Hallo,
ich will quasi nach längerer Pause mal wieder hauptberuflich im Bewachungsgewerbe arbeiten. Es steht eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §34a GewO an. Blöderweise läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wg. des Erschleichens von Leistungen gegen mich. Ich bin in den zwei Fällen auch nicht im Vorsatz "schwarzgefahren" sondern war halt verplant (einmal Fahrausweis verloren und einmal eingestiegen in der Annahme genug Geld dabei zu haben, aber mir haben dann 50ct gefehlt und die FAP waren gerade im Fahrzeug). Leider meinten die Verkehrsbetriebe mich dennoch anzeigen zu müssen und Strafantrag zu stellen, obwohl ich sonst nie aufgefallen bin.
Kann ein offenes Ermittlungsverfahren Probleme machen oder ist es die Regel, dass die Zuverlässigkeit abgelehnt wird in solch einem Fall?