Kündigungsfrist

  • Hallo liebe Security Freunde,


    Vielleicht kann mir jemand bei meinem Anliegen helfen.


    Und zwar bin ich seit dem 01.11.2015 als Einsatzleiter bei einem großen Sicherheitsunternehmen angestellt.


    Nun möchte ich kündigen und würde gerne wissen wie lang meine Kündigungsfrist ist.


    Nun bin ich genau sieben Jahre und 10 Monate bei der Firma.


    Habe ich nun sechs Wochen oder drei Monate Kündigungsfrist? Will wirklich nur auf Nummer sicher gehen.



    In meinem Arbeitsvertrag steht:


    Es gelten vorbehaltlich geltender oder nachwirkender tariflicher Regelung die gesetzlichen Kündigungsfristen.


    Die Fristen gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeberin gleichermaßen. Für befristete Arbeitsverträge ist die Kündigung im Rahmen der vorgenannten tariflichen oder falls tarifliche Regelungen nicht greifen, gesetzliche Kündigungsfristen möglich.


    Die ersten vier Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vorbehaltlich tariflicher Regelung von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.


    Das Arbeitsverhältnis endet spätestens am Ende des laufenden Monats nach Erreichung des gesetzlichen Rentenalters, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches Geld im Falle der unbefristeten Bewilligung einer vollen erwerbsminderungs- oder entsprechenden Rente.


    Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig als fristgemäße Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Gleiches gilt für eine fehlerhafte Fristsetzung.


    vielen lieben Dank vorab für eure Hilfe. <3

  • Doppelpost ;) hab ihm anderen Geantwortet

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Eine ordentliche Kündigung als Arbeitnehmer ist jederzeit und vor allem ohne die Angabe von Gründen möglich.
    Sie können zum 15. eines jeden Monats sowie jeweils zum Monatsende den Arbeitsvertrag kündigen. Der § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschreibt eine vierwöchige Frist.
    Es ist zu beachten, dass vier Wochen nicht gleichzusetzen sind mit einem Monat.


    Werden in diesem Falle die Kündigungsfristen durch den Arbeitnehmer nicht eingehalten, ist dies per se nicht unwirksam, sondern einfach erst zum nächstmöglichen Termin zulässig.


    Quelle:
    https://www.arbeitsrechte.de/k…0vierw%C3%B6chige%20Frist.



    Nicht zu verwechseln mit den Kündigungsfristen des Arbeitsgebers, diese verlängern sich mit der Dienstzeit.

  • Das stimmt so nicht. Wenn man nach den allgemeinen Kündigungsfristen geht sind es zwei Monate zum Monatsende:

    Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen


    Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Dies gilt dann, sobald der Mitarbeiter länger als sechs Monate in Ihrem Unternehmen angestellt ist.

    BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
    0 bis 6 Monate2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
    7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
    2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats
    5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
    8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats

    Quelle: https://www.personio.de/hr-lex…gsfrist-und-ihre-grenzen/


    Deswegen würde ich in den Tarifvertrag schauen da kann nochmal was anderes stehen.

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  • Hallo Huskyman, hallo Fynarium


    Mich recht herzlich für deine Bemühungen bedanken 😊


    Ich bin im Bundesland Baden-Württemberg Landkreis Stuttgart.


    Kenne mich wirklich mit vielem aus aber nicht mit den Kündigungsfristen.


    Normalerweise sollte mir das als Einsatzleiter kein Fremdwort sein aber Tarifverträge sind nicht unbedingt meine Welt.


    Über eine kurze Rückmeldung deinerseits würde ich mich sehr freuen. :)


    liebe Grüße

  • Auch an Dich ein großes Dankeschön für deine Bemühungen. Bin mal jetzt echt gespannt wer Recht hat 😅

  • Praktisch ich bin auch aus BaWü. Allerdings gibt der aktuelle Ländertarifvertrag für BaWü keine Details dazu an was jenseits der 6 Jahre ist.


    Ich würde da einfach mit offenen Karten spielen zu meinem Bereichs-/Betriebs-/Niederlassungsleiter gehen und ihm die Lage erklären. Im besten falle macht er ein Angebot über das man Nachdenken kann und vielleicht doch bleiben will. Alternativ macht er vielleicht auch das Angebot eines Aufhebungsvertrages oder aber er fragt (was ich in dem Fall jetzt auch machen würde bei uns) in der Personalabteilung nach wie es in dem Fall konkret aussieht.


    Alternativ mal bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht anfragen. Da gibt es auch Hotlines wo man gegen geringe Gebühr genau solche Sachen schnell und präzise klären kann normalerweise.

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    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • okay, dann bin ich doch nicht so doof wie ich dachte und die Sache ist komplizierter wie gedacht.


    Hast du mir vielleicht eine Hotline oder durch Erfahrung jemanden bei dem ich mich melden kann. Die Gebühr ist natürlich kein Problem.

  • Der einfachste Weg sofern Mitglied wäre sicherlich über Verdi die haben den Tarifvertrag mit dem BDSW zusammen geschrieben und müssten am besten wissen was wann gilt. Alternativ würde ich es mal hier probieren: https://www.arbeitnehmerhilfe.de/arbeitsrecht-hotline.html (kostet allerdings ein bisschen was)


    Mit denen hatte ich schon paar mal zu tun bei früheren Arbeitgebern und haben eigentlich immer einen guten ersten Rat gehabt. Wie weit die bei so einem "Speziellen" Problem kommen kann ich aber nicht beurteilen.


    Hast du denn schon was neues? Wir suchen tatsächlich aktuell noch einen Einsatzleiter in Stuttgart ;)

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    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • also Leute ich habe nun mit einem Kollegen meines Vertrauens gesprochen der in der Personalleitung ist. Er schildert er mir folgendes:


    Für den Arbeitnehmer: Meine Zugehörigkeit spielt keine Rolle und ich habe eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15 oder Ende des Monats.


    Die Arbeitgeberseite hätte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ab einer Zugehörigkeit von 10 Jahren sogar 6 Monate.


    Kann mir das trotzdem jemand bestätigen?



    Jungs, egal wer Recht hat ihr seid die besten!

  • Der einfachste Weg sofern Mitglied wäre sicherlich über Verdi die haben den Tarifvertrag mit dem BDSW zusammen geschrieben und müssten am besten wissen was wann gilt. Alternativ würde ich es mal hier probieren: https://www.arbeitnehmerhilfe.de/arbeitsrecht-hotline.html (kostet allerdings ein bisschen was)


    Mit denen hatte ich schon paar mal zu tun bei früheren Arbeitgebern und haben eigentlich immer einen guten ersten Rat gehabt. Wie weit die bei so einem "Speziellen" Problem kommen kann ich aber nicht beurteilen.


    Hast du denn schon was neues? Wir suchen tatsächlich aktuell noch einen Einsatzleiter in Stuttgart ;)

    Hi, würde mich interessieren von welcher Firma du sprichst die eine Einsatzleiter Stelle frei hat?


    Ich habe ein sehr gutes Angebot zur Unterschrift vorliegen. Aber es ist noch nicht unterschrieben.

  • also Leute ich habe nun mit einem Kollegen meines Vertrauens gesprochen der in der Personalleitung ist. Er schildert er mir folgendes:


    Für den Arbeitnehmer: Meine Zugehörigkeit spielt keine Rolle und ich habe eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15 oder Ende des Monats.

    glaube, das hab ich schon mal gelesen hier im Thema :-)

  • Moin Zusammen,


    in diesem Thema kommen einige immer wieder durcheinander.


    Grundlegend immer, außer der AV oder TV regelt etwas anderes:

    Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


    Der Link von Huskyman ist dazu hilfreich und auch die Tabelle dazu. Diese ist aber nur für Fristen des Arbeitgebers zu nutzen.

    Direkt im Link unterhalb der Tabelle steht dann der Verweis auf §622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen im Bürgerlichen Gesetzbuch.


    Hier die direkte Quelle dazu:

    https://www.gesetze-im-interne…20gek%C3%BCndigt%20werden.


    Empfehlung:
    Wenn es im Unternehmen nicht unerträglich ist, dann wähle ich immer 8 Wochen um meine Dinge ordentlich und sauber zu übergeben.

    Zudem gibt keine freiere Arbeitszeit als eine gekündigte Stelle ;)


    Tom


  • Hallo zusammen,


    Ich bin jetzt etwas über 2 Jahre in einem Betrieb und möchte kündigen und zwar möglichst schnell.

    Im Arbeitsvertrag steht allerdings keine exakte Kündigungsfrist, sondern nur der Verweis auf den Manteltarifvertrag der Branche.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, gelten 4 Wochen (28 Tage) zum Monatsende als Frist.

    Mit anderen Worten, wenn ich zum 31.05. kündigen möchte, muss die Firma die Kündigung spätestens!! am 03.05. bekommen. Ist das richtig?


    Wenn allerdings nicht 4 Wochen, sondern 1 Monat gilt, muss der AG jedoch die Kündigung spätestens schon am 30.04. bekommen. Richtig?

    Jetzt weiß ich allerdings nicht, ob bei mir 4 Wochen oder 1 Monat gilt.


    Könnt Ihr mir helfen?

  • Jetzt weiß ich allerdings nicht, ob bei mir 4 Wochen oder 1 Monat gilt.

    Guten Morgen,


    macht das einen Unterschied? In der Regel sind das dann nur halt zwei bis drei Tage länger.


    Schnellstmöglich bedeutet zwei Lösungen:

    1. Eigenkündigung am letzten Tag des Monats zum Ende des kommenden Monats.

    Warum? Ich würde immer volle Monate abrechnen lassen um dann nicht auf Lohnscheinen nachrechnen zu müssen usw.

    2. Chef ich möchte weg > Aufhebungsvereinbarung zum nächstmöglichen Termin.

    Dies kann auch das Tagesende sein.

    Hier aber vorher prüfen, ob Ansprüche dem AG gegenüber bestehen, da diese Vereinbarungen das Abgelten der Forderungen einbezieht.


    Tom

  • Guten Morgen,

    4 Wochen ist was anderes als 1 Monat.

    4 Wochen sind 28 Tage.

    1 Monat sind 30 bzw. 31 Tage (ausgenommen Februar).


    In meinem Fall kommt es wirklich auf jeden Tag an.

    Noch habe ich von der neuen Firma nur eine mündliche Zusage, also noch keinen Vertrag unterschrieben.

    Diesen bekomme ich erst nächste Woche.

    Gleichzeitig möchte ich aber spätestens zum 31. Mai aus der alten Firma raus sein, damit ich am 01. Juni bei der neuen Firma anfragen kann.


    Jetzt überleg ich, ob ich trotzdem schon JETZT, also spätestens bis nächsten Dienstag die Kündigung raus hauen soll.


    Andererseits, wenn mein jetziger AG diese erst am 05. oder 06. Mai bekommt, müsste ich dort ja noch den ganzen Juni bleiben, da Kündigungsfrist offensichtlich immer nur bis Monatsende, und nicht z. B bis zum 15. möglich ist.


    Auf einen Aufhebungsvertrag lässt sich die Firma nicht ein.


    Die Frage ist also: JETZT kündigen, ohne neuen Vertrag, also auf Risiko gehen, oder noch bis Vertragsunterschrift warten, auf die Gefahr hin, dass ich den neuen Job erst einen Monat später antreten kann?

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