Tarifvertrag über die Betriebliche Altersvorsorge (BaWü)

  • Moin,


    im TV für die Betriebliche Altersvorsorge in Ba Wü steht folgendes:

    5. Arbeitgeberbeiträge / Zeiten der Nichtbeschäftigung


    5.1 Die Arbeitgeberbeiträge werden nur in die Altersversorgung des Arbeitnehmers

    eingezahlt und können nicht als Lohnnebenleistung ausbezahlt werden.


    5.2 Sofern die Parteien dieses Tarifvertrages während dessen Laufzeit einen

    Anspruch des Arbeitnehmers auf einen monatlichen Arbeitgeberbeitrag in Höhe

    eines Prozentsatzes der Vergütung vereinbaren, so ist der Prozentsatz zu

    beziehen auf 1/12 der steuerpflichtigen Bruttojahresvergütung des Vorjahres,

    jedoch ohne Aufwandsentschädigungen, Einmalzahlungen und

    Arbeitgeberbeiträge aus diesem Tarifvertrag. Maximal ist ein Arbeitgeberbeitrag

    in Höhe des Arbeitnehmerbeitrages aus Entgeltumwandlung des jeweiligen

    Monats zu zahlen.


    5.3 Sofern der Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung Arbeitgeberbeiträge zur

    gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung

    einspart, zahlt er zusätzlich zu den nach Ziffer 5.2 dieses Tarifvertrages etwa

    geschuldeten Leistungen

    im ersten Jahr des Abschlusses 30%

    im zweiten Jahr des Abschlusses 50%

    und ab dem dritten Jahr 70%

    des jeweils durch die Entgeltumwandlung individuell eingesparten Beitrages als

    Arbeitgeberbeitrag im Sinne dieses Tarifvertrages. Als Krankenkassenbeitrag

    gilt hier stets der Arbeitgeberanteil der zuständigen AOK. Die Fälligkeit dieses

    Arbeitgeberbeitrages richtet sich nach der Fälligkeit der Arbeitnehmerbeiträge

    aus der Entgeltumwandlung.


    5.4 Anspruch auf die Arbeitgeberbeiträge haben nur Arbeitnehmer, deren

    Arbeitsverhältnis zusammenhängend mindestens 2 volle Jahre bestanden hat.

    Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Einstellung in einem anderen Betrieb des

    Wach- und Sicherheitsgewerbes in Baden-Württemberg beschäftigt waren, wird

    die dortige Betriebszugehörigkeit angerechnet.



    Ich lass mir die Altersvorsorge 220€ von meinem Bruttolohn kosten. (mache ich seit vielen Jahren bei unterschiedlichen AG)

    Bei meinem neusten AG bin ich seit Anfang des Jahres. Dieser hat es mit meiner Lohnabrechnung vom September nun geschafft mir endlich "seinen" Anteil zu überweisen. Das sind laut Lohnabrechnung 33€ oder 15%.

    Wie kommt er auf diese Zahl? Habt ihr eine Idee - werde den AG natürlich darauf ansprechen aber ich habe nicht mal eine leise Ahnung wie er auf die 15% kommt...Müsste er mir nicht die VOLLEN eingesparten Sozialleistungen bzw 70% davon überweisen?

    Ich raff es nicht.

  • Der AG macht genau das was er mindestens machen muß:


    "Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart."

  • Im Jahr 2018 wurde eine gesetzliche Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungen eingeführt. Ziel ist die Weitergabe der aufgrund der Entgeltumwandlung gesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber sind verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags in die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen. Der Arbeitgeber muss aber nicht mehr bezuschussen, als er infolge der Entgeltumwandlung einspart, daher kann der Zuschuss auch komplett entfallen (§ 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG)). Die gesetzliche Zuschusspflicht kann außerdem durch abweichende Tarifverträge verdrängt werden. Deren Regelungen zu einer Zuschusspflicht gehen dann vor.

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    Die 33€ sind die 15% von 220@ Entgeltumwandlungsbetrag.


    Musterrechnung: bei 3000€ Brutto Lstkl. 1und 1,1% Zusatzbeitrag ist die Einsparung bei 220€: 44,27€ davon 70% sind 30,99€


    Da ich nicht in BW arbeite, habe ich keine Ahnung wie Punkt 5.2 des TV BAV anzuwenden ist.


    Ich bin beim Marktführer beschäftigt, der zahlt 20% des Abführungsbetrages dazu.


    Meine Frau ist beim koreanischen Teich :)beschäftigt, der zahlt genau die 15% dazu.

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