Urlaubsanspruch

  • Hallo Leute


    Bin neu in diesem Forum und hab eine Frage wegen Urlaubsanspruch. Habe schon bei 4 anderen Sicherheitsfirmen gearbeitet und hab überall 30 Tage Urlaub gehabt, bei meinem neuen Arbeitgeber habe ich nur 24. In meinem Arbeitsvertrag stehe ich nicht als Sicherheitsmitarbeiter sondern als gewerblicher Mitarbeiter macht das was aus. Falls sich jemand mit dem Thema auskennt währe ich froh, falls ihr Infos für mich hättet

    Danke im voraus


    Grüße Dida

  • Hey,


    kurzer Einstieg und ganz grob:
    Mitarbeiter, welcher außerhalb der Administrations / Niederlassung arbeitet = gewerblicher Mitarbeiter

    Mitarbeiter, welcher in der Administrations / Niederlassung arbeitet = nicht gewerblicher Mitarbeiter


    Der gewerbliche Mitarbeiter unterliegt und aller Regel einem Tarifvertrag in welchem der Urlaubsanspruch abgebildet ist.

    Im Arbeitsvertrag muss aber auch vermerkt sein als was bzw. für welche Tätigkeit du eingestellt bist.

    Du musst ja schließlich auch wissen welche Arbeiten du ausführen musst.


    Nicht gewerbliche Mitarbeiter haben in der Regel einen höheren Urlaubsanspruch verhandelt oder hinterlegt.


    Bei dir gehe ich stark davon aus, dass der AG dich mit Grundlage des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch eingestellt hat.


    Tom

  • kurzer Einstieg und ganz grob:
    Mitarbeiter, welcher außerhalb der Administrations / Niederlassung arbeitet = gewerblicher Mitarbeiter

    Mitarbeiter, welcher in der Administrations / Niederlassung arbeitet = nicht gewerblicher Mitarbeiter

    Sorry das ist Unsinn.

    Nicht Gewerblich, wäre Privat.
    Was anderes gibt nämlich nicht.

    Was du vielleicht meinst sind Angestellte/Arbeiter und Führungskräfte.
    Führungskräfte (echte) unterliegen nicht dem Kündigungsschutzgesetz (wie auch Selbsständige), und handeln ihre Verträge selbst aus (oder sollten sie zumindest).




    Angestellte (zumindest im Sicherheitsgewerbe) unterliegen dem Manteltarifvertrag.
    Und genau dort, kann man auch nachlesen, wie viel Urlaub man wann hat.

    [Der Erholungsurlaub für Arbeitnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr beträgt 32 Kalendertage.

    2. Darüber hinaus erhalten die Arbeitnehmer folgenden Zusatzurlaub:

    Nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit 4 Kalendertage
    Nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit 6 Kalendertage
    Nach 7-jähriger Betriebszugehörigkeit 8 Kalendertage
    Nach 9-jähriger Betriebszugehörigkeit 10 Kalendertage
    bis zu einer Höchstdauer von 42 Kalendertagen.

    3. Bei der Berechnung des Anspruches auf Urlaub werden die in die Urlaubszeit fallenden Sonn- und Feiertage mitgerechnet.

    4. Maßgebend bei der Urlaubsgewährung nach Betriebszugehörigkeit ist die Vollendung des betreffenden Beschäftigungsjahres während des Urlaubsjahres.

    III. Jubiläumsurlaub
    Arbeitsjubilare erhalten im Jubiläumsjahr als zusätzlichen Urlaub

    bei 10-jähriger Betriebszugehörigkeit 6 Kalendertage
    bei 15-jähriger Betriebszugehörigkeit 8 Kalendertage
    bei 20-jähriger Betriebszugehörigkeit 10 Kalendertage
    ]




    Für alle andern Angestellten ohne Tarif, ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zuständig.
    Kleiner Tipp §3 BUrlG

  • SecurityRichter:


    Kleine Korrektur: Du meinst, dass für leitende Angestellte das Kündigungsschutzgesetz nicht uneingeschränkt gilt (siehe § 14 KSchG). Das Arbeitsschutzgesetz hat damit nichts mit der aufgeworfenen Thematik zu tun. Hinzu kommt, dass idR Führungskräfte iSd § 14 KSchG selten leitende Angestellte sind, denn nach der Arbeitsrechtsprechung sind u. a. Gehälter von mehr als 150 T€ p. a. ein Abgrenzungsmerkmal wie auch z. B. weitgehende Entschreidungsbefugnisse, so dass im Bewachungsgewerbe weder Objekt- noch Einsatzleiter unter diesen Begriff fallen. Typischerweise sind Prokuristen und Betriebsleiter neben dem angestellten Geschäftsführer leitende Angestellte.

  • Die Firma ist sehr wahrscheinlich nicht seriös.

    Du bist bei einer Sicherheitsfirma als Sicherheitsmitarbeiter eingestellt und verrichtest Sicherheitsaufgaben?

    In welchem Bundesland arbeitest Du?

    24 Urlaubstage wären 4 Wochen Urlaub, also nur der gesetzliche Mindesturlaub.

    Wie hoch ist denn Dein Stundenlohn?

  • Hallo zusammen

    Vielen Dank erst mal das ich so viele Infos bekomme

    Also ich arbeite in Baden Württemberg und mein Lohn sind 11.21 Euro. Also war am Anfang in einem Kreis Impfzentrum als Sima und bin jetzt in einem Asylheim.

  • Also 11,21 € sind für das Land BW Tarif, also ok. Dort sind tariflich auch 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche festgelegt, also 24 Tage nicht ok. Da Tarifvertrag vom BMAS allgemeinverbindlich erklärt worden ist, ist die individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag gemäß § 4 TVG (Tarifvertragsgesetz) nichtig.


    Im Ergebnis stehen demzufolge 30 Urlaubstage (nicht nur Werktage) statt 24 rechtlich zu, die gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzbar sind.

  • Hallo

    Ich kenne es eigentlich schon seit dem ich in der Sicherheit arbeite das man 30 Tage hat muss nochmal versuchen mit ihm zu Reden aber er hat beim letzten mal schon gesagt das es bei ihn halt so ist. Danke für die Infos von euch.

  • "gewerblicher Mitarbeiter" deutet eher auf Leiharbeit/Zeitarbeit hin.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Nicht alle. Aber doch einige.


    Denn diverse Punkte verlieren nie an Aktualität.


    So kommen z.B. die Anfragen hinsichtlich der Pausenregelungen doch öfters.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Du bist nicht gemeint. :D

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Ich hab' noch 25 Minuten.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Denn diverse Punkte verlieren nie an Aktualität.


    So kommen z.B. die Anfragen hinsichtlich der Pausenregelungen doch öfters.

    Und Dein Beitrag in diesem Thread nach einem halben Jahr und offensichtlich bereits erledigtem Thema trägt genau nichts zu irgend einer Lösung oder irgend einem Erkenntnisgewinn bei.



    Nicht alle. Aber doch einige.

    Dann überlege gut, wo das notwendig ist.

    Und wo nicht.

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