Halber Urlaubstag rechtens?

  • Hallo,


    Ich habe mal eine folgende frage:


    Ich hatte vor kurzem 14 Tage Urlaub beantragt, vom 3. bis 17.

    Mein Chef hat mir aber am 2. um 24:00 Uhr bis Morgens 9:00 Uhr was ja auf den 3. fällt, eine Schicht gegeben.

    Somit war ich ja an meinem eigentlichen Urlaubstag auch noch die ganze Nacht arbeiten. Als ich ihn darauf angesprochen habe hieß es "Ich hätte ja dann Doppelt Geld" er hat mir aber dann n halben Urlaubstag auf den 3. gehaun. Urlaub 1/2.

    Er meint auch noch das die Branche eine Sondergenehmigung hat, und er das so machen kann. Aber egal wo ich im Internet recherchiere, überall steht ein Urlaubs Tag muss ausnahmslos 24h lang sein, das könnte man nicht splitten.

    Ja wie ist das denn jetzt, kann der Wachdienst das tatsächlich so handhaben, oder geht mein Chef hier gegen das Gesetz?

    Weil wenn ich mir am 3. Urlaub nehme, und dann auch plane morgens weg zu fahren, ich aber dann noch eine Nachtschicht hinter mir hab und den halben Tag schlafe, das ist doch kein Urlaubstag?? :/

  • Ein Urlaubstag dauert immer 24h, aber er kann zu vierscheiden Uhrzeiten beginnen.

    Geht man also von der Nachtschicht in den Urlaub, beginnt er auch erst nach der Nachtschicht.
    Dann rechnet man immer 24 x Tage und fertig.


    Es gibt auch Auffassungen das eine Urlaubstag immer von 00:00Uhr bis 24:00Uhr geht, das sieht aber nicht jeder so.

  • D.h wenn mein erster Urlaubs Tag dann um 9:00 Morgens erst beginnt, darf er mir am letzten Urlaubstag keine Schicht mehr um 24 Uhr geben?

    Weil sonst habe ich in der Regel ja 9h weniger Urlaub.

  • Das ist leider Falsch lieber Fynnarium und an die andren lasst euch da von einen Chef keinen Mist erzählen. Den im § 3 Bundesurlaubgesetz welches die Mindestanzahl an Urlaubstagen für Werktage festlegt wird der Urlaubsanspruch in ganzen Tagen(0-24Uhr) beziffert. Somit kann Urlaub daher folgerichtig nicht stundenweise berechnet und auch nicht stundenweise gewährt werden. Auch die Befreiung an einem Teil eines Tages wie an einem halben Tag oder einem viertel Tag ist zu Urlaubszwecken nicht möglich.


    Mit anderen Worten Sentry der Urlaubstag den man dir am Tag nach Nachtschicht eingetragen hat darf dein Chef mal schön wieder zurück nehmen und den kannst du dann an einem anderen Tag nehmen.


    Aber zur Vollständigkeit, es gibt den gesetzlichen Urlaubsanspruch und dann gibt es den vertraglichen Urlaubsanspruch. Letztes ist dann so zusagen ein Bonus den der Arbeitgeber zum gesetzlichen dazu geben kann. Dieser kann als halbe oder vierteltage genommen werden.

  • Das hatte ich auch lange Zeit gedacht, mit 0 bis 24Uhr.
    Aber das steht nun mal nicht im Gesetz.

    Und so habe ich verloren.


    Daher weis ich, dass es 24h sind aber die müssen nicht um 0Uhr beginnen.

  • Nicht glauben, Wissen. Denn das ist das einzige was unsereins davor bewahrt das einem der Chef Märchen erzählt. Und so wie ich es geschrieben habe so erklärt es auch ein Anwalt für Arbeitsrecht.

    Die gesetzlichen Urlaubstage sind per Gesetz fest vorgegeben eben weil es Tage sind. Und ein gesetzlicher Urlaubstag fängt um 0Uhr an und endet um 24Uhr.

    Anders ist es mit Urlaustagen die Vertraglich vereinbart werden also die der AG on Top gewährt. Diese Tage können quasi nach einer Nachtschicht anfangen.

    Vertragliche Urlaubstage müssen allerdings im Arbeitsvertrag erfassen sein sowie der Umgang damit.


    Ich sage es mal so ich weis es weil ich solch eine Geschichte vor Jahren auch schon mal mit einem Arbeitgeber hatte der mir da was vom Pferd erzählen wollte.


    Das ist das was ich weis und so wird es auch in meiner jetzigen Firma gehandhabt.

  • Danke für eure Antworten.

    Dann ist es so, wie ich es mir schon fast gedacht habe, ich habe auch nichts anderes finden können wie das ein Urlaubstag immer ausnahmslos 24 Stunden sind. Komischerweise, ist der halbe Urlaubstag bei mir auf dem Lohnzettel nicht mehr zu finden, einen halben bezahlt bekommen, und der andere halbe ist verschwunden. Mein Chef macht auch was er will, ich denke der wird mir weiterhin Märchen erzählen. Ich muss da wohl am besten den Fall mal bei der Verdi melden, zahle ja nicht umsonst meinen Monatlichen beitrag.

  • Im bayrischen, allgemeinverbindlichen, Manteltarifvertrag steht drin, dass der Urlaub auf der Basis von vollen Kalendertagen gewährt wird. (00.00-24.00 Uhr). Schau mal in den MTV Deines Bundeslandes.


    Dazu auch noch aus Arbeitsrecht.org, das ist was DerSheriff meint:


    Nachtdienst vor Urlaubstag – Ist das erlaubt?

    Kennen Sie dieses Problem: Sie haben Urlaub beantragt, sollen am Urlaubstag aber noch eine Nachtschicht bis 6 Uhr morgens machen. Der letzte Arbeitstag ragt also in den ersten Urlaubstag hinein. Ist das erlaubt? Kann der Arbeitgeber also über einen Teil des ersten Urlaubstags verfügen?

    Nein! Das kann er nicht. Nach § 3 Bundesurlaubgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Diese Vorschrift verfolgt 2 Ziele: Zum einen legt sie den Mindesturlaubsbedarf eines Arbeitnehmers fest. Zum anderen bestimmt sie, was unter Werktagen zu bezeichnen ist.

    Da dieser Paragraph allerdings den Urlaubsanspruch in Tagen beziffert, kann Urlaub daher folgerichtig nicht stundenweise berechnet und auch nicht stundenweise gewährt werden. Auch die Befreiung an einem Teil eines Tages wie an einem halben Tag oder einem viertel Tag ist zu Urlaubszwecken nicht möglich. Es gilt jedenfalls so lange, wie nicht wenigstens einen Anspruch auf einen vollen Arbeitstag noch vorhanden ist.

    Fazit: Arbeiten Sie in den ersten „Urlaubstag“ hinein, handelt es sich nicht um einen Urlaubstag. Sie können also von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen diesen Tag (nochmals) gewährt.

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