öffentliche Ausschreibungen

  • Hey Fynn,


    Ausschreibungen sind so ein Thema, ich mag diese nicht besonders.


    In Brandenburg z.B. gibt es das Vergabegesetz

    https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgvergg

    Hier ist geregelt was eine Ausschreibung enthalten muss.
    An diese Vorgaben muss sich gehalten werden, gibt es aber hier Abweicher kann eine Ausschreibung angefochten werden


    Öffentliche Ausschreibungen werden meist auf Vergabeplattformen veröffentlicht.

    Hier Beispiel Berlin:

    https://www.berlin.de/vergabeplattform/


    Nun suchst Du auf der Plattform nach geeigneten Ausschreibungen und diese werden Dir dann angezeigt.

    Hier findest Du meist auch die Unterlagen zur AS:
    1. Angebotsbekanntmachung

    2. Bewerbungsaufforderung (bei Einladung zur AS)

    3. Leistungsbeschreibung (LV)

    4. Datenschutzerklärung

    5. Nachweis über Eignungen (Eigenerklärung)

    6. Versicherungsnachweise

    7. Frauenförderung

    8. Nachweis Mindeststundenlohn (Mindestlohngesetzt)

    9. Verhinderung von Benachteiligungen

    10. Interessenbekundung

    11. Vertraulichkeitserklärung

    12. Erklärung Antikorruption

    13. Vertragsentwurf (Muster)

    14. Teilnahmebedingungen

    15. Nachunternehmernachweise

    16. Auflistungen Referenzobjekte

    usw. usw.


    Als Beispiel liegt mir eine Ausschreibung vor (öffentlich), bei welcher das LV bereits 300 Seiten umfasst.
    Mit allen anderen Unterlagen fast 1000 Seiten.


    Der Unterschied normale / öffentliche AS ist, dass ein öffentliche Auftraggeber automatisch gezwungen ist ab einem gewissen Auftragswert auszuschreiben.

    Das fängt bei ca. 5.000 € an.


    Private Auftraggeber (normale AS) schreiben meist aus um die Marktsituation einschätzen zu können.

    Nehmen wir die private Sicherheitsdienstleistung.
    AG hat keine Ahnung was ihm die Sicherung seiner Liegenschaft kostet.

    Also schreibt er aus und erhält so ein Gefühl wie viel Budget er frei machen muss.

    Damit kann er dann auch seinem Bestandsdienstleister Druck machen.


    Darüber hinaus gibt es aber auch geschlossene AS.

    Hier werden nur vom AG gewünschte Firmen eingeladen um ein Angebot abzugeben.
    Diese Daten sind nicht öffentlich einsehbar.

    Gerade bei sensiblen Objekten wird dies gemacht, da muss der Interessent sich vorab registrieren oder eine scharfe Vertraulichkeitserklärung abgeben.


    Ich bin kein Freund von öffentlichen Ausschreibungen, da diese meist viel Arbeit mit sich bringen und der Preis am Ende ausschlaggebend ist.
    Die Qualität zählt hier meist nicht und der Kunde bekommt das wofür er bezahlt.


    Hoffe Dir einen kleinen Einblick geben zu können.


    Falls Du Fragen hast, sag einfach Bescheid.


    Hier noch ein paar Links zum Thema:

    https://vergabe.niedersachsen.…6gHpo9lCycVw.psat-nds02?0


    https://www.dtvp.de/


    https://www.service.bund.de/Co…/Formular.html?nn=4641514




    Tom

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