Feiertagszuschlag und Bezahlung

  • Sehr geehrtes Forum,


    ich bin seit 2020 im Sicherheitsgewerbe und hätte diesbezüglich eine Frage. Ich arbeite Montag bis Freitag in der Regel im Zweischicht System. Für mich gilt der hessische Manteltarifvertrag. Ich hätte eine knifflige Frage (für mich):


    Meine Urlaubsage betragen 32 Tage und ich muss für die ganze Woche (einschließlich Samstag Sonntag) Urlaub nehmen. In meinem Vertrag wurden keine Zusatzvereinbarungen getroffen.


    Meine Frage wäre:


    An einem Feiertag ist die Bank (Arbeitsort) geschlossen. Viele der Feiertage fielen auf einen Wochentag. Muss mein Arbeitgeber für den Tag im Sinne des Ausfallsprinzip den Feiertag bezahlen? Wenn ja auch den Feiertagszuschlag?


    Meine andere Frage wäre: Da bei mir im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeiten, Arbeitsstunden oder Sonstiges festgelegt wurden. Zählt der Samstag Sonntag (da ich ja für diese Tage Urlaub nehmen muss) auch als Arbeitstag? Muss an den Tagen auch der Feiertag bezahlt werden?


    Ich danke euch allen für eure Tipps und Ratschläge.


    Mit freundlichen Grüßen

    Eine Fachkraft :P

  • Guck doch mal in den Bundesmanteltarifvertrag und dann in den hessischen. Ich kenne Hessens TV nicht.


    Generell gilt, wenn an Sonn- und Feiertagen regelmäßig gearbeitet wird, sind diese bei der Bestimmung der individuellen Urlaubsmenge als Werktage anzusehen.


    Tust du aber nicht, oder?

  • Hey guten Morgen,


    Urlaub:
    MTV und Tarifvertrag geben nicht sehr viel her was das Thema Urlaub angeht.
    Steht in deinem Arbeitsvertrag Werk- oder Arbeitstage?

    Werktage = Urlaubsberechnung Montag bis Samstag

    Arbeitstage = Grundlage Arbeitsvertrag und Einsatzobjekt


    In deinem Fall gehe ich von Werktagen aus und du musst von Montag bis Samstag Urlaub einreichen.

    Der Knackpunkt:
    Dein Dienstobjekt hat aber nur von Montag bis Freitag offen und entsprechend sollte dein Urlaub die Grundlage des Objektes bilden.

    Der allgemeine Trick ist das die Planer in Mo-Fr Objekten den Mitarbeitern nur 5 Tage Urlaub eintragen und so entsteht bei zusätzlicher Bereich an Urlaubstagen als wenn 6 Tage eingereicht werden.

    Ein prüfender EL, kann auch mal durchrutschen, sollte dies bei der Jahresurlaubesplanung aber erkennen und beheben.


    Auch die Frage worauf dein Arbeitsvertrag ausgelegt ist:
    Ist ein festes Einsatzobjekt hinterlegt oder bist du nur als SMA eingestellt?

    Bei Ersteren kannst du den AG bitten den Urlaubsanspruch entsprechend auf dein Festobjekt anzupassen damit du nur von Mo-Fr eintragen musst.

    Trotz weniger Urlaubstagen auf dem Papier erhälst du dann einen höheren Wert des UT.

    Bei Zweiteren musst du dann halt immer Mo-Sa Urlaub eintragen.


    Lohnersatzleistung Feiertag:

    https://www.gesetze-im-interne…l%20erhalten%20h%C3%A4tte.


    Hier greift das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG:

    § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

    (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.


    Da dein Stammobjekt am besagten Feiertag geschlossen ist du aber deine Arbeitsleistung Standardmäßig zur Verfügung stellst, muss der FT bezahlt werden.

    Dies geschieht aber ohne Zuschläge, da der Zuschlag nur bei Einsatz gezahlt wird.


    Sonntag und Feiertag werden NICHT als Urlaubstage berechnet und das auch nicht wenn du an diesen regelmäßig arbeitest.


    Tom

  • Nur so eine Vermutung:

    Wenn ich eine Woche Urlaub nehmen will, kostet mich das 6 Urlaubstage.

    Beim hessischen Kollegen wären dies 7 Urlaubstage.

    Dafür hat er aber 32 Tage Urlaub und ich 26 Tage.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Genau richtig.

    Je nach Modell entsprechende Anzahl der Urlaubstage und zum Schluss haben wir alle das selbe Ergebnis.

    Außer:
    Zusätzlicher Urlaub wurde verhandelt.

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