Auch Frage zu Bewachungskartei und Nummer

  • Hallo Sicherheit,


    ich habe auch eine Frage zu Bewachungskartei in Deutschland. Ich hilfe ab und zu bei Veranstaltungen aus. Das sind oft Dorffeste wo die Besucher am späten Abend gerne sicher immer auf die Fresse hauen. Wegen der vielen Drogen, die da die Leute nehmen.

    Jetzt hat mich ein Kollega erzählt, dass man eine Bewacher Nummer haben muss und einen Sicherheitsschein.
    Ich habe eine Fotokopie von Sicherheitsschein vom Chef und einen Zettel mit Telefonnummer und Adresse von Firma, die ich der Polizei zeigen soll. Mein Chef hat zu mir gesagt, dass ich nicht mehr brauche, weil ich nur 500 € im Monat verdiene und das nur ab und zu mache.
    Weil keiner von uns hat Sicherheitsschein und eine Nummer von Bewacher Kartei. Haben wir auch noch nie gebraucht wenn Polizei kommt. Mein Aufenthaltstitel hat immer gereicht für Dorfveranstaltung. Meine Kollega und ich schauen auch immer nur zu und warten bis Polizei kommt.
    Aber brauche jetzt Bewacher Nummer und Sicherheitsschein?

  • Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es sich hierbei nicht um einen gelangweilten Dauerbekannten handelt:


    Aber brauche jetzt Bewacher Nummer und Sicherheitsschein?

    https://www.ihk.de/koeln/haupt…bewachungsgewerbe-5030050


    Zitat

    Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

    Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die in dem Unternehmen tätigen Personen durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und mit ihnen vertraut sind. (Unterrichtung nach § 34a GewO). Für alle Tätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung.


    https://www.bewacherregister.d…Wachpersonen/_inhalt.html


    Zitat

    Eine Wachperson darf vom Gewerbebetrieb nur eingesetzt werden, wenn die zuständige § 34a-Behörde Qualifikation und Zuverlässigkeit festgestellt hat. Dazu erfasst der Gewerbebetrieb die Wachperson im Bewacherregister und übermittelt diese zur Prüfung und Freigabe an die § 34a-Behörde.


  • Oh Sorry, aber da ist so viel falsch dran, dass man erschrecken kann.

    Also zuerst einmal, die Polizei kontrolliert so etwas nicht.

    Dafür gibt’s es andere Behörden.




    Also ich versuch das einmal Stück für Stück zu erklären.

    Man benötigt in Deutschland zum Arbeiten in Sicherheitsgewerbe:

    • *ein Zertifikat mit der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach §34a der GewO
    • die erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • *ein Mindestalter von 18 Jahren
    • die persönliche und körperliche Eignung
    • für nicht EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis
    • eine Eintragung und Freigabe im Bewacherregister

    (*es gibt Ausnahmen) auf die gehe ich hier aber nicht ein.


    Die Höhe des Gehalts/Lohn spielt dabei keine Rolle, sondern ob man im Sinne der Gewerbeordnung, eine Bewacher-Tätigkeit ausführt.




    Fazit, was sie da machen, ist so in der Form nicht erlaubt.

    Dazu lügt sie ihr Chef an, ob er es selbst nicht besser weiß, kann ich dabei nicht sagen.

    Für die Kontrolle ist nicht die Polizei zuständig, sondern das Gewerbeaufsichtsamt oder auch die Sicherheits- und Ordnungsbehörden oder andere zuständige Behörden.

  • Fynn, gehe mal davon aus, dass das keine echte Frage ist.

    Dafür ist das "falsche" Deutsch zu richtig.


    Daher ist hier erstmal zu.


    Sollte ich mich wider erwarten irren, findet der Threadersteller in Deiner und meiner Antwort genügend Hinweise, sich selber schlau zu machen. Und zufällige Leser mit ähnlichen Fragen ebenfalls.

  • Peter S.

    Hat das Thema geschlossen