Eure Meinung ist gefragt!

    • Erster Beitrag

    Ich habe mir heute in meiner Schicht folgende Gedanken gemacht:


    Ist es denn wirklich von Vorteil, wenn Sicherheitsmitarbeiter mit Schusswaffen bewaffnet sind?


    Ich finde das Thema relativ spannend und bin mir sicher, dass das auch Gesprächsstoff geben wird.

    Da ich so ziemlich jeden Tag den ÖPNV in München nutze, treffe ich häufig auf die Kollegen der Münchner U-Bahn Wache.

    Da haben sich ein oder andere wirklich tolle Konversationen ergeben. Nun komme ich wieder auf meine Frage zurück, wie findet Ihr es aus eurer Sicht private Sicherheitsfirmen mit Waffen auszustatten?


    Mir sind wirklich viele pro und contra Argumente eingefallen...


    Andererseits, die Argumente bei Seite finde ich dass solch eine Schusswaffe eine große Macht mit sich bringt und ich diese Macht nur irgendwie der örtlichen Münchner Polizei überlassen würde.

    Da mir schon irgendwie schwummrig wird wenn ich mir denke das "nicht-Beamte" öffentlich mit einer Waffe unterwegs sind.

  • Das ist natürlich Blödsinn.


    Gesagt hat er vermutlich auch nur "mit einem Bein im Gefängnis". ;)

    Was natürlich immer noch Blödsinn ist, aber zumindest nicht ganz so sehr

    Er meinte mit beiden. ^^

    Mal abgesehen davon, argumentierte er halt damit, dass es einfach in Adrenalin geladenen Situationen es viel zu brenzlig werden kann mit solch einer Art von Ausrüstung. Er sieht es eher als Last, da man aus seiner Perspektive, falls es zu einer Anklage kommen sollte, was bei einem Schuss auf jeden Fall der Fall sein wird, nur sehr schwer zu argumentieren ist weshalb man schlussendlich geschossen hat. Die Erfahrung, hat er durch einen Kollegen mitgeteilt bekommen.


    Da scheiden sich die Geister, was Schusswaffen betrifft.

    Dir traue ich auf jeden Fall einen guten Umgang zu, Peter. 8)

  • Er meinte mit beiden.

    Das macht es umso schlimmer, da das bedeuten würde, dass jeder bewaffnete Sicherheitsmitarbeiter im Gefängnis landet. Das ist ja noch größerer Blödsinn wie der übliche "mit einem Bein"-Spruch (der zumindest nur bedeutet, dass die Möglichkeit besteht) und ist ja bereits durch die Lebensrealität widerlegt.



    Mal abgesehen davon, argumentierte er halt damit, dass es einfach in Adrenalin geladenen Situationen es viel zu brenzlig werden kann mit solch einer Art von Ausrüstung.

    Seine persönliche Meinung, offensichtlich basierend auf exakt null tatsächlicher Erfahrung mit dem Thema. Zumal "solch eine Art von Ausrüstung" dazu da ist, die Gefahren entsprechender nicht vorher anders zu entschärfender Situationen zu mitigieren.


    Er sieht es eher als Last, da man aus seiner Perspektive

    Wieder rein persönliche Meinung. Die kann er ja gerne haben, sollte sie beim Unterrichten aber von Fakten und der Realität trennen.


    alls es zu einer Anklage kommen sollte, was bei einem Schuss auf jeden Fall der Fall sein wird

    Diese Aussage ist falsch. Ja, eine Schussabgabe kann zu einer Anklage führen, aber nicht "automatisch".

    Richtig ist, dass es Ermittlungen geben wird, ob die Schussabgabe erforderlich und gerechtfertigt war. Und das ist auch absolut okay..


    Aber nichts anderes ist der Fall bei jedem Gewalteinsatz durch einen Sicherheitsmitarbeiter, egal ob mit Schusswaffen, Hilfsmitteln der der körperlichen Gewalt oder einfacher körperlicher Gewalt. Und wenn es nur das berechtigte oder unberechtigte Festhalten oder Durchsuchen ist. Das gehört zum Risiko des Berufes dazu und man sollte qualifiziert genug sein, Maßnahmen nur durchzuführen, wenn sie erforderlich und gerechtfertigt sind.


    nur sehr schwer zu argumentieren ist weshalb man schlussendlich geschossen hat.

    Nö, ist es nicht.


    Man muss natürlich wissen, was man warum tut.

    Und dann muss man (b.z.w. der Anwalt) es richtig erklären können.


    Einziges Problem sind nur Falschbehauptungen und Lügen Dritter. Hierzu muss man sich vorab Gedanken machen und seine Maßnahmen entsprechend vorbereiten, sofern das möglich ist.


    Die Erfahrung, hat er durch einen Kollegen mitgeteilt bekommen.

    Also Hörensagen von jemandem, der vermutlich auch nur eine Meinung hat und keine eigene Erfahrungen. Und selbst mit eigenen Erfahrungen entspricht diese Meinung nicht den Realitäten der Branche.


    Da scheiden sich die Geister, was Schusswaffen betrifft.

    Das ist richtig. Das bleibt ja auch jedem freigestellt.


    Aber die einen haben eine wie auch immer entstandene Meinung, die anderen haben tatsächliche Erfahrung und beschäftigen sich professionell mit dem Thema.


    Und da muss man unfundierte und falsche Pauschalaussagen auch mal anzählen.


    Dir traue ich auf jeden Fall einen guten Umgang zu, Peter.

    Danke.


    Mein Anspruch ist es, dass man nur bewaffnet tätig wird, wenn man dazu ausreichend qualifiziert ist und die Reife und Fähigkeiten besitzt, die dazu notwendig sind. Auch bei uns in der Firma gibt es Mitarbeiter, denen ich keine Waffe geben würde (dafür sind das dann z.T. super Ersthelfer, weil Notfall- oder Rettungssanitäter). Da muss man realistisch sein.


    Aber das ist kein Problem der Bewaffnung ansich, sondern ein personelles Problem dass sich aus dem in letzter Zeit hier im Forum immer wiederkehrenden Thema der Bezahlung und deren Folgen auf das sich für diese Tätigkeiten meldenden Personals und deren Voraussetzungen, Qualifikationen und Motivation.


    Aber auch bei denen, die weniger qualifiziert sind und dennoch bewaffnet eingesetzt werden, passiert erstaunlich wenig und auch bereits dadurch werden die von mir kritisierten Pauschalaussagen ad Absurdum geführt.

  • Das macht es umso schlimmer, da das bedeuten würde, dass jeder bewaffnete Sicherheitsmitarbeiter im Gefängnis landet.

    Nein, das ist nur eine Metapher...

    Er meint nicht damit, dass jeder Waffengebrauch im Gefängnis endet, sondern auch ein großes Gefahrenpotenzial für den Führenden birgt. Sei es von einer Gefahr die auf einen selbst ausgeht oder eine Gefahr, rechtlich nicht korrekt gehandelt zu haben aus einer Adrenalinsituation.

    Klar sind das Einzelfälle, trotzdem sind sie real.


    Seine persönliche Meinung, offensichtlich basierend auf exakt null tatsächlicher Erfahrung mit dem Thema. Zumal "solch eine Art von Ausrüstung" dazu da ist, die Gefahren entsprechender nicht vorher anders zu entschärfender Situationen zu mitigieren.

    Seine persönliche Meinung widerspiegelt die der Erfahrung eines guten Freundes seiner, was jetzt nun genau vorgefallen ist kann ich nicht widergeben. Ich weiss nur, dass es positiv für seinen Kollegen ausgegangen ist.


    beim Unterrichten aber von Fakten und der Realität trennen.

    Stimme ich dir zu.


    Diese Aussage ist falsch. Ja, eine Schussabgabe kann zu einer Anklage führen, aber nicht "automatisch".

    Richtig ist, dass es Ermittlungen geben wird, ob die Schussabgabe erforderlich und gerechtfertigt war.

    Nun ja, im Falle das ein Schuss gefallen ist, ist der Gewerbetreibende nach dem Gesetz dazu verpflichtet dies bei der zuständigen Polizeibehörde und Gewerbeamt anzuzeigen.

    Nach meinem Wissensstand, kein Gewähr darauf.


    Aber nichts anderes ist der Fall bei jedem Gewalteinsatz durch einen Sicherheitsmitarbeiter, egal ob mit Schusswaffen, Hilfsmitteln der der körperlichen Gewalt oder einfacher körperlicher Gewalt. Und wenn es nur das berechtigte oder unberechtigte Festhalten oder Durchsuchen ist. Das gehört zum Risiko des Berufes dazu und man sollte qualifiziert genug sein, Maßnahmen nur durchzuführen, wenn sie erforderlich und gerechtfertigt sind.

    Klar, da stehe ich voll hinter Dir!




    Nö, ist es nicht.

    Nun ja, das glaube ich nicht...

    Meine subjektive Meinung spiegelt aber keine Garantie wider.


    Also Hörensagen von jemandem, der vermutlich auch nur eine Meinung hat und keine eigene Erfahrungen. Und selbst mit eigenen Erfahrungen entspricht diese Meinung nicht den Realitäten der Branche.

    Man kann ja seine Meinung haben, weder er noch ich glauben das unsere Meinung das Gesetz ist...

    Du wirst es besser wissen, als jemand der Beruflich damit zutun hat.


    Mein Anspruch ist es, dass man nur bewaffnet tätig wird, wenn man dazu ausreichend qualifiziert ist und die Reife und Fähigkeiten besitzt, die dazu notwendig sind. Auch bei uns in der Firma gibt es Mitarbeiter, denen ich keine Waffe geben würde (dafür sind das dann z.T. super Ersthelfer, weil Notfall- oder Rettungssanitäter). Da muss man realistisch sein.

    Super, besser formulieren kann ich es nicht!


    Aber das ist kein Problem der Bewaffnung ansich, sondern ein personelles Problem

    Nun ja, das führt zur alt bekannten Diskussion, ob nun der Waffenhersteller oder der Nutzer dieser das "Problem" ist.

  • Nein, das ist nur eine Metapher...

    Das ist mir schon klar. ;)


    Sie ist aber (sorry, wenn ich das so sagen muss) dümmlich und dazu eben auch noch falsch.


    Die "mit einem Bein im Gefängnis"-Methapher ist weniger dümmlich und hat zumindest ansatzweise einen wahren Kern, so dass sie als Mahnung dienen und zur Ernsthaftigkeit im Umgang aufrufen kann.


    Nun ja, im Falle das ein Schuss gefallen ist, ist der Gewerbetreibende nach dem Gesetz dazu verpflichtet dies bei der zuständigen Polizeibehörde und Gewerbeamt anzuzeigen.

    Ja. "Anzeigen" im Sinne von "zur Kenntnis bringen".

    Das hat erstmal nichts mit einer Anzeige im strafrechtlichen Sinne zu tun.

    Ob es zu einer Anzeige im strafrechtlichen Sinne kommt, entscheiden die Ermittlungsbehörden.

    Ob es zu einer Anklage kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft.

    Ob diese angenommen wird, entscheidet ein Richter.

    Und im Falle der Annahme der Klage entscheidet ein Richter, ob das angezeigte und angeklagte Verhalten erforderlich und gerechtfertigt war oder nicht.

    Bis zu einer Verurteilung ist es ein langer Prozess, in dem man die Erforderlichkeit und Rechtfertigung darlegen kann.


    Übrigens ist die Anzeige nach §17 Abs. 1 und §20 Abs. 2 BewachV nicht erst bei Schussabgabe notwendig. Auch bereits ein Drohen mit der Waffe, und dabei zur Sicherheit schon das Handanlegen an die Waffe, auch wenn die noch im Holster bleibt, spätestens aber, wenn sie es verlässt ist das schon ein "Gebrauch von Waffen".


    Dass gilt aber auch für Hieb- und Stosswaffen wie z.B. Schlagstöcke und auch Reizstoffsprühgeräte (worunter ich auch das Tierabwehrspray zählen würde, wenn auch vom WaffG ausgenommen). Auch hier würde ich bereits das In-die-Hand-nehmen ohne tatsächlichen Einsatz anzeigen. Machen aber die Wenigsten.



    Nun ja, das glaube ich nicht...

    Meine subjektive Meinung spiegelt aber keine Garantie wider.

    Ich weiss nicht, wie Du Dir das vorstellst?

    Das der waffenführende Sicherheitsmitarbeiter wild, unüberlegt und grundlos seine Waffe zieht, auf Dritte richtet und abdrückt?


    Die allermeisten der nur in äußerst homöopatischen Dosen vorkommenden Schussabgaben durch private Sichereitsmitarbeiter gegen Angreifer sind begründet und sauber nachvollziehbar.


    Unbegründet, nicht nachvollziehbar und unentschuldbar sind die unbeabsichtigten Schussabgaben durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit und teilweise Dummheit, die entweder den Waffenträger selber oder (meist) Kollegen oder (extrem selten) unbeteiligte Dritte treffen und nichts mit dem dienstlichen Einsatz von Schusswaffen zu tun haben sondern Ergebnis von mangelnder Qualifikation und Ausbildung sowie Leichtsinn sind.


    Diese nicht durch dienstliche Vorkommnisse veranlassten Schussabgaben machen tatsächlich den größeren Teil der Probleme mit Waffen im Sicherheitsdienst aus. Für mich ein Unding.


    Unter solchen Rahmenbedingungen (mangelhafte Ausbildung durch den Arbeitgeber und mangelnde persönliche Eignung und mangelndes Grundverständnis) sollte kein Dienst mit Waffe durchgeführt werden. Das gilt aber z.B. auch für die Polizei.

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