt oder gar nicht nachkommen kann.

    Alternativ könnte man aber privat eine zur dienstlichen Waffe identische Waffe erwerben, wenn es die private Bedürfnislage darstellbar macht. Dann kann man privat mit "der Dienstwaffe" trainieren - dann aber je nachdem wieder im stark eingeschränkten Bedürfnisrahmen "Sportschütze" oder im etwas weniger eingeschränkten Bedürfnisrahmen "Jäger" - , ohne dass sich dem Arbeitgeber die oben genannten Probleme stellen.


    Ansonsten sind viele übliche Sportwaffen für ein Führen zu Verteidigungszwecken ungeeignet. Bzw. für die Verteidigung geeignete Waffen sind denkbar schlechte Sportwaffen.


    Für die Jagd verwendete Kurzwaffen sind auch nicht zwangsläufig geeignet, weil sie häufig mit anderen Zielsetzungen und auf der Grundlage einer nur sehr spärlichen Qualifikation in der Nutzung von Kurzwaffen ausgewählt werden.


    Daher aus Neugier die Frage: Was hast Du denn für eine eigene Waffe, die Du gerne nutzen würdest?


    Die richtige und offizielle Lösung ist aber: Eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Dienstwaffe in Verbindung mit einer dem aktuellen Stand der Erkenntnisse entsprechenden Schiessausbildung, die regelmäßig aufgefrischt wird. Organisiert durch den Arbeitgeber, zur Verfügung gestellt durch den Arbeitgeber und bezahlt durch den Arbeitgeber. Bei geeigneten Mitarbeitern gerne auch mit deren Unterstützung und Zuarbeit.

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