Rente und ein paar Fragen

  • Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus?

    Ich bin 80% Teilrentner, Rente mit 64 Jahren, ich muß bis 66 Jahre genau arbeiten für 100% Rente. Also ohne Abzüge.

    Mit 2 Jahren früherem Rentenbeginn fallen 7,2% Abzug von der Rente an, dauerhaft.

    Also habe ich im Juli 22 Teilrente beantragt ab 1.11.2022, 80% Rentenzahlung, in der ersten Woche 2023 habe ich meinen Rentenbescheid erhalten.

    Rückwirkend ab 1.11.2022.

    In der zweiten Woche habe ich einen neuen Rentenbescheid erhalten, knapp 100 Euro mehr, Grundrentenzuschlag.

    So kann es weiter gehen. :)

    Dazu viel Infos, ich brauche meinen Arbeitgeber nicht über Rentenbezug informieren, hatte ich nicht vor.

    Jedem Rentner der in 2022 Rente bezogen hat, stehen die 300 Euro Energiekostenpauschale zu, unabhängig davon ob er die schon in seinem Job in 2022 erhalten hat.

    Also 2 x Energiekostenpauschale für mich, Danke:D

    Schon im Jahr 2022 galt die Verdienstgrenze 46.000 Euro ohne Kürzung der Rentenzahlung. Ich schaffe nichtmal die Hälfte.

    Ab 2023 entfällt jede Zuverdienstgrenze, mit Ausnahme von Erwerbsminderungsrenten.

    Was ich bisher nicht rausfinden konnte, ich zahle zweimal Krankenversicherung, in meinem Job und bei der Rente, jeweils hälftig.

    Hälfte arbeitgeber, Hälfte ich, Hälfte Rentenversicherung, Hälfte ich.

    Zweimal Pflegeversicherung, bei der Rente zahle ich Pflegeversicherung voll.

    Bekomme ich 2 Ärzte, 2 Pfleger?

    Ich kenne das noch von früher, 2 Einkommen, 2 Steuerklassen.

    In meinem Fall einmal 1 und einmal 6, 6 lohnt natürlich nicht, geht fast alles ans Finanzamt.

    Wie ist das bei Teilrentnern?

    Beides 1 oder was??(

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro.01.01.2023


    Hauptberuflich bist du lt. deinen Angaben Steuerklasse 1.

    Bei Rentenbezug gibt es keine Steuerklassen. Hier werden Abschlagszahlungen fällig. Diese kannst du selber festlegen, oder das Finanzamt legt die Höhe der monatlichen oder alle 3 Monate zu zahlenden Abschläge fest. Ohne Abschläge erfolgt mit dem Steuerbescheid eine entsprechende Steuernachzahlung.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

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