Tarifvereinbarung Sachsen-Anhalt

  • Entgeltsteigerung zum 01.02.2024

    + 0,90 € EG1, prozentuale Anhebung anderer Entgeltgruppen und -stufen

    + 150 € für Auszubildende

    + 14,5 % für Angestellte

    Mehrarbeitszuschlag ab der 229. Stunde

    Nachtzuschlag Erhöhung auf 10 %

    Entgeltsteigerung zum 01.01.2025

    + 0,70 € EG1, prozentuale Anhebung anderer Entgeltgruppen und -stufen



    Sehr schwach.

  • ver.di-Tarifinfo:


    Das verhandelte Ergebnis im Bereich Wach- und Sicherheit Sachsen-Anhalt ist wie folgt:



    ◼️Inkrafttreten: 01.01.2024

    ◼️Laufzeit: 24 Monate (bis 31.12.2025)

    ◼️ Entgeltsteigerung zum 01.02.2024

    + 0,90 € EG1, prozentuale Anhebung anderer Entgeltgruppen und -stufen

    + 150 € für Auszubildende

    + 14,5 % für Angestellte

    ◼️ Mehrarbeitszuschlag ab der 229. Stunde

    ◼️ Nachtzuschlag Erhöhung auf 10 %



    ◼️ Entgeltsteigerung zum 01.01.2025

    + 0,70 € EG1, prozentuale Anhebung anderer Entgeltgruppen und -stufen

    + 75 € Azubis


    ◼️ Feuerwehr

    + 7,5% ab 01.02.2024 auf alle Entgeltgruppen.

    + 5,0 % ab 01.01.2025


    ◼️ KTA

    + 9, 6 % für EG 1 ab 01.02.2024

    +7,92 % ab EG 2 ab 01.02.2024

    + 5,6 % ab 01.01.2025


    ◼️ Justiz

    + 7,42 % ab 01.02.2024

    + 5,0 % ab 01.01.2025


    ◼️ Militärische Anlagen

    + 6,92% ab 01.02.2025

    + 5,0% ab 01.01.2025

    Durch Wegfall der jeweiligen Entgeltgruppe c und die Eingruppierung der Kollegen in Entgeltgruppen b eine Steigerung um ca. 10,3% für die betroffenen Kollegen.


    ____________________________________


    Quellen: Webseite Besondere Dienstleistungen und Ver.di Facebook


    Infos auch im Anhang als PDF

  • Ehrlich, hast Du fuer Sachsen-Anhalt wirklich etwas anderes erwartet?


    Sooo schwach ist das nun nicht. Offensichtlich ist man immerhin bei einem (bundesweit) einheitlichem Lohn angekommen, ausserdem ENDLICH wenisgstens 10 Prozent Nachtschichtzulage fuer ALLE und Mehrarbeitszuschlag, den es bisher auch nicht in jedem Bundesland gab.


    So gesehen mehr rausgeholt als bspw. in den "reichen" Bundeslaendern wie Bayern und Baden-Wuerttemberg usw...Den zu eroerternden Grad der gewerkschaftlichen Bindung wollen wir an der Stelle sicher nicht ausdiskutieren. Das kaeme aber auch noch hinzu.


    Sachsen-Anhalt bleibt weiter mit hinten, was aber eben nicht am Grundlohn liegt, der zunehmend harmonisiert ist, was ich persoenlich fuer richtig halte. An den anderen Sachen kann man arbeiten, ganz klar.


    Meine Meinung.

  • Hallo in die Runde


    Hat jemand Erfahrung mit der Berechnung der Mehrarbeit? Bestimmt, denn in anderen Bundesländern ist das ja schon seit einiger Zeit Standard.


    Meine Frage:

    Wie wird das berechnet wenn man in dem Monat z.B. Urlaub hat oder Krank gewesen ist und zusammengerechnet über die 228. Stunde kommt? Oder zählt für die Anrechnung der Mehrarbeit ausschliesslich die geleistete Arbeitsstunde?


    Beispiel: 56 Stunden Urlaub oder Krank, 175 Stunden gearbeitet. Sind insgesamt 231 Stunden.

    Bekommt man dort 3 Stunden Mehrarbeitslohn oder wie verhält sich das?


    Liebe Grüße aus Sachsen-Anhalt

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