Ich arbeite in RLP für eine deutschlandweit agierende Sicherheitsfirma mit mehreren tausend Angestellten. Heute ist die achte von insgesamt zehn Lohnabrechnungen im Briefkasten gewesen, die fehlerhaft ist (davon sieben Mal zu meinem Nachteil). Da ich nun langsam die Nase voll habe und in der Zweigstelle keinerlei Problembewusstsein vorhanden ist, überlege ich mir, mich mal ganz naiv bei der Leitung der Personalabteilung beschweren. Bevor ich dies mache, möchte ich aber auf Nummer sicher gehen, dass ich etwas richtig verstanden habe:
Das Urlaubsentgelt wird gemäß Tarifvertrag nach dem Bruttogehalt der letzten sechs Beschäftigungsmonate vor Urlaubsantritt berechnet, und zwar mit einem Divisor von 156. Nun die Frage: wenn ich innerhalb der letzten sechs Monate auch schon Urlaubsentgelt bezogen habe, dann gehört dies doch auf jeden Fall mit zum Bruttogehalt für die Berechnung eines neuen Urlaubentgelts, oder?
Ich frage, weil mir der Februar-Urlaub zunächst nicht ausgezahlt wurde, und dann dieser Fehler im nächsten Monat trotz schriftlicher Mitteilung nicht korrigiert wurde - und dadurch die Berechnung des Entgelts für den im März genommenen Urlaub etwas zu niedrig ausgefallen ist. Auf meine Frage, ob dies noch ausgeglichen würde, meinte man stoisch "nö, das denke ich nicht". Es sind zwar keine großen Beträge, aber es geht ums Prinzip...
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen!
Sebastian