Quatalsschießen , Eh Kurse usw

  • Hi Leute ,


    Ich bin neu hier im Forum , meine Vorstellung kommt noch , versprochen !


    Ich habe folgende Frage : Beschäftigt bin ich in der privaten Bundeswehr Bewachung , und in dieser Firma ist es so , das man in seiner Freizeit zum Schießen muss alle 3 Monate , das man wenn man frei hat einspringen muss wenn jemand fehlt , Ersthelfer Kurse in der Freizeit und sämtliche Schulungen in der Freizeit . ich wollte mal nachfragen ob es Normal ist das man dafür nicht Bezahlt wird , man hört immer nur "wenn man einspringt stehen dir 25% Zuschlag zu " und das schießen muss bezahlt werden . alles gut und schön , aber leider finde ich im Internet keinen Artikel in irgendeinem Vertrag wo so etwas drin steht . Vielleicht habt ihr ein Paar Tipps für mich wo ich was finde oder was ich ggf. dagegen machen kann . Ich danke euch schonmal im voraus . Gruß Bandit

  • Hey Bandit,


    also kurzum:
    Freizeit = unbezahlt und deine Sache wie du diese verbringst

    Kurse / Schießen = Möchte der AG das du daran teilnimmst und diese Kurse haben Bezug zur Tätigkeit, muss er diese bezahlen.


    Beispiele:
    Bei der Ausübung einer bewaffneten Tätigkeit, nehmen wir Geld- und Wert, muss nach dem Gesetz nach vier Mal im Jahr bzw. einmal im Quartal der Nachweis zum Üben erbracht werden.
    Machst du das nicht bzw. schickt der AG dich nicht dorthin, kannst du auch nicht deiner Tätigkeit nachgehen.

    Der AG hat für die Einhaltung der Regelungen zu sorgen und organisiert alles.
    Ergo würdest du das Trainingsschießen nicht für private Zwecke benötigen.

    Ohne Nachweise macht der AG sich aber auch dem Kunden gegenüber vertragsbrüchig.


    Gleiches für den Ersthelfer.
    Der Blick geht in Richtung Unfallverhütungsvorschriften und in der BW-Bewachung ist der Torposten meist auch EH.


    > Bitte auch immer den Arbeitsvertrag auf Vereinbarungen prüfen!


    Grundsätzlich:

    Spreche mit dem Vorgesetzten > meist Einsatzleiter. Will der nicht dann der Bereichsleiter.

    Aber spreche bitte mit diesen. Oft sind gewisse Dinge einfach gewachsen wie sie gewachsen sind und keiner sagt etwas.


    Auch wichtig:
    In vielen Tarifverträgen gibt es eine Ausschlussfrist. Wenn du 3 Monate nach Zugang der Lohnabrechnung keinen Anspruch stellst, verfällt der Anspruch und es hilft meist nur das Arbeitsgericht.


    Tom

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