Urlaub von Auszubildenen Wochenregelung

  • Ich benötige das kollektive Wissen der Forum Community in Bezug auf Auszubildende und ihre Urlaubstage.


    Im kommenden Jahr werden mehrere volljährige Auszubildende in unserem Unternehmen sein.
    Allerdings sind wir uns unsicher darüber, wie ihr Urlaubsanspruch berechnet wird.
    Wird dieser wie üblich auf der Grundlage von 7 Tagen pro Woche berechnet oder gilt die Regelung für jugendliche Auszubildende, bei der 5 Tage pro Woche als Grundlage dienen?
    Oder gibt es vielleicht eine vollkommen andere Regelung?
    Unser Ausbildungsbetrieb befindet sich in Oberbayern."

  • Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Husky, sorry das ich das schreibe, aber am Thema vorbei.
    Es geht darum wie die Tage je Woche gerechnet werden.
    Also eine 7Tage Woche oder 5Tage Woche oder gar ne 6Tage Woche.


    Für Normale Sicherheitsmitarbeiter ist eine 7Tage Woche zu berechnen, aber ist das auch für Auszubildende so?
    Aktuelle sind sie noch unter 18J und haben damit von jugendschutzgesetzt, nur eine 5 Tage-Woche.


    Es geht nicht, um die Gesamtzahl der Tage.

    Aber natürlich dennoch Danke.

  • steht ebenfalls im Link:


    1. Der gesetzliche Mindesturlaub wird sowohl im Jugendarbeitsschutzgesetz als auch im Bundesurlaubsgesetz in Werktagen angegeben. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage, also auch Samstage.
    2. Um Unklarheiten bei der Vergabe des Urlaubs auszuschließen, sollten die Werktage gleich in Arbeitstage umgerechnet werden; sofern der Auszubildende nur an fünf Tagen pro Woche beschäftigt ist.

      Beispiel: Urlaubsanspruch = 30 Werktage: 6 Werktage x 5 Arbeitstage = 25 Arbeitstage

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Die Formel ist von der IHK Niederbayern.


    Ist so auch nicht ganz stimmig. Man muss den Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei 6 Werktagen runterrechnen auf 5 Arbeitstage.


    Sprich 30/6= 5 Urlaubstage * 5 Arbeitstage = 25 Urlaubstage

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  • Das sind beispiele von der IHK. Die sind aber nicht auf Wachgewerbe bezogen sondern allgemein.


    Fürs Wachgewerbe müsste ja im Tarifvertrag stehen ob 5 oder 6 Tage gerechnet werden.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


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  • Das sind beispiele von der IHK. Die sind aber nicht auf Wachgewerbe bezogen sondern allgemein.


    Fürs Wachgewerbe müsste ja im Tarifvertrag stehen ob 5 oder 6 Tage gerechnet werden.

    Das ist ja genau das Problem, was ich versuche zu lösen.
    Das Allgemein ist mir alles bekannt, aber ist das überhaupt anwendbar?

  • So weit ich das weiß wegen Azubis >18 beim Urlaub etc. wie normale SMA behandelt

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  • Bei den Auszubildenden (über 18 Jahre) [unter 18 Jahre sind es immer 5 Tage-Wochen]

    wird der Urlaub mit 7 Tagen je Woche berechnet (wenn diese auch sonntags eingesetzt werden),

    da im Ausbildungsvertrag Arbeitstage angeben sind und nicht Werktage (was mit 6 Tagen berechnet würde).




    Quelle: IHK und JArbSchG oder BurlG https://www.ihk.de/duesseldorf…ng-von-a-z/urlaub-2596748

    Auszubildende dürfen an Sonn- und Feiertagen von 0 – 24 Uhr in der Regel nicht beschäftigt werden (§ 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz [ArbZG]).


    Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot


    Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot für Azubis gibt es nur in wenigen Wirtschaftszweigen, zum Beispiel für Verkehrsbetriebe, Gaststätten, Fremdenverkehr, Veranstaltungen, Energie- und Wasserversorgungsbetriebe oder für das Bewachungsgewerbe (§ 10 Abs. 1 ArbZG).


    Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen aber in jedem Fall frei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG).


    Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind.

    Der Samstag zählt als Werktag und damit als Urlaubstag auch dann, wenn er kein Arbeitstag (Ausbildungstag) ist.


    Etwas anderes gilt, wenn Urlaub nach Arbeitstagen vereinbart ist und über den Mindesturlaub nach JArbSchG oder BUrlG hinausgeht.






    Quelle: https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/urlaub/


    Urlaub und Berufsschule


    Urlaub kann nur für die Arbeit im Betrieb, aber nicht für den Schulunterricht verwendet werden.

    Deshalb sollten Azubis ihren Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien nehmen.

    Mindestens 2 Wochen des Urlaubes müssen am Stück genommen werden.


    Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei Volljährigen auf 48 Stunden pro Woche begrenzt, bei minderjährigen Azubis sind es 40 Stunden.

  • Ausbildung heißt, das zu lernen, von dem du nicht einmal wußtest, daß du es nicht wußtest.

    Was hat das mit dem Thema hier zu tun? Verstehe den Hintergrund nicht sowas zu posten.

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