Identität bekannt vs Datenschutz

  • Hallo,


    Mal ein theoretischer Fall. SMA ist in verschiedenen Laden, die in keinster Weise zusammengehören, als Ladendetektiv eingesetzt.


    Ein Täter wird von ihm in Laden A erwischt beim Diebstahl. Die Polizei wird hinzugerufen da er sich nicht ausweisen will. Die Personalien werden erhoben für eine Strafanzeige und Hausverbot.


    Der SMA ist nach einiger Zeit in Laden B eingesetzt. Der selbe Täter begeht wieder einen Diebstahl. Möchte sich nicht ausweisen und will den Laden um jeden Preis verlassen.


    Dürfen die Daten welche bei der Tätigkeit erhoben worden genutzt werden?


    Ich vermute Mal ganz stark Nein. Aber ich denke auch, dass es bei findigen Rechtsanwälten Probleme geben dürfte in Bezug auf Nutzung der Ausnahmerechte.

    Bzw. ist es überhaupt einen SMA zumutbar, dass er sich jede Identität merkt?

  • Und wie funktioniert §127 StPO, wenn der Täter (in dem Fall richtigerweise) sagen kann, dass die Identität ja hätte bekannt sein müssen?


    Bzw. ist es überhaupt einen SMA zumutbar, dass er sich jede Identität merkt?

    Sicherlich nicht.


    Wenn aber irgendwie erkennbar ist, dass er es doch wusste...?

  • Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass ein Ladendetektiv sich, ohne Daten unberechtigter Weise zu dokumentieren, an alle relevanten Daten aus dem Kopf erinnern kann. Wenn er sich Dinge gemerkt hat, darf er diese verwenden.

  • Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass ein Ladendetektiv sich, ohne Daten unberechtigter Weise zu dokumentieren, an alle relevanten Daten aus dem Kopf erinnern kann.

    Er muss nur zu seiner anderen Tätigkeitsstätte gehen und dort in den Unterlagen nachschauen. Dort sind sie berechtigt dokumentiert. Er ist an beiden Orten Mitarbeiter mit legalem Zugriff auf die Daten.


    Fraglich ist nur, inwieweit eine Querverbindung hergestellt werden darf.


    Ich wäre mir nicht sicher, dass ein Richter bei einer mit §127 StPO begründeten aber im Nachgang als unberechtigt eingestuften Maßnahme auf das Argument "Aber ich hätte da ja nicht reingucken dürfen" Rücksicht nimmt.


    Und der Täter wird diese Situation (ggf. mit seinem Anwalt) sicherlich ausnutzen.

  • Das interessiert den Richter aber nicht bei einer eventuellen Überschreitung der Rechte aus §127 StPO, wenn das der Täter zum Thema macht.

  • Am Ende bleibt nur, zu schauen wie es bei den letzten 10´000€ Ladendieben war.

    Ergebnis, es spielt in der Praxis, keine Rolle.

    Schon alleine deswegen, das eine Sima sich darüber keine wirklichen Gedanken macht.

  • § 127
    Vorläufige Festnahme

    (...) wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann (...)


    Im anderen Objekt Erkundigungen einzuholen, würde ich nicht als "sofort" werten.

    Sollte der Sicherheitsmitarbeiter die Daten im Kopf haben, kann er diese natürlich verwenden.

    Aber wer will ihm nachweisen, dass er diese Daten auswendig kannte ?



    Für so abwegig wie hier von anderen dargestellt, halte ich das übrigens nicht. Ich könnte immernoch komplette Personalien von Stammdieben aus den Jahren 2003 - 2006 nennen.


    PS: Hinzu kommt außerdem, dass man ja nicht wissen kann, ob seine damals aufgenommene Adresse noch stimmt.

  • Im anderen Objekt Erkundigungen einzuholen, würde ich nicht als "sofort" werten.

    Zu wissen, wer diese Person ist, bedeutet nicht, dass man sein Geburtsdatum und Unterhosengröße auswendig herunterbeten können muss.

    Da reicht es zu wissen, dass die Daten verfügbar sind.


    Aber wer will ihm nachweisen, dass er diese Daten auswendig kannte ?

    Im Zweifelsfall Anwalt der Gegenseite und der Richter, wenn es dumm läuft.

    Ich sage nicht, dass das immer der Fall sein wird, aber so einfach, wie das hier abgetan wird ist es im Detail dann eben doch nicht. Du bietest ja selber ein Beispiel dafür.



    PS: Hinzu kommt außerdem, dass man ja nicht wissen kann, ob seine damals aufgenommene Adresse noch stimmt.

    Korrekt. Aber wenn sie noch stimmt und das dann ausgeschlachtet wird, isses ggf. doof.

  • Guten Mittag,


    wollen wir es vielleicht einfacher angehen?


    SMA erwischt im Laden A die Person X und nimmt ganz normal den Diebstahl auf mit Anzeige bei der Polizei.

    SMA erwischt im Laden B die Person X und nimmt ganz normal den Diebstahl mit Anzeige bei der Polizei auf.


    Nun:
    Im Fall 2 weißt der SMA die Polizei auf den Diebstahl im Laden A hin und diese kann im internen Erfassungssystem die Daten einsehen.

    Somit übergibt der SMA keine Daten (personenbezogene Daten) an Dritte und er verhält sich, meine persönliche Meinung, rechtlich korrekt.


    In vielen Datenschutzhinweisen / Bestimmungen und aber auch Verträgen ist die Weitergabe an Dritte explizit ausgeschlossen oder muss gesondert vereinbart werden.


    Ich sehe (rein theoretisch) so, dass der SMA die Daten aus Auftrag 1 nicht für den Auftrag 2 nutzen darf.

    Welche Informationen er aber in seinem Gedächtnis speichert (kann keiner kontrollieren) ist nicht prüfbar und wenn er sich erinnern kann dann los.


    Tom

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