Sehr geehrte Forenmitglieder,
anlässlich meiner bevorstehenden Sachkundeprüfung eine Beispielfrage zum besseren Verständnis.
Als Spaziergänger werde ich von einem freilaufenden Hund (ab 20kg aufwärts) angegriffen welcher sich jedoch durch einen Tritt nicht abwehren lässt und ich daraufhin gebissen werde. In Folge des weiteren (dauert noch an) Angriffs auf mein Rechtsgut werde ich erneut gebissen. In diesem Fall komme ich mit Tritten offensichtlich nicht weiter und weitere Hilfsmittel sind nicht erreichbar (Stock, Stein)
Während sich der Hund an meinem Bein festgebissen hat ziehe ich ein Messer aus der Tasche, wir gehen von einem legalen Besitz <12cm aus, und steche auf den Hundekörper ein. Aus Furcht, Angst und Schrecken steche ich mehrmals zu bzw. solange bis der Hund offensichtlich tot ist.
Frage:
War mein Handeln gerechtfertigt und verhältnismäßig oder liegt hier eine strafbare Handlung vor?
Vielen Dank