Zu finden unter:
https://www.bmi.bund.de/Shared…erheitsgewerbegesetz.html
Größte Neuerung ist der Wegfall vom §34a der GewO.
Das wird ersetzt durch (ZITAT BMI):
§ 11 Sicherheitsgewerbegesetzes (Fachkundenachweis für Sicherheitsmitarbeiter)
Sicherheitsmitarbeiter haben den Nachweis der Fachkunde nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 erbracht, wenn sie:
1. für Tätigkeiten der Kategorie 1 und der Kategorie 2 eine Bescheinigung der Industrie und Handelskammer über die Teilnahme an einer Schulung oder
2. für Tätigkeiten der Kategorie 3 eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die bestandene Sachkundeprüfung über die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen vorlegen.