Maximal erlaubte Dienstverlängerung?

  • Hallo zusammen,


    Ich bin im Werkschutz als Pförtner an einem recht anspruchsvollem Objekt.

    Dienst:

    Werktags 8h

    WE u. Feiertage 12h

    Dienstumfang:

    Zufahrts- u. Abfahrtskontrollen

    Schlüsselmanagement

    Bedienung BMA und BMZ

    Videoüberwachung über 30 Kameras

    Lkw registrieren, anmelden und verwiegen

    Gewichtsnachweise erstellen

    Lieferscheine ausgeben

    Besuchermanagement

    Ca. 300 Fahrzeuge täglich

    24h Betrieb

    Nächtliche Kontrollrundgänge

    Großer Verschlussrundgang

    Plus viele administrative kleinigkeiten


    Problematik:

    12h Dienst vorbei Montagmorgen 06:00 keine Ablöse da.

    Hat sich 10min vor Dienstbeginn Krank gemeldet.

    Die Zeit verstreicht weil die Einsatzleitung kein Ersatz findet.

    Mein härtester Dienst waren 16h.

    Wie Lange darf man so eine 12h Schicht überziehen?

    Im Arbeitszeitgesetz werde ich leider nicht fündig.

    Wohlgemerkt es steht noch ein Heimweg durch Großstadtverkehr und Autobahn von 30-45min an.

    Darüber hinaus private Verpflichtungen gegenüber meinem Schulpflichtigem Kind 14 Jahre.


    Danke schon mal im Vorraus für eure Antworten

  • Du darfst max. 13h, wenn du am nächsten Tag wieder die gleich Schicht hast.
    Natürlich das Objekt möglichst sichern und melden.
    Grund dafür ist das einhalten der Ruhrezeiten.


    Arbeitgeber dürfen ihr unternehmerisches Risiko nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen, und genau das wäre das hier, wenn der AG nicht genug Mitarbeiter beschäftigt.

    ABER
    Generell gilt, was im Arbeitsvertrag steht.
    Denn es kann bei euch auch anders geregelt sein.
    Und ja, auch wenn es gegen geltendes Recht verstößt.

    Das muss dann nämlich im nachhinein geklärt werden.



    Zusatz
    Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht.
    Kann er dafür Sorgen, dass Sie länger Frei bekommen und Geistig, so wie Körperlich dazu in der Lage sind, noch länger zu arbeiten...
    Das Wichtigste ist, Komunikation


    Verhandel sie mit der Einsatzleitung über mehr Freizeit oder ein Bonus.
    Oder sagen Sie, das sie übermüdet sind und aus diesen Grund nicht sicher nach Hause kommen würden, und daher abbrechen müssen.
    Es liegt bei ihnen.

    Ist es ein KRITIS-Objekt, bitte die Polizei im Notfall verständigen [nicht über den Notruf bitte].
    Wichtig ist wie ich schon schrieb, Komunikation, auf keine Fall einfach gehen.

  • Einfach gehen würde gegen die Pflicht als Garant verstoßen.

    Dessen bin ich mir bewusst.


    Was mich jetz brennend interessiert wäre die Rechtsgrundlage "du darfst max. 13h wenn am Nächsten Tag die selbe Schicht".

    Ich tippe mal auf die vorgegebene Ruhezeit von 11h zwischen den Schichten.


    Viel mehr kotzt es mich an, das der AG das mehrfach wiederholende 10min vorher krank melden, ständiges verschlafen usw. Über längere Zeiträume toleriert bzw. Kaum was dagegen unternimmt.

    Und die Einsatzleitung/Bereitschaft zu bequem ist ihren Arsch zum Objekt zu begeben weil man da ja arbeiten muss und ne halblebig bis gar keine Einweisung hat.

    Da sitzt man lieber zu Hause oder im Büro und telefoniert in der Gegend herum anstatt seinen SMA abzulösen und von dort aus nach Ersatz zu telefonieren.

    Oder die Bereitschaft sitzt bei der Schicht am Kaffeekränzchenobjekt und kann selber nicht weg...

  • Hallo,

    die Geschichte ist mal wieder grosses Kino.

    Wo soll man da anfangen?


    Dein Arbeitgeber (eher Sklavenhalter) agiert illegal, da brauch man kein Studium.


    Wenn sowas einmal passiert Ok, dass sollte nicht passieren - kann aber passieren. Mehrfach oder regelmäßig darf sowas aber nicht sein.


    "Einfach gehen würde gegen die Pflicht als Garant verstoßen. Dessen bin ich mir bewusst."


    Dein Arbeitgeber ist auch Garant, davon abgesehen der Kunde ebenso.


    So wie ich das rauslese besetzt du das Objekt alleine. Ist das richtig?


    Arbeitest du nach Dienstanweisung? Sind dort Arbeitszeiten und Pausenzeiten geregelt?


    Wichtig wären erstmal folgende Informationen.


    Die vereinbarte Arbeitszeit (Arbeitsvertrag) und die tatsächlich gearbeitete Arbeitszeit pro Monat.


    Arbeitest du in Schicht/Wechselschicht?


    Dann kann man vielleicht mehr sagen.


    Ich persönlich würde mir ganz schnell eine andere Stelle suchen. Soviel kann ich dir auch jetzt schonmal sagen.


    Was nützt du deinem 14 jährigen Sohn wenn er seinen Papa nie sieht, ausser beim schlafen?


    Die dicken Scheine machst du da ja auch nicht.


    Du läufst gerade gegen aus vollem Lauf in eine Wand aus Depression und Burn-Out. Ist dir deine Gesundheit nichts wert?

  • Hey,


    um auf das Eingangsthema einzugehen:

    Wie lange darf man da sitzen = Bis man vom Stuhl fällt.


    Aber der Reihe nach:

    Das Arbeitszeitgesetz gibt für die normale Arbeitszeiten entsprechende Vorgaben vor.

    Diese werden durch die Tarifverträge Bewachungsgewerbe aufgeweicht und wir können hier schon mal mehr als 10 Stunden maximal pro Schicht durchführen (Kurzpausen usw.).


    Im Gesetz findet sich hier oft der Passus:

    "darf abgewichen werden bei Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen"


    Durch die AU-Meldung von Kollegen kommt der AG in entsprechenden Notfall.

    Rein theoretisch:
    Der AG muss nach Bekanntmachung des Notfalls seiner Pflicht zur Behebung nachkommen und das einmal. Dies muss er dann nachweisen können.


    Im obigen Fall ruft der EL dich dann an und meldet dir, dass er keinen Ersatz gefunden hat. Du bleibst also im Objekt und dies ohne Zeitbegrenzung.


    Wir haben so einen Fall nach einem Sturm (Naturgewalt) gerichtlich durchexerziert und recht bekommen.

    Der Einsatz des Mitarbeiters bei 12 Stunden belief sich dann bis zum nächsten Schichtwechsel.


    Nun zur Praxis:
    Der EL muss natürlich dann in der Verlängerung für dein Wohlergehen (Pause, Verpflegung usw.) sorgen.


    Das Ende von Notfällen wir im Gesetz nicht genannt und entsprechend findet man hier keine maximal Zeit.


    ---------

    13 Stunden Dienstzeit:

    Diese ergeben sich aus der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden und im Notfall von 9 Stunden.

    Um Missverständnisse gleich vorweg auszuräumen:
    Beginn der Ruhezeit ist bei Dienstende / Ende der Ruhezeit ist Anfang der nächsten Schicht.
    Fahrzeit fällt in die Ruhezeit.

    ---------


    Aber in mehreren Postings kann man bei dir nachlesen, dass du dir lieber einen neuen AG suchen solltest.


    Tom

  • Hallo,


    ICH würde in diesem Fall (spätestens nach 3 Stunden d.h. 15 Stunden Arbeitszeit) alles abschließen und nach Hause gehen - Punkt. Rechtliche Konsequenzen wären mir in diesem Fall absolut egal. Was soll da schon kommen ausser einer Kündigung gegen die ich klagen würde? Dazu würde ich auch alles sichern was an Beweisen vorhanden ist (Arbeitszeitnachweise, Wachbucheinträge, Dienstanweisung, Telefonnachweise, E-Mails etc.)


    Bei einem Sicherheitsmitarbeiter in der Position ist da eh nichts zu holen. Das Spiel vor Gericht würde ich in freudiger Erregung in Kauf nehmen. Aber das ist bloss meine Sichtweise.


    Krankheitsfall bzw. mangelhafte oder fehlende Personalplanung ist definitiv kein Notfall, besonders nicht wenn das häufiger geschieht und im Wachbuch dokumentiert wurde. das Arbeitsgesetz ist ein Schutzrecht gegenüber dem unselbstständigen Mitarbeiter und daher Arbeitnehmer freundlich.


    Mache darauf aufmerksam das es dir Gesundheitlich nicht gut geht aufgrund der Arbeitszeiten, schriftlich per E-Mail. Ermahne deinen AG ab die gültigen Gesetze im Arbeitsschutz einzuhalten. Ruf mal beim Gewerbeaufsichtsamt an und bitte die zum Tanz auch die lokale Presse mit Verweis auf den Auftraggeber? Ebenso die Gewerkschaft und einen Rechtsanwalt selbiger.


    Du hast da eh schon verloren und das weisst du auch, warum machst du deine Gesundheit kaputt? Such dir was neues!!

  • Arbeitsvertrag 170h.

    Tatsächlich 190-220h.

    Die mach ich auch gern da ich:

    1) was verdienen will

    2) das Objekt gut bezahlt is

    3) bin ich eigentlich auch hart im Nehmen.

    Nur wird man halt auch nicht jünger...


    Pausenregelung gibt es keine, die ergeben sich aus Zeiten wo der SMA mal nichts zu tun hat.

    Es werden auch keine Pausen vom Gehalt abgezogen.

    = ständige Bereitschaft vor Ort

    = Pause in der Pforte was essen oder Bildschirmpause in unmittelbarer Pfortennähe


    Aber das is mal ne Bombe als AG den AN abmahnen.

    Mega geile Idee.

  • Kurzpausen müssen in der DA angegeben werden.

    In einem unserer Objekte hat der Zoll sich hierfür zwei Schichten lang daneben gestellt und alles protokolliert.

    Im Objekt 12 Stunden-Dienste und der Zoll hat alle 8 Stunden den MA gewechselt.

    Anschließend wurde das dann in netten (meine ich ernst) Gesprächen abgeglichen und weitere Maßnahmen getroffen.


    Ich kann mich nur wiederholen:
    Such dir einen anderen AG. Da du hier bereits innerlich den Schalter gegen deinen AG umgelegt hast wird es sich hier nicht weiter verbessern.


    Gut bezahlte Objekte und nette Kollegen gibt es aktuell zu Hauf.

  • 12h gibt's hier nur wenn der Betrieb geschlossen ist.

    Sprich Wochenende Feiertage.

    Bis auf ein paar Kontrollrunden haste nix zu tun.

    Da kannste sogar 1h in Pfortennähe an die frische luft.

    Werktags gibt's nur 8h Schichten.

    Wenn man ne Pause braucht is der Kollege der anderen Pforte zur Stelle das is alles kein Thema.

    Es gibt nur keine fest geschriebene Pausenregel zu bestimmten Urzeiten.

    Ich hatte auch schon ne Zollüberprüfung 3h haben die alles geprüft und dokumentiert.

    Die hatten keinerlei Einwände.

    Somit bezahlte Arbeitsunterbrechung.

    Pause gemäß Arbeits-/Arbeitszeitgesetz regelt ganz klar das man in der Pause die Betriebsstätte / Arbeitsplatz verlassen darf.

    Jetz zeig mir mal ein SMA Einzelarbeitsplatz wo man Pause hat, das Objekt verlässt und zum nächsten Food Shop fahren kann zumahl dies unter Bereitschaft vor Ort fällt.

    Man hat nichts zu tun aber man ist da wenn was is.


    Ich bin gerne offen und las mich eines besseren belehren.

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