Hallo zusammen ich hätte da paar Fragen vielleicht könnt ihr mir eine oder derjenige mir helfen
Frage Nummer eins.
Durch wen und wie wird die Zuverlässigkeit einer Person im sine des Waffengesetz festgestellt?
a: die Zuverlässigkeit wird durch den Arbeitgeber von Hand der Personalunterlagen geprüft
b: die Zuverlässigkeit wird durch Arbeitgeber und Betriebsrat geprüft
c: die Zuverlässigkeit wird von der zuständige Behörde anhand von Auskünfte aus den Bundeszentralregister den zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und einer Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle geprüft
fragr nr 2.....
a: im Lauf oder Patronenlager aufbauchungen oder rostnarben vorhanden sind.
b: der Schlagbolzen schlagt Stück oder Hahn nicht sicher einrastet oder klemmt
c: der Verschluss nicht ordnungsgemäß ich funktioniert
frage nr 3:
Welches sind Voraussetzungen der Notwehr?
a:verteidigungslage
b: verteidigungswille
c:Erforderlichkeit