Kann eine Freigabe verweigert werden?

  • Hallo,


    Ich habe mal eine kurze Frage: Die Sicherheitsfirma hat das Objekt an eine neue Sicherheitsfirma verloren. Der Arbeitnehmer möchte aber im Objekt bleiben und in die neue Firma überwechseln, der Arbeitgeber droht ''keiner kann bei mir kündigen und in die Konkurrenz überwechseln. Man kann überall hingehen aber nicht in die neue Firma. Ich habe das so arrangiert dass der zuständige Herr vom Landesamt jeden meiner Mitarbeiter der bei mir gekündigt hat und dann überwechseln will blockiert (also keine Freigabe bekommen wird)''. Geht das? (Der Arbeitnehmer hat immer hervorragend gearbeitet und sich nie was zuschulden kommen lassen)


    Danke

  • Geht das?


    Legal geht das nicht.

    Ob das nicht trotzdem so versucht wird, steht auf einem anderen Blatt.



    Ich habe das so arrangiert dass der zuständige Herr vom Landesamt jeden meiner Mitarbeiter der bei mir gekündigt hat und dann überwechseln will blockiert (also keine Freigabe bekommen wird)''.

    Wenn keine sachlichen Gründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen, dann hat das die zuständige Behörde das wahrheitsgemäß zu bestätigen. Irgendwelche "Sperrregelungen" gibt es im Gewerbeordnung/Bewachungsverordnung nicht.


    Welche Sauereien der Firmeninhaber im Bewacherregister anstellt, kann der Mitarbeiter schwer prüfen, das sollte dann aber spätestens der neue Arbeitgeber glattziehen können.


    der Arbeitgeber droht


    Meine persönliche Herangehensweise in so einem Fall wäre, zuallererst ein Gesprächsprotokoll des Gesprächs anzufertigen, in dem diese Aussagen gefallen sind. Möglichst sachlich, möglichst genau und mit Datum, Uhrzeit, beteiligten Personen, etc.


    Dann herausbekommen, ob ähnliche Drohungen auch gegenüber Kollegen geäußert wurden und wenn ja, diese ebenfalls auffordern, Gesprächsprotokolle anzufertigen und gegenseitig darauf basierende "Zeugen"aussagen austauschen.


    Im nächsten Schritt den potentiellen neuen Arbeitgeber kontaktieren und über das Interesse der Weiterbeschäftigung im Objekt in Kenntnis setzen, sofern noch nicht geschehen. Im Anschluss über die ausgesprochenen Drohungen des bisherigen Arbeitgebers in Kenntnis setzen und darauf hinweisen, welche nächsten Schritte jetzt beabsichtigt sind und um Unterstützung bitten, bevorzugt um eine schriftliche Einstellungszusage bitten.


    Danach mit dem Gesprächsprotokoll und der Einstellungszusage zur für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe §34a Abs. 1a) GewO) zuständigen Behörde gehen, falls die für das Objekt bzw. den neuen Arbeitgeber zuständige Behörde eine andere ist, ggf. auch zu dieser.

    Wenn vom neuen Arbeitgeber ausreichend Unterstützung angeboten wird, ggf. auch zusammen mit einem Mitarbeiter von denen gemeinsam hingehen.

    Die zuständige Behörde, mit der diese angebliche "Regelung" des bisherigen Arbeitgebers bestehen soll mit dieser Drohung konfrontieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Behördenmitarbeiter das schriflich dokumentiert und ggf. unter Zeugen durchzieht - wenn denn diese behauptete Regelung überhaupt existiert und nicht einfach nur eine leere Drohung zum Angstmachen ist.


    Und sollte es dann doch Probleme geben, bleibt noch das Arbeitsgericht. Das braucht dann aber auch nachvollziehbare Fakten (Gesprächsprotokolle, Nachweis Deiner Versuche, das zu klären, etc.).


    Und last not least bleibt immernoch die Strafanzeige wegen Nötigung. Aber auch hier sind Fakten und Be- oder zumindest glaubhafte Nachweise über die tatsächliche Situation gefragt. Da ist im Übrigen bereits schon der Versuch strafbar...

  • Hallo Peter,

    Vielen Dank für deine Hilfe. Die Dokumente für den neuen Arbeitgeber sind alle schon ausgefüllt. Der neue Arbeitgeber hat starkes Interesse und möchte den Arbeitnehmer sehr gerne sofort einstellen. Das einzigste was noch fehlt ist der Arbeitsvertrag. Diesen will der neue Arbeitgeber aber erst nach Freigabe vom Landesamt zuschicken. Die zuständige Person vom Landesamt ignoriert aber die Anfrage vom neuen Arbeitgeber. Der ehemalige Arbeitgeber hat, nach langem Kampf eine Kündigung des Arbeitnehmers akzeptiert. Jetzt ist der Arbeitnehmer ohne Arbeit!! Nun warten alle auf die Freigabe vom Landesamt. Ich kann mir nicht vorstellen dass das Landesamt bei sowas mitmachen würde?

  • Ist das Landesamt der Auftraggeber? Der Auftraggeber kann natürlich immer einen Mitarbeiter ablehnen. Wenn es aber hier um eine Freigabe seitens Bewacherregister geht ist das nicht zulässig. Die kann einem nicht einfach entzogen werden ohne das es echte Gründe (z.B. Verurteilungen,...) gibt.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

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  • Die zuständige Person vom Landesamt ignoriert aber die Anfrage vom neuen Arbeitgeber.

    Diese Person hat sicherlich einen Vorgesetzten. Und wenn der seinen Job auch nicht macht, hat der wiederum einen Vorgesetzten.


    Im Zweifelsfall einmal persönlich da auftauchen statt nur anzurufen oder per eMail anzuschreiben.

    Ein Brief von einer ggf. vorhandenen Rechtsabteilung mit Fristsetzung könnte auch Bewegung erzeugen.

    Ich kann mir nicht vorstellen dass das Landesamt bei sowas mitmachen würde?

    "Das Amt" sicherlich nicht. Aus unbekanntem/anderem Interesse handelnde Einzelpersonen vielleicht schon.

  • Ist das Landesamt der Auftraggeber? Der Auftraggeber kann natürlich immer einen Mitarbeiter ablehnen. Wenn es aber hier um eine Freigabe seitens Bewacherregister geht ist das nicht zulässig. Die kann einem nicht einfach entzogen werden ohne das es echte Gründe (z.B. Verurteilungen,...) gibt.

    Ja, das Landesamt ist der Auftraggeber! Ich weiß nicht worum es geht. Ich schrieb dem neuen Arbeitgeber dass ich beim Ordnungsamt war und der Name des Mitarbeiters im Bewacherregister laut Ordnungsamt doch freigegeben ist. Dann schrieb der neue Arbeitgeber: “Ich habe keine Info vom Landesamt Herrn… , die müssen auch freigeben, er wurde vor 2 Tagen von uns gemeldet“

    Wieso muss das Landesamt das auch freigeben?

  • Es gibt Auftraggeber die das Personal vor Einsatz freigeben wollen. Entweder weil die selber die Kontrolle haben wollen wer bei ihnen arbeitet oder auch weil die (oft bei Flüchtlingseinrichtungen) selber auch nochmal Prüfungen durchführen lassen.


    Wenn der Auftraggeber dann einen Mitarbeiter nicht freigibt ist auch egal was bewacherregister etc. sagen, leider schon sehr oft gehabt die Probleme. Der Auftraggeber kann jeden Mitarbeiter ablehnen wenn er möchte.

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  • Hab ich das jetzt richtig verstanden: selbst wenn der Mitarbeiter ein einwandfreies Verhalten vorgezeigt hatte, und der neue Arbeitgeber ihn unbedingt möchte, dann kann der Auftraggeber ihn einfach so ablehnen ? Weil eventuell der ehemalige Arbeitgeber unter der Hand dem Auftraggeber sagte „bitte nimm keinen meiner ehemaligen Mitarbeiter an, lass die nicht überlaufen“ ??

  • Moin,


    zur Vereinfachung und Ergänzung des Beitrags von Peter S.:

    Jeder Sicherheitsmitarbeiter in Deutschland benötigt eine Bewacher-ID, welche u.a. auf dem vorgeschrieben und ausgehändigten Dienstausweis vermerkt ist.


    Mit Start des Bewacherregisters wurden Sicherheitsmitarbeiter durch die Behörden überprüft und es ergibt sich eine Regelüberprüfung alle 5 Jahre.

    Möchte der Arbeitnehmer nun innerhalb des Regelüberprüfungszeit den Arbeitgeber wechseln, teilt der dem neuen AG seine Bewacher-ID mit und dieser führt einen Betriebswechsel durch.

    Dies erfolgt OHNE den vorherigen Arbeitgeber.


    Der neue AG erhält dann eine Bestätigung zur Anmeldung und der SMA darf dann in der neuen Firma arbeiten.


    Fertig.


    Zwischen den Zeilen:
    Gemauschel gibt es bis in die Behörden hinein, was aber eine Rechtsgrunde nicht außer Kraft setzt.


    Wie Peter bereits schreibt, dokumentieren und bei Problemen höhere Stellen der Behörde informieren.


    Wichtig:
    Sollte innerhalb der 5 Jahre der Regelüberprüfung eine Prüfung außerordentlich angestoßen werden, kann die prüfende Stelle auch eine vorübergehende Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe untersagen.

    Dies erfolgt aber immer schriftlich und nicht auf Zuruf.


    Im obigen Fall würde ich den ordentlichen Weg einhalten.


    1. Bewerbung an neuen AG

    2. Wechsel AN über Bewacherregister durch neuen AG

    3. Positivmeldung erfolgt

    4. Arbeitsvertrag wird geschlossen

    5. AN kündigt schriftlich beim alten AG

    6. Zickereien des alten AG bis zu einem Grad ertragen

    7. Neuanfang beim neuen AG


    In solchen Fällen > alten AG < immer fleißig Dokumentieren.


    Tom

  • Tom511 es geht nicht um freigaben im bewacherregister es geht um Freigabe durch den Kunden.

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  • avan77 :


    Leider ist es genauso. Der Kunde kann je nach dem was vereinbart ist jeden Mitarbeiter mit oder ohne Grund Angabe ablehnen egal wie lange der in die Sicherheit ist. Egal ob er sämtliche Freigaben in Bewacherregister SÜ2 oder sonst was hat.


    Doof gesagt wenn dem kunden die Nase nicht gefällt kann er den Mitarbeiter ablehnen. Das ost bei Auftragsübernahme und Bestandspersonal natürlich nicht die feine englische Art aber wenn der Auftragnehmer das einfach so hinnimmt ohne zu hinterfragen warum dann kann der Mitarbeiter nicht eingesetzt werden.

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  • Nur hat sich "der Kunde" gegen den bisherigen Dienstleister und alten Arbeitgeber entschieden.


    Aber "der Kunde" trifft Vereinbarungen mit dem bisherigen Dienstleister und alten Arbeitgeber, damit der neue Dienstleister Mitarbeiter die sich - gemäß Darstellung hier - nichts haben zu Schulden kommen lassen, nicht einsetzen kann?


    Ich gehe davon aus, dass "der Kunde" und "der Kunde" hier zwei unterschiedliche Ebenen sind.

    Wenn der alte Chef mit seinem bisherigen Best-Buddy bei seinem verflossenen Auftraggeber insgeheim illegale Absprachen trifft, müssen diese Entscheidungen von der Ebene darüber nicht mitgetragen werden. Die Wahrscheinlichkeit ist sogar eher gering.


    Die Kunst ist es jetzt wie oben beschrieben, die richtige Ebene über diese Machenschaften in Kenntnis zu setzen.


    Doof gesagt wenn dem kunden die Nase nicht gefällt kann er den Mitarbeiter ablehnen.

    Ganz so einfach ist es nicht.

    Zumindest dann nicht, wenn man diese Entscheidung nicht so einfach hinnimmt.

  • Deswegen hatte ich ja geschrieben das wenn es der Auftragnehmer so hinnimmt und nicht hinterfragt das das dann so laufen kann.


    Leider sind die vorgesetzen da auch nicht unbedingt Gesprächsbereit wenn ein Mitarbeiter da auf einmal aufgrund interner Daten anfragen stellt.

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  • Tom511 es geht nicht um freigaben im bewacherregister es geht um Freigabe durch den Kunden.

    Dann habe ich den Eingangspost falsch interpretiert und folge euren Aussagen ebenfalls.


    Wie ihr sagt, es gibt Gründe warum ein neuer Dienstleister da ist.

    Der Kunde hat aber zum Schluss das Hausrecht und kann entscheiden, wer rein darf oder nicht.

  • Vielleicht sollte sich euer unmittelbar Vorgesetzte auf Auftraggebersseite mal mit dem entsprechenden Kontakt im Landratsamt parlieren. Das muss doch auf dem kurzen Dienstweg machbar sein...

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