Bezahlung Empfangsdienst Mindestlohn München bzw. Mindestlohn bei Einweisung ?

  • Hallo

    kann mir bitte jemand sagen ob der Mindestlohn für Empfangsdienst in München 12,06 € oder 13,50 € pro Stunde beträgt seit 2023 ?

    Bekommt man für Einweisung Empgfangsdienst auch den Mindestlohn pro Stunde bzw. welchen Mindestlohn für Einweisung ?


    Danke im Voraus für Eure Bemühungen


    Sara

  • Der Mindestlohn beträgt 12 Euro Deutschlandweit. Für das Bewachungsgewerbe gibt es keinen extra Mindestlohn sondern einen Tariflohn.


    Setzt dann aber voraus das die Firma bei der man arbeitet auch gemäß Tarif bezahlt.


    Was die konkrete Bezahlung gemäß Tarifvertrag angeht kommt es dann noch drauf an ob der Empfangsdienst dem Sicherheitsgewerbe zuzuordnen ist. Sprich braucht man dafür mind. die Unterrichtung nach §34a? Wenn nicht ist man auch außerhalb des Tarifvertrags für das Bewachungsgewerbe. Wenn man mind. die Unterrichtung braucht wäre man auch bei einem Tariflohn von 13,50 €/h in Bayern. Dieser Tariflohn gilt dann auch für die Einweisung.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Hallo Huskyman,


    vielen Dank, sehr lieb für die Erläuterungen.

    Ja der Empfangdienst ist dem Sicherheitsgewerbe zuzuordnen und man benötigt dort die Unterrichtung nach §34a . Ich arbeite am Empfang in einem großen Unternehmen in München Stadt und bin bei der Sicherheitsfirma angestellt.


    Wie soll ich jetzt vorgehen . Mein Arbeitsvertrag läuft seit 02.01.2023 und der Einsatzleiter sagte der Einweisungslohn beträgt 12 €. Im Vertrag stehen mindestens 173 Stunden monatliche Arbeitsstunden aber die Empfangsverantwortliche sagte mir gestern das man nicht auf mehr als ca. 145 Std. bis "maximal" 155 Stunden im Monat kommt da die Stunden auch auf die anderen Kolleginnen am Empfang verteilt werden und die auch Stunden brauchen.


    Trotz des erhöhten Tariflohnes würde ich dann weniger Lohn erhalten als vorher in der alten Sicherheitsfirma mit dem niedrigeren Stundenlohn.


    Mache ich mir den Arbeitgeber zum Feind wenn ich diesem mitteile das der Einweisungslohn 13,50 betragen muss. Mir wurde beim Einstellungsgespräch gesagt das ich zwischen 175 und 185 Stunden monatlich arbeiten werde aber die Kolleginnen die seit 1 Jahr dort sind sagen ebenfalls das man froh sein muss wenn man auf 150 Std. kommt.


    Kannst Du mir bitte weiterhelfen bei der Vorgehensweise ?

    Lieben Dank für Deine Bemühungen ,
    Sara

  • Also generell mal vorweg. Steht im Arbeitsvertrag drin das nach Tarif bezahlt wird? Haben Sie ein Nachweisschreiben zum Arbeitsvertrag erhalten? (Also ein schreiben in dem die Schichten mit den entsprechenden Löhnen enthalten ist?


    Wenn im Vertrag die 173 garantiert werden müssen die im Zweifel auch bezahlt werden. Bin mir gerade nicht ganz sicher wie es im Tarifvertrag in Bayern ist aber in BW ist es so das die 173 Stunden in einem Durchschnitt aus 3 Monaten erreicht werden müssen. Also theoretisch zwei mal 200 Stunden dann würden im dritten Monat 119 Stunden reichen. Wenn es aber jeden Monat unter 173 sind geht das nach Tarifvertrag nicht und der AG muss die 173 bezahlen auch wenn man weniger eingesetzt ist. Voraussetzung dafür ist das man kein anderes Objekt alternativ angeboten bekommt.


    Sehr wahrscheinlich wird der AG nicht unbedingt erfreut sein wenn man ihn auf diesen "Fehler" hinweist. Da aktuell dann noch Probezeit ist könnte es gut sein das der Vertrag dann schnell beendet ist.


    Da aktuell der Arbeitsmarkt sehr Arbeitnehmerfreundlich ist würde ich es garnicht erst darauf anlegen sondern mir direkt eine andere Stelle suchen.

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  • Wenn es zu schlimm ist, kann ich gerne dir ein paar Arbeitgeber vermitteln.
    Im Raum München, bin ich gut vernetzt.
    Kann so etwas einfach nicht sehen.

    Gold habe ich zwar auch nicht für Dich, aber besser sind die Firmen sicher.
    Bei Interesse, schreib mich gerne an.

  • wie Fynnarium schon geschrieben hat würde ich diesen Arbeitgeber schnellstens verlassen.

    Entscheidend für die Entlohnung ist ersteinmal, ob in Deinem Arbeitsvertrag ein Verweis auf die gültigen Tarifverträge enthalten ist. Wenn ja, ist der Tariflohn in München Ortsklasse S seit 1.1.2023 13,97€ und nicht 13,50€. Das gilt nur für Bayern ausserhalb S-Bahnbereich München.

    Darunter dürftest Du dann auch bei Einweisungen nicht bezahlt werden.

    Da die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den neuen LTV 37 noch fehlt, könnten die 12,06€ korrekt sein, wenn es keinen Verweis auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag gibt.


    Du findest aktuell interessante Stellenanzeigen im Bereich Empfang mit §34a.
    Beispiel: Fa. BayernCS sucht. Das ist eine Tochter die zur Bayerischen Landesbank gehört.
    BayernLB oder LBS Bausparkasse gehören zu den Objekten.
    Es gibt Vermögenswirksame Leistungen die der AG bezahlt, Jobticket bei Bedarf. Nur ein Beispiel.
    Securitas, SOD, WWD suchen auch.

  • Hallo Hmoerser

    Das sind wirklich gute Neuigkeiten.

    Ich danke Dir für die wertvollen Infos.

    In meinem Arbeitsvertrag steht leider nichts von Tarifverträgen.

    Ich werde mich bei genannten Firmen umsehen .

    Vielen Dank dafür .

  • Ist nicht schwer zu finden mit paar Sekunden googeln.


    LTV Bayern vom BDSW

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