Zuschläge Einsatzort vs Firmensitz

  • Moin,


    gilt bspw. der Feiertagszuschlag von dem Bundesland in dem man eingesetzt wird oder der wo der Sitz der Firma ist?

  • Bei uns wird entsprechend dem Einsatzort gezahlt. Steht so aber auch im Arbeitsvertrag drin.


    Was steht den bei Ihnen im Arbeitsvertrag?

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Steht was drin zum Einsatzort?

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Hallo ich habe eine ähnliche Frage mein Arbeitgeber bzw. seine Firma sitzt in Baden-Württemberg und der Einsatzort liegt in Bayern. Mein Arbeitgeber ist der Meinung das der Tariflohn + Zulagen/Zuschläge für Baden-Württemberg Anwendung finden dh.

    Statt 13,50€(Tariflohn Bayern) -> 13,00€(Tariflohn Baden-Württemberg)

    mit den Zulagen/Zuschlägen verhält es sich ähnlich. Meine Frage nach was muss der Arbeitgeber nun Zahlen?

  • Fynnarium hat recht, aber der LTV#37 Bayern ist noch nicht für alllgemeinverbindlich erklärt.

    Das wird noch Monate dauern. Aktuell könnte sich Mirakulix1981 meiner Meinung nach nur darauf berufen wenn er Gewerkschaftsmitglied ist.

    Der MTV Bayern ist allgemeinverbindlich, also für Alle in Bayern im privaten Sicherheitsgewerbe arbeitenden Personen verbindlich, d.h. 23% Nachtzuschlag von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, 26% Sonntagszuschlag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr und 100% Feiertagszuschlag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

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