Definition Rechtzeitig

  • Hallo zusammen,


    Folgendes:

    Objekt X, benötigte Zeit für eine halbwegs vernünftige Dienstübergabe ca. 10-15min.

    In der Objektbezogenen DA steht der MA hat rechtzeitig zum Dienst zu erscheinen.

    Kollege X, Y und Z treffen ständig 1-2 Minuten vor Dienstbeginn am Objekt ein...

    Und das obwohl diese 10min um die Ecke wohnen.


    Was bedeutet jetzt rechtlich gesehen "Rechtzeitig"?


    Gefunden hab ich etwas im Betriebsvervassungsgesetz, aber das ziehlt ja eher auf Aufsicht- und Betriebsrat ab.

    Da geht es um Informationen die man rechtzeitig zukommen lassen muss, damit man sich darauf vorbereiten und auf Entscheidungen Einfluss nehmen kann...


    Wiedsrsprüchlich ist:

    Warum soll die Ablöse um 05:45 da sein wenn diese 15min nicht bezahlt werden?

    Warum soll der Diensthabende bis 06:15 da bleiben wenn er die 15min nicht bezahlt bekommt?


    Um gleich die Konsensfrage zu beantworten:

    Warum hat man ein Problem 10-15min zu bleiben um aufgrund von Kollegialität ein ordentliche DÜ zu machen?

    Weil man als sozialer Kollege schon 10-20min vor Dienstbeginn da war um den Dienst ordentlich zu übernehmen.

    Darüber hinaus pünktlich in den Feierabend möchte, da mann Termine und familiäre Verpflichtungen hat.

    Jetzt auch noch 15min länger bleiben dann wäre mann bei knapp 45min gesamt...

    Teamgeist und Betriebsintetesse hat auch irgend wo mal eine Grenze.

    Dass dann 10x im Monat = 1 Arbeitstag...


    Weiteres:

    Kollege x macht das seid Monaten so.

    Und kommt regelmäßig 5-30min zu spät.

    Mehrfach mit ihm gesprochen, auf Soziales Miteinander, Kollegialität und Teamgeist appelliert.

    Ohne Erfolg.

    Angschissen und angeschnautzt.

    Ohne Erfolg.

    Spieß umgedreht, 1min vor Dienst in die Pforte und gefragt wie er das jetz findet erst kurz vor knapp abgelöst zu werden, ob das ein tolles Gefühl ist.

    Ob es im Gefällt, jetzt weißt du mal wie sich deine Kollegen fühlen.

    Ohne Worte hat er mich angeschaut wie ein UFO.

    Gebracht hats nix.

    Dann hab ich den AG informiert und eine Abmahnung gefordert.


    Zurück zur Eingangsfrage:

    Was bedeutet rechtlich gesehen Rechtzeitig zum Dienst zu erscheinen?

  • Um jetzt eine Definition für Rechtzeitig zusammen zu bekommen gibt es allenfalls eine herrschende Meinung, Rein Rechtlich bezieht sich "Rechtzeitig" im Bezug auf Arbeit nur in soweit das man rechtzeitig also Pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen hat und das darf bedeuteten das man 1min vor Arbeitsbeginn erscheint. Und die herrschende Meinung besagt das man mindestens 5min vor Arbeitsbeginn erscheinen sollte.

    Jetzt in unserem Fall oder generell wo Schichtbetrieb herrscht will man natürlich eine gewisse Regelung haben.

    Im öffentlichen Dienst ist es z.B. so geregelt da sich die Arbeitszeiten überschneiden Beispiel Frühschicht 05:45-14:00; Spätschicht 13:45-22:00; Nachtschicht 21:45-06:00.

    Bei uns wo nun mal jede Minute den AG Geld kostet gibt es diese Regelung kaum bis eher selten.

    Nun ein Arbeitnehmer kann nicht dazu verpflichtet werden früher zu kommen bzw. später zu gehen als es durch seine Arbeitszeit geregelt ist. Dadurch kannst du auch keine Abmahnung fordern nur weil jemand eine Minute vor Arbeitsbeginn erscheint der MA ist Pünktlich erschienen und jedes Arbeitsgericht würde sowas sofort in der Luft zerreißen. Anders wenn eine MA ständig zu spät kommt das kann und muss der AG alleine schon im Rahmen der Fürsorgepflicht tätig werden. Erst mit einer Ermahnung, die kleine Schwester der Abmahnung, und wenn das nicht fruchtet dann eben mit der Abmahnung.


    In Teams wo ein gutes Arbeitsklima herrscht ist das nicht notwendig da dort das Teamwork verstanden wird.

    Aber wie in deinem Fall beschrieben gibt es auch die Teams in denen eher das Motto herrscht "Toll Ein Anderer MAchts" herrscht. Gut das Gespräch wurde wohl versucht und anscheint sogar in Form einer ich nenne es mal "erzieherischer Maßnahme" Der Erfolg ist bei solchen Aktionen ist aber eher semieffektiv. Was man aber machen kann wenn man solche Kollegen hat ist das der AG ein Übergabebuch einführt, die Nutzung muss dann auch in der Dienstanweisung festgelegt werden. Die vorangegangen Schicht trägt dort dann eben die Informationen ein die für die Nachfolgende Schicht wichtig sind und diese muss dann nach Dienstantritt dort reinsehen um sie die Infos zu holen. So muss keiner länger bleiben bzw. früher kommen.

  • Die Anmerkung Abmahnung war eher auf das regelmäßige zu Spät kommen bezogen.


    Gut, Rechtzeitig bedeutet dann pünktlich jedoch nicht zu spät bezüglich Dienstbeginn...

    Also 1min, 30sec. Vorher.

    Gut, man ist nicht verpflichtet 1min oder 30sec. länger zu bleiben.

    Das heißt dann hier ist der Schlüssel, schönen Dienst und tschüss.


    Übergabebuch / Wachbuch, ob schriftlich oder elektronisch ist vorhanden.

    Sogar mit Dienstübergabe / -Übernahme, Dienstantritt und Dienstabmeldung.

    In 1min / 30sec. Ist das leider nicht möglich das alles umzusetzen.


    Dann werd ich mir mal Lösungen überlegen und diese dem AG vorschlagen.

  • Nu die wesentlichen Informationen für die Nachfolgeschicht so 30min vor DIenstende ins Buch eintragen und wenn der Kollege wieder eine Minute vor kommt sagen "Hier sind die Schlüssel was du wissen musst steht im Buch schönen Dienst und byebye." Würde ich nicht anders machen. und selbstverständlich auch den Kollegen erst eine Minute vor Ende ablösen und wehe da steht nichts im Buch was man wissen muss.

    Naja mit solche Kollegen würde ich aber auch sehr ungern zusammen arbeiten. Ich will mir gar nicht vorstellen was da erst für eine Diskussion los geht wenn man mal Schichten tauschen oder abgeben möchte.

    Dann bin ich ganz froh das ich hier Teamkollegen habe da kommt man auch gerne mal 30min früher oder bleibt sogar mal 30min länger einfach nur zum quatschen.

  • So is das ja bei uns auch unter den guten Teamkollegen aber ein paar "Pappnasen" gibt's halt leider überall.

    Meistens Jungspunde Anfang 20 völlig perspektivlos, keine Berufsausbildung, kein Führerschein und Hotel Mamma.

    Oder Mitte 50 aufwärts mit null Bock auf irgendwas weil man schon als Grisgram auf die Welt gekommen is.

  • Ich kann das schon verstehen - wer will schon 15 Minuten früher kommen/länger bleiben wenn man 12 Stunden Dienst hinter sich hat...

    Aber ja bei den richtigen Kollegen kommt man gerne etwas früher - bei den anderen gerne auch mal "etwas später" - Auge um Auge und so...

  • Ich kenne das auch, Kundenwunsch 15 Minuten eher, Arbeitszeit 16:15 bis 07:00 Uhr.

    Habe ich 20 Jahre gemacht, die wurden nie bezahlt, die 15 Minuten.

    Wir haben da die hauseigenen Kräfte abgelöst. Die kamen am Anfang mal 15 Minuten eher, danach nie wieder.

  • Hätte ich mir sicher nicht 20 Jahre gefallen lassen.

    Alles was nicht bezahlt wird wird auch nicht gemacht.

    Hast du dir mal ausgerechnet was du in diesen 20 Jahren an Geld bekommen hättest?

  • Ich kenne das auch, Kundenwunsch 15 Minuten eher, Arbeitszeit 16:15 bis 07:00 Uhr.

    Habe ich 20 Jahre gemacht, die wurden nie bezahlt, die 15 Minuten.

    Wir haben da die hauseigenen Kräfte abgelöst. Die kamen am Anfang mal 15 Minuten eher, danach nie wieder.

    Ja mit so einem "Kundenwunsch" kam mir der Kunde auch weil es darum ging den Kundeneigenen MA abzulösen, das hab ich dem ganz schnell wieder ausgeredet. Simpel begründet mit "wenn ihr eigener MA kommt bekommt er die 15min bezahlt bzw. auf einem Zeitkonto gutgeschrieben wir bekommen das nicht und da es nie viel zu übergeben gibt reicht es wenn wir 5min vorher da sind. Und danach war das Thema auch vom Tisch und es wurde nie wieder darüber gesprochen.

  • Ich bin nun seit etwa 13 Jahren im Sicherheitsdienst.

    Mir wurde dies so beigebracht: 15 Minuten vor Schichtbeginn vor Ort sein.

    Dies hat seit dem auch zu 99% funktioniert.

    Bei neuen Objekten bin ich meistens 30 Minuten vorher vor Ort, da ich doch viele Fragen stelle und der Kollege pünktlich Feierabend machen soll.

    Einarbeitungsstunden wurden z.B. von der W.I.S. und Sitec zu 100% bezahlt.

    Bei beiden Objekten von der W.I.S. und Sitec bin ich aber nach den Einweisungstagen von mir aus nochmals für jeweils einige Stunden zum Objekt gekommen, da ich mir noch nicht ganz sicher war.

    15 Minuten vor Dienstbeginn erscheinen heißt nicht 15 Minuten mehr arbeiten.

    Ich komme 15 Minuten früher, gehe aber auch 15 Minuten früher.

    Nur wenn ich mit dem mich ablösendem Kollegen wichtige Dinge besprechen muss, dann bleibe ich auch länger.

    Ich war mal auf einer Baustelle. Es hieß, mich löst um 19:00 Uhr eine neue Mitarbeiterin (Studentin) ab und ich solle diese noch einweisen. Nun kam die Dame auf die Sekunde Punkt 19:00 Uhr. Ich habe sie begrüßt, ihr den Schlüssel überreicht und bin gefahren. Da wäre jedes weitere Wort zuviel gewesen.

    Nun gibt es Kollegen, die sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und können z.B. entweder 45 Minuten zu früh oder 15 Minuten zu spät erscheinen. Wir haben dies unter uns so geregelt: Schichtwechsel 20:00 Uhr: Kommt der Kollege um 19:15 Uhr, dann habe ich Feierabend gemacht und ihn dann am nächsten Tag um 7:15 Uhr abgelöst. Kommt der Kollege um 20:15 Uhr, dann habe ich ihn um 8:15 Uhr abgelöst.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • So wird es in vielen Objekten gemacht und am Ende brauchen wir keine Zeiteinteilung oder Dienstanweisung mehr da eh alle nach eigenem Gusto arbeiten.


    Ich habe selbiges im Objekt erlebt:
    MA kommt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und ist immer 45 Minuten vor Dienstbeginn da.

    Kollege wurde dann 45 Minuten früher abgelöst und ist auf dem Weg nach Hause tödlich verunglückt.

    Kurzum:
    Es wurden keine Zahlung durch BG und/oder Versicherungen geleistet da der Mitarbeiter zum Zeitpunkt nicht hätte da sein können wo er verunglückt ist.


    Auch gut:
    MA kommt immer 45 Minuten früher und löst ab.

    MA der neuen Schicht kommt 5 Minuten vor seinem Schichtbeginn und löst ordnungsgemäß ab.

    MA 1 hat dann 12 Stunden 45 Minuten gearbeitet.
    Wer haftet für den Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz?

    MA 1 wollte dann natürlich auch die gesamte Arbeitszeit bezahlt bekommen.

    ---------------

    Senior

    Du nimmst alles immer sehr genau und das finde ich weitgehend gut aber mit Dienstbeginn 08:00 Uhr erst um 08:15 Uhr anzutreten finde ich nicht passend.

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    Ich bin auch immer früher am Objekt gewesen und habe mich dann aber mit den Kollegen ausgetauscht (auch persönlich).

    Meine Vorgaben als Dienstvorgesetzter lagen immer bei 15 Minuten vor Dienstbeginn kann eine Ablösung stattfinden.

    Rechtzeitig heißt das alle wichtigen Informationen zum Dienst übergeben worden sind und wenn das nur 2 Minuten dauert dann halt eben 2 Minuten vor Dienstbeginn.


    Tom

  • Meine Vorgaben als Dienstvorgesetzter lagen immer bei 15 Minuten vor Dienstbeginn kann eine Ablösung stattfinden.

    Rechtzeitig heißt das alle wichtigen Informationen zum Dienst übergeben worden sind

    Grundsätzlich gilt:


    Dienstliche Tätigkeit (und dazu gehört die Übergabe dazu, von beiden Beteiligten) ist Arbeitszeit und ist entsprechend zu bezahlen. Will irgendwer, dass zum Dienst alle wichtigen Informationen übergeben worden sind, so ist für beide Mitarbeiter die Zeit dieser Übergabe zu bezahlen. Mitarbeiter sind Mitarbeiter, keine Untergebenen oder Sklaven.


    Es gibt keine arbeitsrechtliche Verpflichtung früher zu kommen oder länger zu bleiben als man tatsächlich bezahlt wird. Das ist also Problem des Arbeitgebers und nicht des Arbeitnehmers. Nur, dass man rechtzeitig zum bezahlten Dienstbeginn da ist, ist Pflicht des Arbeitnehmers.

    Der Arbeitgeber hat diesen Umstand bei seiner Preiskalkulation einzuberechnen (macht natürlich nicht jeder) und das auch in den Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu berücksichtigen (machen natürlich auch die Wenigsten). Mit den Folgen muss letztenendes er leben, auch wenn dieser Druck meist erfolgreich an die Mitarbeiter weitergegeben wird, im dümmsten Fall in Form von Nötigung.


    Würde die Branche so üppig bezahlen, dass man als Mitarbeiter da auch gerne mal ein Auge zudrückt, okay. Aber das dürfte in den meisten Fällen nicht gegeben sein.


    Ich für meinen Teil ärgere mich mit einem ähnlichen Thema rum, wobei meine Bezahlung wenigstens so üppig ist, dass ich ein halbes Auge zudrücken gewillt bin. Insofern erledige ich den Großteil der Übergabe mit den Kollegen telefonisch während der Anreise und minimiere so den Zeitaufwand bei der physischen Übergabe vor Ort, weil meist 95%+ der Themen bereits besprochen und geklärt sind. In der Zeit kann ich neben privaten Telefonaten oder Musikhören eh' nicht viel machen.

  • Beitrag 11:

    Wann ein Arbeitnehmer den Heimweg antritt, ist völlig egal, sofern dies betrieblich (Kollegen/Arbeitgeber) abgestimmt ist. Somit passt das Urteil nicht zu meiner und von TOM 511 genannten Vorgehensweise.

    Es muss somit einen anderen Ausschlussgrund gegeben haben.

    Aktenzeichen? Urteilsbegründung?

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Hatte ich mich in meinem Beitrag 15 so undeutlich ausgedrückt? Ich meine nein.

    Wo steht, dass die Abstimmung immer mit dem Arbeitgeber stattfinden muss?

    Wo steht, dass der Kollege weisungsbefugt sein muss?

    Meine Arbeitszeiten der letzten 5 Nächte:

    Fr, 3. Juni = 19:45 - 7:45 Uhr = 12 Stunden

    Sa, 4. Juni = 19:45 - 7:45 Uhr = 12 Stunden

    So, 5. Juni = 19:45 - 7:45 Uhr = 12 Stunden

    Mo, 6. Juni = 19:45 - 8:00 Uhr = 12,25 Stunden, da keine Ablöse

    Di, 7. Juni = 19:45 - 8:00 Uhr = 12,25 Stunden, da keine Ablöse

    Bei allen bisherigen Objekten und Arbeitgebern gab es keinerlei Beanstandungen.

    Warum auch? Ob um 19:52 Uhr bzw. 7:52 Uhr Mitarbeiter A oder B vor Ort ist, ist

    für den Kunden völlig belanglos.

    Mit den unbezahlten 30 Minuten habe ich absolut kein Problem. Ich habe einen

    sehr guten Arbeitplatz. Ich schaue zwar keine Filme (Hören was im Gebäude und

    draußen vorgeht ist hier sehr wichtig), aber ich schaue hier meine emails durch,

    lese meine Post und Zeitungen/Zeitschriften, mache Teile meiner Buchhaltung,

    plane meinen nächsten Urlaub, stöbere durch das Internet, hüpfe von Forum zu

    Forum usw. 12 Stunden können sehr schnell vergehen.

    Und wenn man mit dem Kollegen bei Schichtübergabe noch länger quatscht,

    dann werden es noch mehr Minuten.


    Was hat das Urteil im Beitrag 16 hier zu suchen? Nichts. Passt hier nicht hin.


    Unabhängig davon werde ich mal die BG anschreiben und um Stellungnahme bitten.

    Auch um die Eintragungen ins Wachbuch zu klären. Wir tragen trotz frührerer

    Schichtübergaben die Zeiten 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr ein.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.


  • Das finde ich auch sehr Interessant.


    Davon mal abgesehen, dass es in München, keinerlei Tarife gibt mit 11€.


    Liegt die Fachkraft für Schutz und Sicherheit bei 18,18€/h



    Die Stellenanzeige ist gestern online gegangen, und immer noch online.


    Allerdings, wenn ich mir die Google Bewertungen anschaue, liegen die bei der Firma nicht umsonst bei 1,5 Sterne.

  • Bei ca. 80% der Ausschreibungen sieht man das. Gesucht wird Fachkraft, Meister etc.und Unterrichtung wird genannt. Da hat jemand keine Ahnung. Bei dieser Ausschreibung steht aber Fachkraft im Bereich Schutz und Sicherheit als irgendein Murks mit 34a.

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