Sachkunde 34a anerkennen lassen

  • Hi,


    habe meine Sachkunde seit Jahr 2015 mit allen drum und dran & ein Frischling in unserer Firma sagte (hat es von den anderen Prüflingen nebenbei gehört), wenn man seinen 34a 6 Jahre lang hat, kann man ihn sich anerkennen lassen, also könnte ich von der Gehaltsklasse eine Stufe höher gehen, ich sagte Nein, die nächste Stufe wäre Fachkraft, das ist eine Ausbildung, danach ist Meister, was anderes gibt es nicht, hat der sich verhört oder gibt es sozusagen ein Schlupfloch da?

    Danke für eure Hilfe und Mühen und recherchieren im voraus :)

  • Peter S.

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Hi,


    habe meine Sachkunde seit Jahr 2015 mit allen drum und dran & ein Frischling in unserer Firma sagte (hat es von den anderen Prüflingen nebenbei gehört), wenn man seinen 34a 6 Jahre lang hat, kann man ihn sich anerkennen lassen, also könnte ich von der Gehaltsklasse eine Stufe höher gehen, ich sagte Nein, die nächste Stufe wäre Fachkraft, das ist eine Ausbildung, danach ist Meister, was anderes gibt es nicht, hat der sich verhört oder gibt es sozusagen ein Schlupfloch da?

    Danke für eure Hilfe und Mühen und recherchieren im voraus :)

    Da du so wie ich das Verstehe die Sachkunde schon hast wäre die Frage wohin soll diese Anerkennung dann führen? Wie du schon richtig erkannt hast ist das nächste dann die GSSK, Servicekraft oder Fachkraft. Bei keiner davon ist mir aktuell eine Möglichkeit bekannt nur durch "Dienstjahre" eine Anerkennung zu erreichen.


    Für die Sachkunde gibt es ein paar Schlupflöcher wie SecurityRichter ja schon verlinkt hat.


    Also frag doch mal den "Frischling" was man sich da anerkennen lassen kann. Auch als alter Hase kann man ja evtl. noch was dazulernen ;)

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  • Ich habe sowohl 34a Unterreichtung und Sachkunde geschenkt bekommen, aufgrund 26 Jahre Dienstzeit unterbrechungsfrei.

    Für die Unterrichtung ab April 1996, da war ich länger als 2 Jahre ununterbrochen beschäftigt, Sachkunde war glaube ich 2003, auch geschenkt.

    Sowieso belanglos der ganze Mist, wird nicht überprüft, keiner fragt nach dem Mist.

    Da wo ich gerade arbeite sind Leute ohne alles, ohne deutsche Sprachkenntnisse, aber gut in Arabisch.

  • Sorry, aber das glaube ich ihnen nicht.

    Wenn dem so ist, zeigen Sie das Zertifikat.





    Ich wurde auch befreit von der Sachkunde, hab aber nur eine Bestätigung bekommen.
    Die besagt, dass man dieselben Tätigkeiten machen darf, wie ein Sachkundiger.


    Später habe dann dennoch die Sachkunde gemacht und so weiter, aber man bekommt die Sachkunde nicht geschenkt.


    Die Befreiung von der Sachkunde, ermöglich einem auch nicht alles, was ein Sachkundiger kann.


    So geht das gründen eines Sicherheitsgewerbe, damit soweit mir bekannt ist, nicht.

  • Hier hat Altmeister recht. Es gab die sogenannte "Stichtagsregelung:


    Von der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe sind nach § 23 Abs. 2 BewachV (Übergangsvorschrift) Personen befreit, die mindestens in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 1. Januar 2003 befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren.


    Das heisst, jeder darf dieselben Dinge ohne Sachkunde tun, bei dem obige Regel zutrifft.

    Altmeister braucht als kein Zertifikat vorzeigen, sondern musste damals nur die entsprechenden Zeiten nachweisen.

  • Sorry das ich das schreibe, aber lesen Sie auch, was Sie schreiben?


    Altmeister sagt was von geschenkt bekommen.
    Was Sie als Richtig beschreiben.


    Schreiben dann aber, vom befreit werden.
    Was genau das ist, was ich geschrieben habe.



    Man bekommt weder die Sachkunde noch die Unterrichtung geschenkt.
    Sondern, man darf alle Tätigkeiten tun, als hätte man die.


    Was zwar gleich klingt, es aber nicht ist.
    So gibt es Bereiche, wo das Zertifikat vorgelegt werden muss.
    z.B. bei der Gewerbegründung
    Das ist mit der Befreiung soweit bekannt, nicht möglich.




    Hätte er es geschenkt bekommen, könnte er das „Geschenk“ ja vorzeigen.
    Höre den Unsinn mit geschenkt bekommen, so oft.
    Bis hin zum Meister. Qualifikationen werden nicht verschenkt.

  • Im Kern stimme ich SecurityRichter zu, aber ich hatte mehrfach Kontakt zur IHK und Personen die in diese Stichtagsregelung fallen, oder sich durch Vollzugslaufbahnen qualifizieren, müssen mit den Nachweisdokumenten zur IHK und bekommen dort, nach Prüfung, ein Sachkundezertifikat ausgehändigt.

    Natürlich bekommen Sie es nicht geschenkt...

  • Im Kern stimme ich SecurityRichter zu, aber ich hatte mehrfach Kontakt zur IHK und Personen die in diese Stichtagsregelung fallen, oder sich durch Vollzugslaufbahnen qualifizieren, müssen mit den Nachweisdokumenten zur IHK und bekommen dort, nach Prüfung, ein Sachkundezertifikat ausgehändigt.

    Natürlich bekommen Sie es nicht geschenkt...

    Verstehe
    Bei mir hat damals das Landratsamt gereicht.
    Hatte dann aber dennoch die SKP gemacht. 8)

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