Schönen Guten Tag,
Ich bin der Marcel und neu hier. Zurzeit arbeite ich als Revierfahrer und mach eine Weiterbildung zur GSSK Kraft über die ILS.
Ich hänge zurzeit bei einer Aufgabensituation und würde gerne fragen ob ihr mir helfen könnt.
Ausgangssituation:
Die Sicherheitskraft Willy Wachsam und Heinz Hühne sind als Doppelstreife in einem Verkehrsbahnhof unterwegs. Gegen 02:00 Uhr beobachten sie auf einen unbelebten Bahnsteig einen Mann, der mit einem Werkzeug versucht, die Vitrine eines Geschäftes für Reiseartikel aufzuhebeln. Leise nähern sich die Sicherheits
kräfte. Der Fremde ist gerade dabei, aus der aufgebrochenen und stark beschädigten Vitrine hochwertige Teile der Auslagen, wie Rasierapparate, Kugelschreiber, Füll
federhalter und Maniküre-Sets zu entnehmen und in einer Sporttasche zu verstauen. Als er die Sicherheitskräfte bemerkt, packt er die Sporttasche und Werkzeug und versucht zu fliehen. Wachsam stellt sich ihm in den Weg, worauf der Fremde mit seinem Werkzeug (ein großer Schraubenzieher) nach ihm sticht. Wachsam kann aus
weichen und wird dadurch nicht verletzt. Der Schraubenzieher durchdringt jedoch den Ärmel seines Blousons und schlitzt diesen auf.
Hühne, der inzwischen herbeigeeilt ist, packt den Fremden mit festem Griff und drückt ihn zu Boden. Wachsam nimmt dem Fremden, der nun keinen Widerstand mehr leistet, das Werkzeug und die Sporttasche weg. Als der Fremde dagegen pro
testiert und behauptet, er brauche die Dinge, um überleben zu können, sagt Hühne: „Halt dein blödes Maul! Wir müssen das Zeug sicherstellen.“ Wachsam erklärt dem Fremden, dass er vorläufig festgenommen ist und zum Wachbüro geführt wird, um ihn dort an die Polizei zu übergeben.
1.
Beurteilen Sie das Handeln des Fremden aus strafrechtlicher Sicht und benennen Sie die begangenen Straftaten. (Begründen Sie ausführlich.)
Bei dieser Aufgabe habe ich erst einmal den §242 StGB in verbindung mit dem §243 StGB geprüft und beide bejahen können aus Objektiver und Subjektiver Sicht der Tatbestandmerkalen. Allerdings kommt der §244 StGB für mich mehr in betracht. Da dieser § umstritten ist und ich im Internet nicht viel finde um dieses genau zu prüfen wollte ich hier mein Glück einmal probieren. Um eventuell eine gute erklärung zu bekommen den § zu prüfen. Ich wäre sehr Dankbar wenn dieses möglich wäre.
MfG
Marcel