Hallo Kollegen, ich habe schon das Internet durchsucht aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden. Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Folgende Situation:
Ich arbeite im Sicherheitsdienst und bekomme den Lohn für den Seperatwachdienst (lt. Vertrag)
Meine Tätigkeit besteht darin das ich nachts als Revierfahrer unterwegs bin und die Außenobjekte eines Einzelnen Kunden verschließe, kontrollen durchführe, im Alarmfall hinfahre (ich bin Interventionskraft) und morgens Aufschluss mache.
Starten tue ich in der Hauptzentrale des Kunden (da haben wir auch unsere Zentrale) und fahre von der dort aus zu den Objekten. Andere Tätigkeiten mache ich nicht.
Jetzt ist die Frage ob das als Revier Tätigkeit zählt oder nicht, bzw wie lautet die Definition Revierdienst/ mobiler Streifendienst.
Ich habe mal gehört das es erst als Revier zählt sobald man mindestens 2 verschiedene Kunden hat??
Andererseits ist es ja so das ich das Gelände mit dem Auto verlasse und somit Ja eigentlich Revierfahrer bin.
Mfg