24h Schicht

  • Guten Tag, meine Freundin ist azubi zur Fachkraft für Schutz u. Sicherheit im 3.ten Lehrjahr. Darf man dort 24 Stunden Schichten machen, wenn einem ein Bett für 8 Stunden geboten werden? Es sind ja trotzdem 18 Arbeitsstunden?

    Danke schonmal im voraus.

    Gruß enno

  • Es gibt Bereiche da sind 24h Dienste zulässig und normal.


    24h - 8h Schlafen sind 16h Rest. Wie sehen die 16h denn aus? Ich denke wenn es ein Bereich ist wo die 24h normal sind werden in den 16h auch noch sehr viel Bereitschaftszeit sein.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Es gelten beim 24Std Dienst die gleichen Voraussetzungen der Bereitschaftszeit wie beim 12Std Dienst. Bedeutet es sind mindestens 50% der Schichtzeit reine Bereitschaftszeit und in der Bereitschaftszeit muss eine Ruhezeit von mindestens 6Std gewährleistet sein.
    Diese Regelung ergibt sich aus dem BRMTV

  • Zitat aus § 6 Abs. 1.7 Bundesmantelrahmentarifvertrag

    "Die 24-Stunden- Schicht kann dann durchgeführt werden, wenn mindestens eine Arbeitsbereitschaft von 50 % (12 Stunden) vorliegt. Innerhalb der Arbeitsbereitschaft muss eine Ruhezeit von 6 Stunden gewährleistet sein, davon ni der Regel 4 Stunden zusammenhängend. Abweichend hiervon beträgt die Ruhezeit im Werkfeuerwehrdienst in der Regel 8 Stunden, hiervon in der Regel 6 Stunden zusammenhängend. In Fällen, in denen hier die Schichtzeit weniger als 24 Stunden, aber mehr als 12 Stunden beträgt, ist das Verhältnis zwischen Arbeitszeit Arbeitsbereitschaft und Ruhezeit prozentual entsprechend anzuwenden. Hierbei beträgt die (reine) Arbeitszeit jedoch mindestens 8 Stunden pro Schicht, ein Anspruch auf Ruhezeit entsteht erst bei Schichtzeiten über 14 Stunden. Im 24-Stunden-Schichtdienst kann die regelmäßige monatliche Arbeitszeit auf bis zu 12 Schichten im Werkfeuerwehrdienst und auf bis zu 1 Schichten im Objektschutzdienst bei der Bewachung militärischer Anlagen mit Ausnahme der US-Armee ausgedehnt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffern 1.1 bis 1.8 unverändert."


    Bei 12 Stunden Schichten sind es regelmäßig 30 % Arbeitsbereitschaft (d.h. 216 Minuten bzw. 3,6 Stunden) in wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung bzw. Bereitschaft vor Ort.

  • In welchen Bereichen kommt denn eine 24h Schicht vor? Also ich würde da spontan an Werkfeuerwehr denken, liege ich da richtig und was gäbe es da noch?

  • Ich kenne es auch aus der Bewachung von Kasernen

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  • Bitte daran denken, dass es sich um einen Azubi handelt.

    Auszubildende dürfen höchstens 8 Stunden am Tag arbeiten und höchsten 40 Stunden pro Woche steht zum Beispiel im MTV Azubis für Bayern. 173 sind monatliche Sollarbeitszeit.

    Wenn der Azubi also schon 8 Stunden in dieser 24 Stundenschicht gearbeitet hätte dürfte er keine Bereitschaft mehr machen....

  • Das gilt für Azubis die unter 18 sind. Beim 3. Lehrjahr gehe ich mal davon aus das sie 18 oder älter ist. Aber das Arbeitszeitgesetz sieht vor das für Azubis die über 18 sind nicht länger als 10Std. am Tag arbeiten dürfen. Und soweit ich das noch im Kopf habe sieht die Regelung keine Ausnahme für das Sicherheitsgewerbe vor.

  • Denke der Themenstarter müsste erstmal noch ein paar konkretere Infos liefern um das wirklich beurteilen zu können


    -Bundesland

    -Wieviel wirklich Arbeit, wieviel Bereitschaft etc

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  • Der Azubi soll nicht arbeiten, sondern lernen. Wie rechtfertigt man da eine 24 Stunden Schicht, wie 12 oder 10 Stunden? Das ist unnötig und hat nichts mit Ausbildung zu tun. Das ist Ausbeutung.

  • Und wie soll der Azubi die Praxis lernen wenn er nicht arbeitet? Das ist schon schon immer so das Azubis auch mitarbeiten und das ist auch nicht nur im Wachgewerbe so. Ausnahmen sind rein schulische Ausbildungen und selbst da gibt es fast immer einen Praxisteil.


    Da man nach wie vor keine Infos vom Themenstarter hat kann man hier auch nicht von Ausbeutung sprechen. Vielleicht ist es ja nur ab und zu damit der Azubi eben auch dieses Objekt mit allen Abläufen kennenlernt.

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  • Da brauch ich keine Hintergrundinfos, wenn Azubis 24 Stunden kloppen ist das Ausbeutung.

    Mach dir mal Gedanken wie du die berufliche Handlungskompetenz vermittelst, du willst doch Meister werden.

  • Und wie soll der Azubi die Praxis lernen wenn er nicht arbeitet? Das ist schon schon immer so das Azubis auch mitarbeiten und das ist auch nicht nur im Wachgewerbe so. Ausnahmen sind rein schulische Ausbildungen und selbst da gibt es fast immer einen Praxisteil.


    Da man nach wie vor keine Infos vom Themenstarter hat kann man hier auch nicht von Ausbeutung sprechen. Vielleicht ist es ja nur ab und zu damit der Azubi eben auch dieses Objekt mit allen Abläufen kennenlernt.

    Recht einfach in dem der Azubi begleitend dabei ist um eben zu sehen wie Prozeduren ablaufen bzw. durchgeführt werden und um unter Anleitung und Aufsicht Arbeitsaufträge selbständig durchzuführen. Aber eben nicht um offene Posten zu besetzen. Das ist ja einer der Gründe warum unsere Branche eine so hohe Abbruchquote hat, eben weil Azubis ausgenutzt werden.

    Und wie bereits erwähnt auch für Azubis über 18 gilt keine Schicht länger als 10Std.

  • "Recht einfach in dem der Azubi begleitend dabei ist um eben zu sehen wie Prozeduren ablaufen bzw. durchgeführt werden und um unter Anleitung und Aufsicht Arbeitsaufträge selbständig durchzuführen. Aber eben nicht um offene Posten zu besetzen. Das ist ja einer der Gründe warum unsere Branche eine so hohe Abbruchquote hat, eben weil Azubis ausgenutzt werden.

    Und wie bereits erwähnt auch für Azubis über 18 gilt keine Schicht länger als 10Std."


    So ist es.

  • die 10 Stunden greifen aber nur wenn Sie unter 18 ist (Jugendarbeitsschutzgesetz). Bei Azubis über 18 gilt das Arbeitszeitgesetz das bei uns durch die Tarifverträge noch aufgeweicht ist und deswegen auch die 24h Schichten unter bestimmten Umständen zulässt. Ich habe noch keinen Paragrahen bei uns gelesen wo drin steht das das für Azubis über 18 nicht gilt.


    Wo steht denn das Sie eine offene Position abdeckt? Es steht nur da das Sie im Objekt arbeiten muss, das kann auch on Top sein.


    Es bringt nichts sich über Punkte aufzuregen die aktuell unklar sind. Deswegen meinte ich ja schonmal abwarten bis der Themenstarter die genauen Rahmenbedingungen mitgeteilt hat.

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