Tarifvereinbarung Bayern

    • Erster Beitrag

    Pressemitteilung des BDSW 21/2022


    Berlin – Die bayerischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter von ver.di und BDSW konnten sich auf einen neuen Tarifabschluss für die rund 38.000 Beschäftigten der privaten Sicherheitsunternehmen in Bayern einigen. „Mit punktuellen prozentualen Erhöhungen in den untersten Lohngruppen von bis zu 23,18 Prozent (Lohngruppe 1d und e) haben wir für das Jahr 2023 deutliche Steigerungen der Löhne für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dieser Lohngruppen vereinbart“, so Werner Landstorfer, Vorsitzender der BDSW Landesgruppe Bayern.


    Der neu verhandelte Tarifvertrag hat eine einjährige Laufzeit und ist somit vom 01. Januar bis 31.Dezember 2023 gültig. „Mit den für den Beginn des nächsten Jahres vereinbarten Lohnerhöhungen wird beispielsweise die unterste tarifliche Lohngruppe von derzeit 10,96 Euro, über 12 Euro zum 1. Oktober, auf 13,50 Euro pro Stunde am 1. Januar 2023 angehoben - hierbei hat natürlich die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro, zum 1. Oktober 2022, eine wesentliche Rolle gespielt“, so Landstorfer. Für alle anderen bereits höher tarifierten Lohngruppen haben die Tarifparteien als Lohnsteigerung einen Inflationsausgleich von 8 Prozent vereinbart. Die Gehälter werden um die gleiche Prozentgröße angehoben. Die Auszubildendenvergütungen steigen pro Jahr und Stufe zum Jahresbeginn um 150 Euro an.


    Quelle: BDSW

  • Eine Sicherheitsfachkraft (SiFa) verdient ganz sicher auch überall mehr als 20€

    20€ sollten - rein für die Verantwortung die man schon als GSSK trägt - schon hier gelten.

    Und auch hier gilt wieder: Sicherheit ist niemanden etwas Wert - bis es zum GAU kommt - dann sind alle am heulen.

  • Hallo ,

    es geht um die Position Empfangsdienst in München beim Sicherheitsunternehmen.

    Kann mir bitte jemand sagen ob in München der Mindestlohn für Empfangsdienst pro Stunde 12,06 oder 13,50 beträgt. ?

    Wie ist es mit Einweisung , erhält man auch bei der Einweisung den Mindestlohn pro Stunde ?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen,

  • Wie schon hier geschrieben...


    Der Mindestlohn beträgt 12 Euro Deutschlandweit. Für das Bewachungsgewerbe gibt es keinen extra Mindestlohn sondern einen Tariflohn.


    Setzt dann aber voraus das die Firma bei der man arbeitet auch gemäß Tarif bezahlt.


    Was die konkrete Bezahlung gemäß Tarifvertrag angeht kommt es dann noch drauf an ob der Empfangsdienst dem Sicherheitsgewerbe zuzuordnen ist. Sprich braucht man dafür mind. die Unterrichtung nach §34a? Wenn nicht ist man auch außerhalb des Tarifvertrags für das Bewachungsgewerbe. Wenn man mind. die Unterrichtung braucht wäre man auch bei einem Tariflohn von 13,50 €/h in Bayern. Dieser Tariflohn gilt dann auch für die Einweisung.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Hallo Freunde,


    wird sich 2024 was ändern? Ich habe gehört der Tarif ist nur 1 Jahr bindend und muss nochmal neu verhandelt werden.

    Habt ihr mehr News?

  • Natürlich wird ein neuer TV ausgehandelt. Größere Sprünge sehe ich aber nicht. Ab (Spät-)Herbst dürften auch neue Ergebnisse durchsickern.

  • Servicekraft ist einen Ausbildungsberuf wie Fachkraft und nicht gleich wie Fachkraft. Warum steht nicht im Tarif? GSSK und WFK sind Fortbildung.

  • Ich finde im Bayrischen LTV #37 keinen Tariflohn für Servicekraft für Schutz und Sicherheit.


    Wo steht, dass die Servicekraft gleich ist wie WFK und GSSK?

    Es gibt im Tarifvertrag, die Lohngruppe 10 für die Fachkräfte für Schutz und Sicherheit.


    Und es gibt die Lohngruppe 3c für alles unter Fachkräfte für Schutz und Sicherheit bis zur Werkschutzfachkraft/geprüfte Schutz und Sicherheitskraft.

    Da die Servicekraft für Schutz und Sicherheit, dazwischenliegt, gehört diese mit dazu. (LG 3c)


    Denn die LG10 zählt erst ab Fachkräfte für Schutz und Sicherheit und das ist nun mal nicht die Servicekraft für Schutz und Sicherheit.


    Und schließlich muss ja auch eine Servicekraft für Schutz und Sicherheit bezahlt werden.


    Übrigens ist der Meister für Schutz und Sicherheit auch nicht im Lohntarifvertrag Bayern.

    Welches auch eine Fortbildung ist.

  • Wenn man eine Ausbildung absolviert hat, ist man schon Fachkraft.

    Fachkraft gehört zu LG 10, Servicekraft zu LG 3c. So großer Unterchied?

    Und sehr kaum Unterschied zwischen Ausbildungen Fachkraft und Servicekraft.

  • die Hauptsache ist, findet man eine Stelle egal als FSk,Ssk nach der Ausbildung? Es ist sehr schwer. Im Tarif steht z.B für Objektschutz Stundelohn 13 Euro, wenn ein FSk oder Ssk im Objektschutz tätig ist, bekommt er 13 Euro oder Gehalt, was steht im Tarif für Fachkraft?

  • Würde sagen das ist ein alter Tarifvertrag dann. Im aktuellen für Bayern steht 13,50 mit Unterrichtung und 14,00 mit SKP. jeweils Ortsklasse 1 ansonsten 13,97 und 14,49. 13,00 Euro finde ich im gesamten Tarifvertrag nicht.

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  • in Bayern ja, aber in anderen Bundesländer 13 Euro. Ich habe geschrieben z.B.

    Ich meine, ein FSk oder Ssk arbeitet im Objektschutz, kriegt er Lohn für Objektschutz oder Lohn für Fss oder Ssk?

  • Als Anhänge die Lohngruppen 3 und 10 LTV #37 Bayern.
    In beiden steht, dass die entsprechenden Löhne gezahlt werden wenn sie vom Auftraggeber gefordert werden.


    Es ist der übliche Irrglaube, dass man nach GSSK oder FSS bezahlt wird wenn man die Prüfung bestanden hat.

    Es kommt immer auf das Gesamtpaket an, dass die Person mitbringt.

    In meinem Objekt ist "nur" §34a gefordert, aber man braucht neben guten Deutschkenntnissen auch gute Englisch- und gute PC-Kenntnisse.
    Jeder in meinem Objekt hat mehr als 17€ pro Stunde.

  • Ich meine, ein FSk oder Ssk arbeitet im Objektschutz, kriegt er Lohn für Objektschutz oder Lohn für Fss oder Ssk?

    Es wird soweit ich weiß in jedem Bundesland das bezahlt was auf der Stelle gefordert ist sofern es der Mitarbeiter hat.


    z.b. eine Fachkraft die auf einer Unterrichtungsstelle arbeitet bekommt den Lohn von einem Unterrichteten. Arbeitet aber ein Unterrichteter auf der Stelle einer Fachkraft bekommt er das natürlich nicht bezahlt weil er ja die Ausbildung nicht hat.


    Ausnahmen gibt es natürlich immer, z.b. freiwillige Objektzulagen oder das der Kunde möchte das alle Mitarbeiter nach einem bestimmten Tarif bezahlt werden.

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