Urlaubsentgelt RLP - gehört früherer Urlaub zur Berechnung zum Bruttogehalt?

  • Ich arbeite in RLP für eine deutschlandweit agierende Sicherheitsfirma mit mehreren tausend Angestellten. Heute ist die achte von insgesamt zehn Lohnabrechnungen im Briefkasten gewesen, die fehlerhaft ist (davon sieben Mal zu meinem Nachteil). Da ich nun langsam die Nase voll habe und in der Zweigstelle keinerlei Problembewusstsein vorhanden ist, überlege ich mir, mich mal ganz naiv bei der Leitung der Personalabteilung beschweren. Bevor ich dies mache, möchte ich aber auf Nummer sicher gehen, dass ich etwas richtig verstanden habe:

    Das Urlaubsentgelt wird gemäß Tarifvertrag nach dem Bruttogehalt der letzten sechs Beschäftigungsmonate vor Urlaubsantritt berechnet, und zwar mit einem Divisor von 156. Nun die Frage: wenn ich innerhalb der letzten sechs Monate auch schon Urlaubsentgelt bezogen habe, dann gehört dies doch auf jeden Fall mit zum Bruttogehalt für die Berechnung eines neuen Urlaubentgelts, oder?

    Ich frage, weil mir der Februar-Urlaub zunächst nicht ausgezahlt wurde, und dann dieser Fehler im nächsten Monat trotz schriftlicher Mitteilung nicht korrigiert wurde - und dadurch die Berechnung des Entgelts für den im März genommenen Urlaub etwas zu niedrig ausgefallen ist. Auf meine Frage, ob dies noch ausgeglichen würde, meinte man stoisch "nö, das denke ich nicht". Es sind zwar keine großen Beträge, aber es geht ums Prinzip...

    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen!

    Sebastian

  • Das kann von Vorteil sein, aber auch zum Nachteil.


    Urlaubsentgeld zählt zum normalen Bruttoeinkommen und wird dementsprechend bei der nächsten Urlaubsentgeldabrechnung berücksichtigt. (RLP = 6 Monate, NRW = 12 Monate)


    Mit welcher Monatsabrechnung wurde das Urlaubsentgeld für Februar 2022 ausgezahlt?

    Ist innerhalb der nächsten 5 Monate nach diesem Monat ein längerer Urlaub als im Februar/März geplant?

    Wenn ja, dann wird das zu spät erhaltene Urlaubsentgeld mit dem neuen Urlaub abgerechnet.

    Wenn nein, würde Geld verloren gehen.


    In diesem Fall würde ich eigene Abrechnungen für Februar, März und ggf. April erstellen und um Zahlung der Differenz bitten, oder um Korrektur dieser Monatsabrechnungen.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • OK - vielen Dank für die schnelle Bestätigung!

    Das Urlaubsentgelt für den Februar wurde als Korrekturabrechnung für den Februar im April ausgezahlt und hätte dementsprechend für den März-Urlaub rückwirkend Auswirkungen haben müssen. Selbst wenn ich in den nächsten drei Monaten nochmals Urlaub machen würde, ist das Geld ohne Korrektur verloren. Es ist keine große Summe - aber eine Fehlerquote von 80% finde ich nicht wirklich akzeptabel…

  • Eigentlich bin ich gut in Mathe, aber ich verstehe nicht weshalb das Geld verloren sein soll?

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  • Weil ich im März Urlaub hatte und dieser im April ausbezahlt wurde und bei dessen Berechnung das Brutto ohne Februar-Urlaub als Basis genommen wurde. Da ich nun eine Korrekturabrechnung für den Februar erhalten habe, gehe ich davon aus, dass dies nun für *zukünftigen* Urlaub innerhalb der nächsten vier oder sechs Monate in die Berechnung einfließen würde - aber eben nicht mehr für den März. Außerdem ist bis Oktober kein Urlaub mehr geplant… ;-)

    Oder stehe ich auf der Leitung??

  • Nun ist klar. Ich bin davon ausgegangen, dass der Februar-Urlaub mit dem Aprillohn gezahlt wurde und dadurch ein mögliches Urlaubsentgeld im August oder September Anrechnung findet.


    Wenn nun die Februar-Abrechnung korrigiert wurde, sollte die März-Abrechnung fairerweise auch korrigiert werden.

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