Nachtzulage Berechnung anhand Grundlohn?

  • Guten Morgen ihr Nachteulen,


    muss der Nachtzuschlag vom Grundlohn berechnet werden oder vom tatsächlichen Lohn inklusive Objektzulage.


    Beispiel:

    10% Vertragliche Nachtzulage.

    13€ Grundlohn + 3€ Objektzulage = 1,30€ Nachtzuschlag oder 1,60€ Nachtzuschlag?


    Gruß

  • Das kann man nicht pauschal so sagen Fynnarium. Hier liegst Du falsch.
    Im Manteltarifvertrag Bayern steht zum Beispiel explizit drin, dass Zuschläge von "tatsächlichen Stundenlohn" gerechnet werden.

    In meiner Firma werden daher die Zulagen vom Gesamtbruttostundenlohn = Grundlohn+ aussertariflicher Zulage gerechnet.

  • In meiner Firma werden daher die Zulagen vom Gesamtbruttostundenlohn = Grundlohn+ außertariflicher Zulage gerechnet.

    Also werden Zulagen auf Zulagen gerechnet, in Ihrer Firma?
    Gut besser kann es in einer Firma immer sein, Standard ist das leider nicht.

  • SecurityRichter: Allgemeinverbindlicher Manteltarifvertrag Bayern sagt "tatsächlicher Stundenlohn".

    Also müsste das in Bayern jeder Sicherheitsfirma so gehandhabt werden. In Bayern also "Standard".


    Der Threadersteller schreibt von 10% Nachtzuschlag, also ist es ein anderes Bundesland.

  • Angus

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