Sehr geehrtes Forum,
ich bin seit 2020 im Sicherheitsgewerbe und hätte diesbezüglich eine Frage. Ich arbeite Montag bis Freitag in der Regel im Zweischicht System. Für mich gilt der hessische Manteltarifvertrag. Ich hätte eine knifflige Frage (für mich):
Meine Urlaubsage betragen 32 Tage und ich muss für die ganze Woche (einschließlich Samstag Sonntag) Urlaub nehmen. In meinem Vertrag wurden keine Zusatzvereinbarungen getroffen.
Meine Frage wäre:
An einem Feiertag ist die Bank (Arbeitsort) geschlossen. Viele der Feiertage fielen auf einen Wochentag. Muss mein Arbeitgeber für den Tag im Sinne des Ausfallsprinzip den Feiertag bezahlen? Wenn ja auch den Feiertagszuschlag?
Meine andere Frage wäre: Da bei mir im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeiten, Arbeitsstunden oder Sonstiges festgelegt wurden. Zählt der Samstag Sonntag (da ich ja für diese Tage Urlaub nehmen muss) auch als Arbeitstag? Muss an den Tagen auch der Feiertag bezahlt werden?
Ich danke euch allen für eure Tipps und Ratschläge.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Fachkraft