Zuverlässigkeitsüberprüfung / laufendes Ermittlungsverfahren

  • Hallo,


    ich will quasi nach längerer Pause mal wieder hauptberuflich im Bewachungsgewerbe arbeiten. Es steht eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §34a GewO an. Blöderweise läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wg. des Erschleichens von Leistungen gegen mich. Ich bin in den zwei Fällen auch nicht im Vorsatz "schwarzgefahren" sondern war halt verplant (einmal Fahrausweis verloren und einmal eingestiegen in der Annahme genug Geld dabei zu haben, aber mir haben dann 50ct gefehlt und die FAP waren gerade im Fahrzeug). Leider meinten die Verkehrsbetriebe mich dennoch anzeigen zu müssen und Strafantrag zu stellen, obwohl ich sonst nie aufgefallen bin.


    Kann ein offenes Ermittlungsverfahren Probleme machen oder ist es die Regel, dass die Zuverlässigkeit abgelehnt wird in solch einem Fall?

  • Kenne jemanden der saß jahrelang in einer forensischen Anstalt und der hat gearbeitet. Kenne jemand anderen der scheinbar viele Schulden hatte und der arbeitet nicht mehr.


    Ich denke das du mit deiner Erschleichung von Leistungen wahrscheinlich nicht mehr bei dem Verkehrsbetrieb eingesetzt wirst, der dich erwisch hat. Aber ansonsten? Ich sehe da kein Problem.

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