Kündigung wegen Schlechter Leistung

  • Hallo zusammen,

    Ich bin OL seit 2002 und ich habe in die letzten 10 Jahren in Krankenhaus gearbeitet.

    Seit Januar habe ich mich gekündigt von Krankenhaus und direkt bei einer neuer Firma angefangen. Diesmal als OL vom 3 großen Hotels.

    Am erste Tag, war zu mir ganz klar das der ungenügend MA ein großer Problem war…

    160 Zimmer für 4 Mitarbeiter ist nicht machbar.

    Ich habe mit mein Geschäftsführer gesprochen weil ich könnte keine Lösung finden. Ich habe über all versucht neue MA rekrutiert aber ohne Erfolg.

    11,55 Euro/std für eine Zimmermädchen ist, auf meine Sicht, ein Witz. Kein möchte am Wochenende, Feiertage arbeiten für so wenig…

    Es war so schlimm, das ein Tag, das Hotel komplett Verkauf war, 180 Abreise, für 5 MA.

    Ich habe auch mit geputzt, ungefähr 20 Zimmer, aber trotzdem es war nicht genug. Am Ende des Tag, haben wir 44 Zimmer geblieben lassen…es war Chaos pur!!!

    Nächste Tage habe ich ein Anruf von mein Geschäftsführer, für ein Gespräch in die Firma.

    Er hat mir sofort ein Kündigung gegeben wegen meine Leistung. Ich müsste direkt alle meiner Arbeitsmaterial gegeben, Auto, Laptop, Tablette und Handy.

    Er hat mir in die Straße gelassen ohne Transportmittel, nichts!!!


    Meine Frage an euch:

    - Bin ich verrückt, oder es war total Unordnung/Unrecht was die Firma mit mir gemacht?..


    Ich bin seit 1 Woche zu Hause gesperrt, weinen und komplett depressiv wegen diese Geschichte…


    Danke voraus

  • Das Ganze hat Nichts mit Sicherheitsdienst zu tun. Klage gegen die anscheinend fristlose Kündigung muss innerhalb 21 Tagen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Bei den schlechten Deutschkenntnissen würde ich das nicht ohne Anwalt machen. Kosten bei der Entscheidung berücksichtigen. Schon arbeitssuchend gemeldet?

  • Hallo Anna,


    auch ich würde direkt eine Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten und dort beraten lassen.

    Er kann dir zu deinem Recht verhelfen wenn man dich entsprechend deiner Beschreibung behandelt hat.


    Hinweis:
    Die Wegnahme von Dienstmitteln (Telefon, Laptop usw.) ist bei Kündigung des MA normal.

    Beim Dienstwagen sieht es anderes aus:
    Sollte dieser Bestandteil des Arbeitsvertrages sein > also mit privater Nutzung < dann muss der AG dir bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses diese zur Verfügung stellen bzw. dich entschädigen.


    Aber wir können hier keine Rechtsberatung durchführen sondern nur Empfehlungen aussprechen.


    Solltest du dir keinen Anwalt leisten können kann man immer noch Prozesskostenhilfe beantragen.

    Hier zum Einlesen:

    https://www.hensche.de/Rechtsa…srecht_Gebuehren_PKH.html


    Wichtig:
    Schnellst möglichst etwas unternehmen und nicht nichts tun.


    Tom

  • Am erste Tag, war zu mir ganz klar das der ungenügend MA ein großer Problem war…

    160 Zimmer für 4 Mitarbeiter ist nicht machbar.

    Ich habe mit mein Geschäftsführer gesprochen weil ich könnte keine Lösung finden.

    Und das hast Du hoffentlich auch in Schriftform dokumentiert.


    Im Übrigen ist das hier ein Forum mit Bezug auf Sicherheitsdienstleistungen, wie hmoerser schon richtig angemerkt hat.


    Der Hinweis auf die Frist für die Klage ist wichtig, davon sind ja jetzt wohl schon mindestens 7 Tage ungenutzt verstrichen...

  • so wie ich das verstehe sind Sie noch in der Probezeit? Wenn das so ist könnte es schwer sein. Da Kündigung in der Probezeit nicht begründet werden muss und die Begründung wohl nur mündlich war wie ich das verstehe. Am besten zum Anwalt und beraten lassen.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Hätte mir mehr Informationen gewünscht, aber versuche es nun so:


    1.) Die unbefristete Tätigkeit im Krankenhaus wurde gegen eine befristete Tätigkeit gekündigt.

    Alleine dies kann eine Sperrzeit zur Folge haben.

    2.) Bei einer Kündigung in der Probezeit sind die Aussichten auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage gering. Daher kann eine Prozesskostenhilfe verwehrt werden.

    3.) War dies eine fristlose Kündigung oder eine fristgerechte Kündigung mit einer Freistellung?

    Endet(e) die Bezahlung mit Abgabe des PKW und der Arbeitsmaterialien, oder zu einem späteren Zeitpunkt? Urlaubsanrechnung?

    4.) Seitens der Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit verhängt werden, wenn keine Kündigungsschutzklage eingereicht wird.

    5.) Die Kündigung erfolgte ja nicht nach kurzer Zeit. Wie waren denn die vergangenen 5 Monate?

    6.) Der Arbeitsplatz ist futsch. Daran wird auch eine Kündigungsschutzklage nichts ändern.


    Lösungsvorschläge:

    1.) Persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit. Dort Informationen geben, weshalb der Arbeitsplatzwechsel im Januar stattgefunden hat. Die Agentur für Arbeit möchte doch eine vernünftige Antwort auf die Frage, weshalb man nach 10 Jahren seinen Arbeitsplatz verlässt. Mehr Geld wäre eher eine nicht so gute Antwort.

    2.) Fragen, ob eine Kündigungsschutzklage seitens der Agentur für Arbeit zwingend eingereicht werden muss. Ich denke eher nicht.

    3.) Es dürfte m.E. kein Problem sein umgehend einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

    4.) Würde mich doch interessieren wie es weitergeht. Insbesondere bei den Besuchen bei der

    Agentur für Arbeit.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Die Agentur für Arbeit möchte doch eine vernünftige Antwort auf die Frage, weshalb man nach 10 Jahren seinen Arbeitsplatz verlässt. Mehr Geld wäre eher eine nicht so gute Antwort.

    Warum das denn nicht?

  • Warum das denn nicht?

    Das Arbeitslosengeld 1 ist für eine unverschuldete Arbeitslosigkeit vorgesehen. Eine eigene Kündigung ohne wichtigem Grund ist aber eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit.

    In diesem Fall sehe ich aber keine Sperrzeit.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Das Arbeitslosengeld 1 ist für eine unverschuldete Arbeitslosigkeit vorgesehen. Eine eigene Kündigung ohne wichtigem Grund ist aber eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit.

    Ähm.


    Entweder hast Du den Eingangsbeitrag nicht ganz gelesen, verstanden oder beides.


    Die Kündigung erfolgte seitens des (neuen) Arbeitgebers (vermutlich in der Probezeit). Nicht durch den Arbeitnehmer selbst.

    In diesem Fall handelt es sich also um eine unverschuldete Arbeitslosigkeit (spätestens, wenn geklärt ist, dass der Arbeitgeber nicht erfüllbare Aufgaben gestellt bzw. nicht für genügend Personal gesorgt hat).


    Ein Jobwechsel um eine bessere Bezahlung zu erhalten ist vollständig legitim. Egal, wie lange man im vorherigen Betrieb gearbeitet hat. Das wäre ja hart lächerlich, wenn man aus dem Grund nie seinen Job wechseln "dürfte".

    Im hier diskutierten Fall wurde ja auch umgehend eine neue Tätigkeit angetreten (von der man grundsätzlich ausgehen konnte, dass die Qualifikation ausreichend war, Ursache waren hier ja wohl eher die Rahmenbedingungen), durch den Jobwechsel gab es also keine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit.


    Kurzum: Der von mir hinterfragte Passus Deiner Aussage ist Quark. Das wollte ich der Vollständigkeit halber nur feststellen.


    In diesem Fall sehe ich aber keine Sperrzeit.

    Eben.



    Trotzdem ist Dein Hinweis wichtig, dass man immer darauf achten sollte, keinen Grund für eine Sperrfrist zu liefern (oder sich monetär drauf vorbereiten und Rücklagen bilden).

  • 1.) Die unbefristete Tätigkeit im Krankenhaus wurde gegen eine befristete Tätigkeit gekündigt.

    Alleine dies kann eine Sperrzeit zur Folge haben.

    Ich nenne mal ein Beispiel von mir:

    Ich habe zum 31.12.2021 meinen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der SITEC GmbH gekündigt.

    Zum 1.1.2022 habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag mit der AGSUS GmbH abgeschlossen.

    Bis jetzt ist alles gut gegangen. Sollte ich aber seitens der AGSUS GmbH gekündigt werden, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit gegen mich verhängen, da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der SITEC GmbH ohne Not gekündigt habe.


    Jetzt verstanden?

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Jetzt verstanden?

    Ich brauche hier nichts verstehen.


    Im Ursprungsbeitrag ist nirgends von einem neuen befristeten Arbeitsvertrag die Rede.

    Die Aufzählung und Annahme Nr. 1 aus Deinem ersten Beitrag stammt aus Deiner Feder und ist im Ursprunsbeitrag nicht erwähnt.


    Und daher bleibt folgende Aussage...

    Dort Informationen geben, weshalb der Arbeitsplatzwechsel im Januar stattgefunden hat. Die Agentur für Arbeit möchte doch eine vernünftige Antwort auf die Frage, weshalb man nach 10 Jahren seinen Arbeitsplatz verlässt. Mehr Geld wäre eher eine nicht so gute Antwort.

    ...in dieser pauschalen Form einfach Grütze.


    Mehr Geld ist eine absolut legitime Begründung für einen Arbeitgeberwechsel.


    Im weiteren Verlauf kommt es auf die Details an. Hier gibt es keine weiteren Details (und die Threadstarterin ist seit Donnerstag auch nicht mehr im Forum gewesen) und Deine Annahme ist daher bis auf Weiteres unbegründet.

  • Mehr Geld ist eine absolut legitime Begründung für einen Arbeitgeberwechsel.

    Nein, ist es nicht. Das Risiko trägt der Arbeitnehmer. Es kann (muss aber nicht) eine Sperrzeit gegen ihn verhängt werden.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Nochmal: Auch wenn Du das mittlerweile relativierst, ist das in dieser Pauschalität falsch.


    Wir diskutieren hier (bis abweichende Informationen vorliegen) einen unterbrechungsfreien Wechsel von einer unbefristeten Anstellung in eine unbefristete Anstellung.


    Nur, damit Dritte sich da nicht verwirren lassen.

  • Die Wahrscheinlichkeit, das es sich beim letzten Arbeitgeber um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt ist deutlich höher, als ein unbefristeter Vertrag.
    Wie viele Erst-Arbeitsverträge werden im Sicherheitsgewerbe befristet und wie viele unbefristet abgeschlossen? Genau. Letzteres ist in der Minderheit.

    Und da wir uns hier in einem Forum des Sicherheitsgewerbe befinden, sollten wir uns doch an der Mehrheit orientieren.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Wie viele Erst-Arbeitsverträge werden im Sicherheitsgewerbe befristet und wie viele unbefristet abgeschlossen? Genau. Letzteres ist in der Minderheit.

    Und da wir uns hier in einem Forum des Sicherheitsgewerbe befinden, sollten wir uns doch an der Mehrheit orientieren.

    Die Fragestellung bezieht sich aber auf Reinigungsarbeiten in einem Hotel und nicht auf einen Sicherheitsdienst, macht also keinen Sinn sich an Mehrheiten im Sicherheitsdienst zu orientieren nur weil wir uns hier einem Forum für den Sicherheitsdienst befinden, man müsste wenn dann schauen was üblich im Reinigungsbereich ist. Und selbst da ist es nicht selten das OL auch mal direkt unbefristet eingestellt werden.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Was für ein quatsch. Arbeitsverhältnis wurde gekündigt und ein neues begründet, das war im Januar.

    Jetzt wurde das Arbeitsverhältnis beendet. Kann passieren. Wo gibt es jetzt eine Begründung für eine Sperrfrist? Ich sehe keine.

  • Hier gilt das Gleiche wie im "Frauen im Sicherheitsdienst" Thread:


    Bis auf Weiteres ist hier dicht.

    Die Threadstarterin hat sich seit der ursprünglichen Fragestellung nicht mehr im Forum aufgehalten.

    Wenn es noch weitere Fragen gibt, kann sie sich bei mir melden und ich mache den Thread wieder auf.


    Taubenschach wird hier nicht gespielt.

  • Peter S.

    Hat das Thema geschlossen