Definition Rechtzeitig

    • Erster Beitrag

    Hallo zusammen,


    Folgendes:

    Objekt X, benötigte Zeit für eine halbwegs vernünftige Dienstübergabe ca. 10-15min.

    In der Objektbezogenen DA steht der MA hat rechtzeitig zum Dienst zu erscheinen.

    Kollege X, Y und Z treffen ständig 1-2 Minuten vor Dienstbeginn am Objekt ein...

    Und das obwohl diese 10min um die Ecke wohnen.


    Was bedeutet jetzt rechtlich gesehen "Rechtzeitig"?


    Gefunden hab ich etwas im Betriebsvervassungsgesetz, aber das ziehlt ja eher auf Aufsicht- und Betriebsrat ab.

    Da geht es um Informationen die man rechtzeitig zukommen lassen muss, damit man sich darauf vorbereiten und auf Entscheidungen Einfluss nehmen kann...


    Wiedsrsprüchlich ist:

    Warum soll die Ablöse um 05:45 da sein wenn diese 15min nicht bezahlt werden?

    Warum soll der Diensthabende bis 06:15 da bleiben wenn er die 15min nicht bezahlt bekommt?


    Um gleich die Konsensfrage zu beantworten:

    Warum hat man ein Problem 10-15min zu bleiben um aufgrund von Kollegialität ein ordentliche DÜ zu machen?

    Weil man als sozialer Kollege schon 10-20min vor Dienstbeginn da war um den Dienst ordentlich zu übernehmen.

    Darüber hinaus pünktlich in den Feierabend möchte, da mann Termine und familiäre Verpflichtungen hat.

    Jetzt auch noch 15min länger bleiben dann wäre mann bei knapp 45min gesamt...

    Teamgeist und Betriebsintetesse hat auch irgend wo mal eine Grenze.

    Dass dann 10x im Monat = 1 Arbeitstag...


    Weiteres:

    Kollege x macht das seid Monaten so.

    Und kommt regelmäßig 5-30min zu spät.

    Mehrfach mit ihm gesprochen, auf Soziales Miteinander, Kollegialität und Teamgeist appelliert.

    Ohne Erfolg.

    Angschissen und angeschnautzt.

    Ohne Erfolg.

    Spieß umgedreht, 1min vor Dienst in die Pforte und gefragt wie er das jetz findet erst kurz vor knapp abgelöst zu werden, ob das ein tolles Gefühl ist.

    Ob es im Gefällt, jetzt weißt du mal wie sich deine Kollegen fühlen.

    Ohne Worte hat er mich angeschaut wie ein UFO.

    Gebracht hats nix.

    Dann hab ich den AG informiert und eine Abmahnung gefordert.


    Zurück zur Eingangsfrage:

    Was bedeutet rechtlich gesehen Rechtzeitig zum Dienst zu erscheinen?

  • Die Frage ist jetzt, was ist Fair?

    Ich bekomme 1,50€ unter Tarif.

    Aber der Lohn ist erträglich.

    Wenn Deine Beschreibung "erträglich" ist, wird die Bezahlung meine Definition von "fair" sicherlich nicht erfüllen.


    Und zu den Arbeitsbedingungen in Summe gehören - aus meiner Sicht - neben der eigentlichen Bezahlung natürlich auch so Dinge wie Entfernung/Erreichbarkeit und andere "Goodies".


    Ich arbeite z.B. häufig weg von daheim, dafür gibt's dann steuerfreien Verpflegungskostenmehraufwand ausgezahlt. Das müsste der AG nicht machen und könnte mich das über die Steuererklärung zurückholen lassen. Über die Pauschale muss ich nicht mit Quittungen und Belegen rummurksen und es ist ein nettes Zubrot (immerhin mittlerweile 28€/Tag).


    Wenn ich ein für mich (und meine Tätigkeit) interessantes Training finde und es gut begründe, warum ich da hin sollte, wird das üblicherweise übernommen (Arbeitszeit, Anfahrt, Unterkunft, Verpflegungskosten und Kosten des Trainings).


    Wenn ich der Meinung bin, einen Ausrüstungsgegenstand für mich (und meine Tätigkeit) zu benötigen und das gut begründe, dann bekomme ich ihn in aller Regel.


    Ich muss für dienstliche Strecken nicht meinen Privatwagen nehmen (und da Kilometer draufschrubben) sondern kann einen Mietwagen und eine von der Firma zur Verfügung gestellte Tankkarte nutzen. Darum mussten wir zwar kämpfen, aber konnten uns durchsetzen.


    Dafür reisse ich mir überproportional den Bobbes auf, fahre auch mal ein paar tausend Kilometer in aufeinanderfolgenden Tagen oder stehe auch mal Nachts auf.


    Aber das ist aus meiner Sicht "fair".

  • Ja

    Wir wird das begründet? Rechtlich ist es nicht zulässig da man Anspruch auf den Tariflohn hat.


    Deswegen liebe ich es immer so wenn in Stellenanzeigen steht wir zahlen den Tariflohn und ich mir denke ja weil du musst und nicht weil du so gönnerhaft bist.

  • Rechtlich wird das bezahlt, was für die Stelle vorgesehen ist.



    Das ist bei mir der GSSK/Servicekraft Lohn.



    Der Fachkraft Tarif liegt aber über 2€ darüber.



    Jetzt zahlt der Kunde auf den GSSK Tarif noch etwas drauf.



    Ergebnis ist der Lohn vom Objekt.




    Und es werden alle gleich bezahlt, also auch die 80% mit SKP, vom Objekt.

  • Dann ist doch alles gut und du bekommst auch keine 1,50€ weniger.

    Ich muss dir ja nicht sagen das nicht deine erworbene Qualifikation den Stundenlohn vorgibt sondern das was in der Stellenbeschreibung verlangt wird. Du bekommst als den Pflichtteil der im Tarifvertrag festgelegt ist + einen Bonus oben drauf.


    So ist die Aussage "Ich bekomme weniger" irreführend.


    Ist bei mir ja das gleiche bin FSS und sitze auf einer Stelle die nach GSSK bezahlt wird. Aber ich konnte bei meinem Arbeitgeber aufgrund meiner Leistung und Einsatzbereitschaft es so aushandeln das ich nach FSS bezahlt werde.


    Man muss bei sowas immer im Hinterkopf behalten wenn man es schafft einen höheren Stundenlohn auszuhandeln als Tariflich festgelegt verzichtet der Arbeitgeber ab diesen Moment auf eine Teil seines Gewinns zwar nur einen winzigen Teil. Aber entscheidend ist er ist bereit darauf zu verzichten.

  • Man muss bei sowas immer im Hinterkopf behalten wenn man es schafft einen höheren Stundenlohn auszuhandeln als Tariflich festgelegt verzichtet der Arbeitgeber ab diesen Moment auf eine Teil seines Gewinns

    Nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind tarifgebunden.

    Der Kunde ist es nicht.

    Es liegt also im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, mit seinem Kunden Vertragsbedingungen auszuhandeln, die es ihm erlauben, sowohl den gewünschten Gewinn zu erziehlen als auch seine Mitarbeiter fair zu entlohnen.


    Ja, mir ist die Marktsituation mit der ganzen Ausschreiberei und den daran teilnehmenden Marktteilnehmern bewusst. Aber man ist ja als Geschäftsinhaber nicht gezwungen, da mitzuspielen.

    Wenn man es tut, dann muss man eben auch bereit sein, mit den Folgen zu leben.


    Das gilt neben den Arbeitgebern natürlich gleichermaßen für die Arbeitnehmer.

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