Was ist der Unterschied, wenn die Schutzperson Positionen oder Situationen gefährdet?

  • Hallo Zusammen, könnt ihr mir bitte sagen, was der Unterschied ist, wenn die Schutzperson Positionen oder Situationen gefährdet.

    Wenn möglich mit Beispiel.

  • Was ist denn jetzt die Frage?


    Was der Unterschied zwischen einer Position und einer Situation ist?


    Woher kommt denn die Fragestellung? Ein bisschen Hintergrundinfos in welchem Zusammenhang wäre schon praktisch

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Im Bereich des Personenschutzes wird zwischen zwei Gefahrenkategorien unterschieden.

    Situative Gefährdung. Die Person ist aufgrund der gegebenen Situation gefährdet. Z.B. Person wird Zeuge eines Ereignisses oder Stallking-Fall etc.

    Positionelle Gefährdung: Die Person ist aufgrund ihrer Position gefährdet, z.B. CEO.

    Dachte, jemand hier im Forum könnte mir mehr Informationen dazu geben.

  • Nicht mit dieser Fragestellung.


    Und Deine Ergänzung zeigt auch, dass es da eher Probleme mit den Begrifflichkeiten bzw. der Sprache gibt:

    Könntest du mir bitte sagen, was daran fehlerhaft ist bzw. mir die richtigen Begrifflichkeiten nennen?

  • Dazu muss man die Frage verstehen, wie soll man Ihnen die Begrifflichkeiten erklären, wenn man nicht weis, was genau Sie wollen.
    Aber ich versuche es mal, mit dem was ich vermute.


    1. Gefährdung der Schutzperson in Positionen: Hier bezieht sich die Gefährdung auf die spezifische Rolle oder Position, die eine Person innehat. Die Gefahr resultiert aus den Aufgaben, Verantwortlichkeiten oder dem Umfeld, das mit dieser Position verbunden ist. Ein Beispiel dafür wäre ein Feuerwehrmann, der bei der Bekämpfung eines Brandes einem hohen Risiko ausgesetzt ist. Die Gefährdung ergibt sich aus der Natur des Berufs und den potenziellen Gefahren, die mit dem Löschen von Bränden verbunden sind, wie Rauch, Hitze und einstürzende Gebäude.
    2. Gefährdung der Schutzperson in Situationen: Hier bezieht sich die Gefährdung auf spezifische Ereignisse oder Umstände, in denen sich eine Person befindet, unabhängig von ihrer Position. Die Gefahr resultiert aus den Merkmalen der aktuellen Situation oder den Handlungen anderer Personen. Ein Beispiel dafür wäre eine Person, die in einen bewaffneten Überfall gerät. In dieser Situation ist die Person unmittelbar gefährdet, da sie mit potenzieller Gewalt oder Gefahr konfrontiert ist. Die Gefährdung ergibt sich aus der spezifischen Situation und den potenziellen Bedrohungen, die damit verbunden sind.


    Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten der Gefährdung liegt also darin, ob die Gefahr mit der Position oder der spezifischen Situation zusammenhängt, in der sich eine Person befindet. In beiden Fällen ist es wichtig, die Gefahren zu erkennen, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen und im Zweifelsfall Unterstützung oder Hilfe anzufordern, um die Sicherheit der Schutzperson zu gewährleisten.

  • Wenn jemand den Begriff "Positionelle Gefährdung" benutzt, versteht ein Zuhörer darunter eine Gefahr aufgrund der geographischen Position, nicht der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen "Position".



    wird zwischen zwei Gefahrenkategorien unterschieden


    Die Begrifflichkeiten Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien sind üblicherweise im Anwendungsbereich der CLP- (Classification, Labelling and Packaging, Chemikalien-) und GHS- (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) Verordnungen zu finden und werden dort gebraucht.


    Wer sich das jetzt für den Bereich Personenschutz für welche Art selbst ausgedachter Ausbildung aus den Fingern gesaugt hat, hast Du uns bisher nicht gesagt.


    Insofern ist...

    Im Bereich des Personenschutzes

    ...auch erstmal eine relative Sache und die Frage "von wem?" bleibt offen.


    Damit ist die Frage...


    Könntest du mir bitte die richtigen Begrifflichkeiten nennen?

    ...auch nicht wirklich beantwortbar, da ich keine Ahnung habe, wer da was hören will und für "richtig" oder "falsch" erachtet.


    Grundsätzlich: Es gibt keine außerbehördliche* standardisierte Ausbildung für den Bereich Personenschutz. Auch eine angebliche "IHK-Ausbildung" täuscht nur eine vermeintliche Standardisierung vor und ist letztendlich nur eine individuelle Kooperation zwischen einem meist einzelnen wirtschaftlichen Anbieter und einer von 78 (79 mit der Handelskammer Hamburg) IHKs.


    Letztendlich ist das Wildwuchs häufig ohne Sinn und Verstand. Insofern kannst Du da nicht erwarten, dass es da sinnvolle Antworten auf ggf. nicht sinnvolle Ausbildungsinhalte gibt.


    * Und selbst innerhalb von Behörden (BKA mit verschiedenen Abteilungen, 16 verschiedene LKAs, ggf. OPEs und SEKs, Feldjäger) ist da weniger standardisiert als einem lieb sein mag.


    Zurück zu Deiner individuellen Fragestellung:


    Deine Ergänzung...


    Situative Gefährdung. Die Person ist aufgrund der gegebenen Situation gefährdet. Z.B. Person wird Zeuge eines Ereignisses oder Stallking-Fall etc.

    Positionelle Gefährdung: Die Person ist aufgrund ihrer Position gefährdet, z.B. CEO.

    ...ergibt in Verbindung mit Deiner Eingangsfrage eben auch keinerlei Sinn:

    könnt ihr mir bitte sagen, was der Unterschied ist, wenn die Schutzperson Positionen oder Situationen gefährdet.


    Mit der Formulierung Deiner Eingangsfrage versteht ein Deutschsprachiger, dass die Schutzperson etwas aktiv gefährdet. Das ergibt im Themenbereich "Personenschutz" nur bedingt bis keinen Sinn.

    Wenn es um selbstschädigendes und -gefährdendes Verhalten von Schutzpersonen gehen würde, dann müsste die Frage anders formuliert sein.


    Mit der Formulierung Deiner Ergänzung kehrt sich der Sinn Deiner Frage um, beantwortet sie aber auch gleich. Wenn Du das bereits weisst, kannst Du unter Nutzung dieser Formulierung unter Umständen nach weiteren Beispielen fragen.


    Dann wiederum ist aber der Begriff "Positionelle Gefährdung" wie bereits erwähnt falsch oder zumindest irreführend.


    Beides hat aber wie gesagt nichts mit der Eingangsfrage zu tun, und deswegen hast Du hier und in anderen Foren auch keine Antworten bekommen, sondern nur verwirrte Nachfragen, was Du eigentlich mit der Frage erfragen möchtest.


    Es handelt sich hier also um ein klares Sender-Problem, kein Empfänger-Problem.


    Ich kann Dir leider auch nicht so recht weiterhelfen, da ich selbst mit der Ergänzung immer noch nicht die Zielrichtung und damit die richtige Antwort auf die nicht gestellte Frage erkennen kann.


    Wenn Du den Unterschied zwischen einer Gefährdung einer Schutzperson aufgrund der Situation und einer Gefährdung aufgrund der Stellung/Position einer Schutzperson wissen möchtest (das ist so in etwa das Einzige, was Sinn ergeben könnte), so hast Du dafür doch in Deiner Ergänzung bereits selber Beispiele genannt und kennst damit diesen Unterschied doch bereits.


    Wenn das der Fall ist, dann ist diese Frage hier eben "falsch" bzw. irreführend:

    was der Unterschied ist, wenn die Schutzperson Positionen oder Situationen gefährdet.

  • Hier bezieht sich die Gefährdung auf spezifische Ereignisse oder Umstände, in denen sich eine Person befindet, unabhängig von ihrer Position. Die Gefahr resultiert aus den Merkmalen der aktuellen Situation oder den Handlungen anderer Personen. Ein Beispiel dafür wäre eine Person, die in einen bewaffneten Überfall gerät.


    In beiden Fällen ist es wichtig, die Gefahren zu erkennen, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen und im Zweifelsfall Unterstützung oder Hilfe anzufordern, um die Sicherheit der Schutzperson zu gewährleisten.

    Das ist ein eher ungünstiges Beispiel für den Themenbereich "Personenschutz".


    Personenschutz darf nicht erst in der bereits eingetretenen Beispiel-Situation "gerät in einen bewaffneten Überfall" ansetzen sondern muss proaktiv als "Situation" den geplanten/vorhersehbaren Aufenthalt in einer Gegend mit erhöhter Gefahr solcher Überfällen vorab erkennen und daraus geeignete Maßnahmen ableiten, damit die Situation gar nicht erst eintreten kann.


    Gleichzeitig muss es natürlich auch Handlungsroutinen/SOPs geben, wenn solch eine Situation trotz Vorplanung und Voraufklärung tatsächlich unvorhersehbar auftritt und adhoc abgearbeitet werden muss, wie Du es im Prinzip ansprichst. Dann ist aber schon viel schiefgegangen.


    Insofern kann hier auch offen bleiben, ob es sich hier um eine "Gefährdung der Schutzperson in Situation" oder eine "Gefährdung der Schutzperson in Positionen/Rollen" handelt, da erst die Details des Einzelfalls erkenntlich machen, ob sich die Schutzperson ggf. aufgrund ihrer Rolle in der betroffenen Gegend aufhält oder dies (der Überfall, nicht der Aufenthalt) "zufällig" geschieht.


    Solange wir nicht in den Kopf der Person, die sich diese Definitionen zum Zwecke einer wie auch immer systematisierten Ausbildung ausgedacht hat und sie anderen beibringt schauen können, ist das nur Kaffeesatzleserei.


    Wichtig ist letztenendes, dass alle Beteiligten innerhalb einer Organisation bzw. eines Teams vom Gleichen reden.

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

    Die Begrifflichkeiten hat uns damals bei der Ausbildung der Instruktor (ursprünglich aus MP) vermittelt.

    Jetzt versuche ich das Wissen in ein Konzept zu integrieren.

    Aber es scheint, dass die Begrifflichkeiten nicht in der fachlichen Sprachgebrauch verankert sind.

    Auf jeden Fall vielen Dank für die Rückmeldung und die Bereitschaft zu helfen.

  • Aber es scheint, dass die Begrifflichkeiten nicht in der fachlichen Sprachgebrauch verankert sind.

    Das ist zum einen kein Problem, zum anderen ist es aber Teil des Problems, so kurios das erstmal klingen mag.


    Kein Problem ist es, weil sich letztenendes wie bereits angemerkt erstmal nur alle Mitglieder eines Personenschutzteams (oder erweitert alle Mitarbeiter eines Unternehmens, die dort mit dem Personenschutz zu tun haben, damit auch Springer/Ersatzleute sofort wissen, worum es geht (oder noch einmal erweitert alle Mitarbeiter eines Unternehmens und seiner Partnerunternehmen und ggf. Subunternehmer, die potentiell in Aufträgen miteinander zu tun haben)) untereinander verstehen müssen.


    Insofern ist es aus meiner Sicht in Ordnung, sowas in (s)ein Konzept zu packen, das dann eben an die oben bezeichneten Personengruppen (die tatsächlich oder zumindest potentiell miteinander zu tun haben) vermittelt werden muss.



    Ein Teil des Problems ist es dann, wenn solche Konzepte und Begrifflichkeiten "pauschal" im Rahmen von "(IHK-)zertifizierten" Ausbildungen vermittelt und angewendet werden, bei denen man aber nicht weiss und auch nicht wissen kann, wo die Teilnehmer später mal tätig sein werden und mit wem sie künfig zusammenarbeiten. Wenn das irgendwo der Fall ist, wo die Konzepte und Begrifflichkeiten sich unterscheiden, wird es dann zum Problem.

    Um dieses Problem zu lösen, muss dann firmenintern eine Nachschulung und Angleichung erfolgen. Wenn man diesen Aufwand berücksichtigt, ist es letztenendes meist besser, die Personenschutz-Aspiranten gleich direkt im eigenen Unternehmen fortzubilden und dabei eine einheitliche Wissens- und Begrifflichtkeitsbasis zu schaffen.


    Insofern sollte man sich sowohl von Dozenten- als auch von Teilnehmerseite ganz genau überlegen, ob sich der Aufwand lohnt.


    Grundsätzlich ist eine Systematisierung der Tätigkeit aber zu begrüßen.


    Optimal wäre natürlich eine einheitliche, hochwertige Grundlage für alle, die in diesem Bereich tätig sind. Wenn man sich dazu vergangene Bemühungen für solche Standardisierungen anschaut und wie sich daraufhin nichts geändert hat, kann man leider feststellen, dass das vermutlich auch in der Zukunft so bleiben wird. Dafür gibt's diesen Teil der Branche schon zu lange und er wird von zu vielen Platzhirschen mit Geltungsdrang beherrscht.


    Ein positives Beispiel wie es auch anders gehen könnte war das Gesetzgebungsverfahren (genauer: Verordnungsgebungsverfahren), aus dem der §31 GewO, der §28a WaffG sowie die SeeBewachV und die SeeBewachDV entstanden. Dieser Teil der Branche ist von Grund auf deutlich strukturierter und systematischer aufgestellt worden und die Anzahl der schwarzen Schafe tendierte gegen Null (wohl auch, wenn nicht hauptsächlich bedingt durch einen sehr hohen Kontrolldruck).


    Die Begrifflichkeiten hat uns damals bei der Ausbildung der Instruktor (ursprünglich aus MP) vermittelt.

    Grundsätzlich ergibt diese Aufteilung auch Sinn, wie gesagt war hier primär die Fragestellung bzw. das Weglassen wichtiger Informationen bei dieser das Problem.



    Auf jeden Fall vielen Dank für die Rückmeldung und die Bereitschaft zu helfen.

    Gerne doch. Ich hoffe das hilft zumindest ein bisschen.

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