Wie lange darf man sich bei der Antwort nach einem Gehaltsangebot Zeit lassen?

  • Guten Abend zusammen,


    ich hatte vor kurzem zwei sehr interessante und gute Vorstellungsgespräche bei einem Unternehmen.


    Am Freitag wurde mir dann ein Gehaltsangebot per E-Mail unterbreitet. Nun würde mich interessieren, wie lange ich mit einer Antwort warten kann, ohne dem Unternehmen bzw dem Niederlassungsleiter den Eindruck zu vermitteln, kein Interesse mehr zu haben.


    Ich habe nämlich noch Interesse an einer Tätigkeit in einem anderen Unternehmen, wo stand jetzt deutlich bessere Konditionen geboten werden.


    Ebenfalls würde mich interessieren, ob eine Antwort per Email ausreicht oder ob man unbedingt telefonischen Kontakt aufnehmen sollte.


    Denn ganz gefällt mir das Angebot noch nicht. Ich wäre aber mit Sicherheit durch meine mangelnde Erfahrung in Gehaltsverhandlungen deutlich besser im argumentieren per E-Mail als am Telefon.


    Ich bedanke mich für die Antworten und verbleibe


    Mit besten Grüßen

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Einmal editiert, zuletzt von Ryuni ()

  • Also antworten per Mail wäre hier auch angebrachter.
    Grundsätzlich sollte man das Medium nutzen, mit welchen man auch Kontakt aufgenommen wurde.
    Also passt in Ihrem Fall, sehr gut.



    Was die Zeit angeht, so können Sie ohne Probleme jederzeit zusagen, sollten Sie dann doch etwas besseres finden, sagen Sie wieder ab.
    Dazu ist doch die Probezeit auch da.
    Also sollte es Ihnen die ersten 6 Monate nicht gefallen, einfach ende.


    Sie brauchen sich also darüber keine Gedanken machen.
    Selbst wenn Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben und es sich dann doch anders überlegen, so kann das ohne Probleme aufgehoben werden.



    Ob das ein guten Eindruck macht, ist da natürlich eine ganz andere Frage.
    In der Praxis ist das aber Alltag im Personalwesen.

  • Guten Morgen,


    erstmal besten Dank für deine (ich bin mal so frei und duze) Antwort.


    Interessante Infos auf jeden Fall. Auch bezogen auf die Aufhebung sollte ich doch was anderes finden bevor das Arbeitsverhältnis überhaupt gestartet hat, ist natürlich hilfreich aber wie du schon sagst ob das unbedingt einen guten Eindruck macht….


    Meine Frage wurde aber leider nicht beantwortet 😅


    Wie lange kann ich denn maximal Zeit lassen, bis ich auf die Email antworten sollte?


    Maximal zwei Tage, fünf oder sieben Tage?


    Entscheidung nach angeblichen Urlaub -> Zwei Wochen Bedenkzeit?


    Beste Grüße

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

  • Guten Morgen,


    schau mal diese zwei Artikel geben einen Anhaltspunkt:

    https://karrierebibel.de/arbeitgeber-hinhalten/

    https://www.studydrive.net/de/…021%E2%80%9D%20vermittelt.


    Wenn wir Stellen zugesagt haben, dann auch meist mit einer Rückmeldung bis zum XX.XX.XXXX.


    Aus persönlicher Erfahrung würde ich immer bis zu einer Woche rechnen.

    Freitag > bis spätestens Freitag darauf. Fein ist dann der Mittwoch.


    Alternative die Bitte um mehr Bedenkzeit, weil man in den Urlaub fährt, Klausuren schreibt oder nen echt dicken Dienstplan hat.


    Tom

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.