David gegen Goliath

    • Erster Beitrag

    Nachfolgend ein erster Beitrag. Es werden viele weitere folgen.

    Es dürfte ein Krimi werden. Mit einem überraschenden Ausgang.

    Streitwert liegt übrigens bei etwa 400,- Euro.


    Aachen Ein Bestandteil der IHK-Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe ist "Umgang mit Menschen".

    Erhebliche Defizite in diesem Bereich hat die zur Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft gehörende Sitec GmbH aus Kerpen bei Köln.

    Maßgeblich verantwortlich dafür sind vordergründig überforderte Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter des Unternehmens. Aber auch deren Vorgesetzte mischen kräftig mit.

    In einem derzeit laufenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht Aachen macht der Kläger und ehemalige Arbeitnehmer der Sitec GmbH u.a. 12 nicht gezahlte Stunden aus Juli 2020 geltend. Diese hatte er umgehend nach Erhalt der fehlerhaften Lohnabrechnung reklamiert. Es folgte zwar eine Nachfrage, aber dann war Funkstille. Alle nachfolgenden emails des Arbeitnehmers wurden ignoriert.

    Bei dem Gütetermin verwies die anwesende Justiziarin der Sitec GmbH nun auf die Verjährung. Auch die Richterin teilte diese Einschätzung. Aber: Im §9 Ausschlussfristen des NRW-Manteltarifvertrag heist es unter Punkt 2: "Lehnt die Gegenpartei (also Arbeitgeber) den Anspruch ab, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird."

    Der Anspruch wurde aber nie abgelehnt. Warum sollte er auch? Der Arbeitnehmer hat diese Stunden geleistet, der Kunde hat diese Leistung bezahlt. Der Anspruch wurde einfach ignoriert.

    Problematisch für den Arbeitnehmer war zudem, dass er sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befand und bei einer Arbeitslosigkeit die Rentenzahlungen durch die Agentur für Arbeit zum Teil keine Anrechnung auf die "Rente mit 63" zuließen.

    Zwischenzeitlich hat sich der Kunde, die Fachhochschule Aachen, von der Sitec GmbH getrennt und den Arbeitnehmer bei der Übernahme durch den neuen Sicherheitsdienstleister erfolgreich unterstützt.

    jr.

    Firmenname am 17.4.2022 genannt.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Senior ()

  • Sehr seltsam. Ich habe zwar ein Urteil, aber auch 5 Wochen nach diesem noch keine Urteilsbegründung und Kostennote.

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  • Die Urteilsbegründung ist da. Wenn nichts dagegen spricht, würde ich die 4 Seiten als Fotos 1:1 hier

    veröffentlichen und mit meiner noch zu erstellenden Stellungnahme nächstes Wochenende hier zur Diskussion freigeben. Ebenfalls dabei: Original Schichtpläne.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

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  • Was haltet Ihr davon einfach das Aktenzeichen des Urteils hier einzustellen und einer von uns sucht dann via Suchmaschine den Link dazu raus?

    So hat der TE weniger sichtbares gemacht?

  • Einige, -aber nicht viele, Gerichte veröffentlichen ihre Urteile, dabei sind die Namen der Prozessbeteiligten im Normalfall aus Datenschutzgründen aber geschwärzt.

  • Im Interesse der Beteilgten würde ich auch eher dazu tendieren das Aktenzeichen zu verlinken. So wird kein Schuh draus.

  • Man beachte meinen Beitrag vom 10. April 2022 (Nr. 17).

    Phase 3 "Rechtsbeugung + 600,- Euro."


    Beim Gütetermin drängte die Richterin auf einen Vergleich. Diesen habe ich mit der Begründung abgelehnt, dass ich ein Urteil hinsichtlich der Verjährung will. Dies gefiel der Richterin gar nicht.

    Der Kammertermin vom 7. April war eine reine Farce. Vor diesem Termin stand das Urteil schon fest.

    Die beiden Hilfsrichter an der Seite der Richterin waren reine Statisten. Die Art und Weise der Verhandlungsführung der Richterin ließ keinen Zweifel aufkommen: Achtung, ich werde hier verarscht. Die sich anbahnende Rechtsbeugung (Betrug durch einen Richter/einer Richterin) war mehr als ersichtlich.


    Urteilsbegründung:

    Aufgrund der fehlenden Darlegungen des Klägers waren die Zahlungsanträge daher nach den dargestellten Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast abzuweisen.


    Am Wochende könnt ihr hier das komplette Urteil sowie die Darlegungen sehen und euch ein eigenes Urteil bilden. Auch interessant: Mal das Wort "Rechtsbeugung" googeln. Es ist doch erstaunlich, wie viele Verhandlungen und Verurteilungen es gegen Richter und Richterinnen gibt.

    Ich bin mit den 200,- Euro nicht gezahlter Stunden eigentlich noch gut weg gekommen. Anderen Klägern wurde zum Teil sehr übel mitgespielt.

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  • Es ist beim Arbeitsgericht üblich das die Richter auf eine Einigung im Gütetermin drängen. Die meisten Kläger haben ja wenig bis keine Ahnung und lassen sich dann dazu bewegen, oft auch aus Obrigkeitshörigkeit. Es kommt auf die persönliche Situation an, ob es Sinn macht einen Kammertermin anzupeilen. Manchmal macht eine Einigung durchaus Sinn. Ich habe in Erinnerung, dass es bei dir nur um wenig Geld ging. Da hätte ich wohl nicht geklagt und meine Nerven geschont.

  • Die Wochenendlektüre ist da. Teil 1. Klage.

    Dateien

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  • Die Wochenendlektüre ist da. Teil 2. Klageerwiederung.

    Dateien

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  • Die Wochenendlektüre ist da. Teil 3. Urteil

    Dateien

    • Urteil.pdf

      (3,46 MB, 149 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

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  • Gut das du das durchgezogen hast. Habe ähnliche Erfahrung mit dem Mutter-Konzern aus Kiel gemacht. fast Jede Abrechnung war fehlerhaft, ständig musste man hinterher sein. Ekelig.

  • Möchtest du deine privaten Daten nicht aus den Dokumenten entfernen?

    Alternative kann ich dir anbieten entsprechende Passagen ordentlich zu schwärzen.

    Kann dir hierzu gerne eine Mailadresse via Nachricht zukommen lassen.

  • Vielen Dank. Die wesentlichen Daten sind geschwärzt.

    Die Hinweise auf dieses Forum erfolgen im Internet unter meinem Klarnamen.

    Und mit Eingabe meines Namen bei google sind alle privaten Daten zu finden.

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  • Ich persönlich finde die Unterlagen nicht besonders überzeugend. Es gibt gute Gründe, warum Rechtsanwälte üblicherweise prozessieren und nicht jeder selbst. Hier wurde versucht über das Arbeitsgericht eine kostengünstige Rechtsberatung zu bekommen.


    Die Beurteilung „ich habe ja noch eine Klageschrift hinbekommen“ trifft faktisch nicht zu. Das steht auch relativ klar in der Urteilsbegründung. Die Klage hat überhaupt nicht dargelegt, wie die Forderungen entstehen. Ich konnte die Forderungen auch nicht nachvollziehen. Schuster bleib bei deinen Leisten…


    So sehr ich den Drang nach Gerechtigkeit nachvollziehen kann - ich hoffe das macht keine Schule und es klagt künftig jeder SMA alleine vorm Arbeitsgericht. Anwälte mögen teuer sein, stellen aber sicher, dass Gerichte nicht 30 Seiten emails lesen müssen.

  • Kann dem vorherigen Beitrag nur zustimmen. Das ist ein Lehrbeispiel wie man es nicht machen sollte.
    Der Kläger muss zweifeifelsfrei belegen, dass er an einem bestimmten Tag eine Schicht gearbeitet hat und diese nicht bezahlt wurde. Auch die tarifvertragliche Frist zur Geltendmachung vor Gericht wurde versäumt.
    So viel Zeit und Energie reingesteckt, für Nichts ausser der Arbeitsbescheinigung.


    Kleiner Tip für die nächste Klage:
    Die Klage beim Rechtspfleger in der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts erstellen lassen. Der Rechtspfleger darf zwar keine Rechtsberatung leisten, aber wenn man ein wenig auf die "neutralen" Hinweise hört, ist die Klageschrift schnell klar und deutlich formuliert.
    Eine gute Vorbereitung mit den dazugehörenden Lohnabrechnungen und Dienstplänen zum Nachweis der fehlenden Schichten/Lohnbestandteile unterteilt in Bruttolohn und Zuschläge Netto, ist natürlich obligatorisch.

  • Es ging auch nur um Handgeld. Hatte damals eine hohe 5 stellige Summe eingeklagt und gewonnen. Der Stress war immens. Geld ist ist nicht alles. Trotzdem gut das er sich nicht alles bieten lässt.

  • Vielen Dank für die doch ausführlichen Beiträge seitens der Arbeitgeberseite. Ich hoffe, es melden sich auch mehr Arbeitnehmer.

    Mein Ziel habe ich eigentlich erreicht. Ein Urteil hinsichtlich der verdammt kurzen Verjährung von 3 Monaten. Wenn auch nicht schriftlich so zumindest mündlich beim Gütetermin (siehe Beitrag 1). Auch finanziell habe ich mehr rausbekommen als gedacht. Mehr hätte auch ein Anwalt nicht geschafft. Die beiden Tage aus 2020 habe ich als verloren gewertet. Das ich den Urlaubstag aus 2020 vergütet bekommen habe, hat mich doch erstaunt. Die Sitec GmbH berief sich beim Gütetermin bezüglich der nicht vergüteten Stunden auf Verjährung. Erst bei der Klageerwiderung kam das Argument, ich hätte diese Stunden nicht geleistet. Hier nochmals beide Punkte in Kürze:


    Ich habe 12 Stunden für den Monat Juli 2020 eingeklagt.

    Seitens der Sitec GmbH wurde der 8. Juli 2020 als nicht geleisteter Tag genannt.

    Einen Schichtplan konnte die Justiziarin nicht vorlegen.

    Ich hatte 10 Dienstpläne für den Monat Juli 2020 vorgezeigt. In allen war ich am 8. Juli 2020 eingeteilt.

    Diese wurden nicht als Beweis zugelassen.

    Ebenso wurden die Wachbücher nicht als Beweis zugelassen.

    Wie soll ein Arbeitnehmer denn beweisen, dass er an einem bestimmten Tag gearbeitet hat?


    November 2021. Insgesamt 4 Seiten.

    Ich habe 7,25 Stunden eingeklagt.

    Auf meiner email vom 3.1.2022 steht: Normalstunden: 211,15 * Lt. Abrechnung: 204 Stunden.

    Einen Schichtplan des Einsatzleiters hatte ich beigefügt.

    Ebenso die Lohnabrechnung von November 2021 mit den 204 abgerechneten Stunden.

    Was ist hier nicht zu verstehen?


    Unabhängig davon: Auch war mir mit dieser Klage wichtig zu wissen, wie ein Sicherheits- unternehmen mit guten und loyalen Mitarbeitern umgeht. Ich habe überdurchschnittliche

    Arbeit geleistet. Ein derartigen Verhalten seitens der Sitec GmbH hätte ich nicht erwartet.

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