Ladendetektiv, EAS und die irrtümliche Selbsthilfe

  • Hallo zusammen! Nennt mich Leichenschänder weil ich ein altes Thema wiederbelebe aber ich habe eine neue Komponente hinzuzufügen. Die Ausgangssituation ist wie in dem Thread von 2006:


    Zitat

    Wenn ein Doorman am Ausgang eines Geschäftes eine Person anspricht, bei der das EAS (Elektronische-Artikel-Sicherung) - System zu piepen beginnt, diese aber nicht stehen bleiben will.

    Ist der Doorman berechtigt die Person festzuhalten, da es sich ja offensichtlich um einen Diebstahl handelt, oder nicht, da es auch ein falscher Alarm sein könnte?


    Das Thema wurde an sich schon durchgekaut, die EAS ist ein Hinweis und begründet keinen konkreten Verdacht. Bin da ganz bei Vidoq, Big Block, Schattenmann etc. darauf will ich auch gar nicht eingehen.


    Jetzt kommts, ein Kollege meint jetzt, der Detektiv darf halt nicht nach dem 127 StPO festnehmen sondern nach der Selbsthilfe im BGB, weil dann wird er ja nur fest gehalten, dass ist ein ganz gewaltiger Unterschied. Und weil die Selbsthilfe ja zivilrechtlich ist, kanns keine Strafe geben sondern der Detektiv ist dann nur gem. §231 BGB "Irrtümliche Selbsthilfe" zum Schadensersatz verpflichtet. Strafrechtlich kanns da nix geben! Der geht ja nicht auf die Straftat sondern auf den zivilen Herausgabeanspruch. Schadensersatz zu zahlen ist ja besser als verurteilt zu werden und mit der wahl nach StPO-BGB kann sich der Detektiv das quasi aussuchen.


    Ich meine: Da weder ein zivilrechtlicher noch strafrechtlicher Anspruch vorhanden ist, ist es doch Wurscht ob ich nach BGB oder StPO unberechtigt festhalte oder festnehme: Ich beraube ihn der Freiheit und habe keinen Rechtfertigungsgrund.

    Wie seht ihr das?


    VIelen Dank im voraus für eure Antworten :)

  • qexco

    Hat den Titel des Themas von „Ladendetektiv, EAS uuuuuund die irrtümliche Selbsthilfe“ zu „Ladendetektiv, EAS und die irrtümliche Selbsthilfe“ geändert.
  • Passt das eine nicht, passt das andere nicht. Interessant ist was dann passiert.


    StGB/StPO

    Öffentliches Recht

    Geldstrafe, Freiheitsstrafe


    BGB

    Privates Recht

    Schadensersatz, Schmerzensgeld

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