Welche Rechtsgrundlage hat ein SMA bei einer Situation, wo jemand gegen das Hausrecht verstößt und man die Person rausbitten möchte, welche aber zu einer "Physischen" Begleitung mündet? In Deutschland ist das Thema relativ gut verständlich und gut umzusetzen, wie sieht das ganze in Österreich aus? Ich spreche nicht vom Türsteher sondern vom Objektschutz/Werkschutz Thema Privatgrundstück.
Ich sah ein ähnliches Thema hierzu schon im Forum, diese ist aber schon überholt (15 Jahre alt)
2. Nebenfrage, wie sind Arbeitsmittel in Österreich angesehen im Vergleich zu Deutschland zum Thema Selbstschutz wie Handschuhe, Handschellen und eventuell Pfefferspray?
Sind einzelne Komponenten sogar verboten im Dienst?