Keine Ablösung?! Was tun? (ein Video vom Herrn Zitzmann wirft Fragen auf)

  • Hier das Video vom Herrn Zitzmann:




    Jetzt ist Herr Zitzmann nicht irgendwer, aber mir wurde das noch etwas anders beigebracht: Nur im Ausnahme- oder Notfall ist es erlaubt, länger zu bleiben. Ein Notfall wird nach der Rechtsprechung als Ereignisse wie "Feuer, Naturkatastrophen ..." definiert, aber ein Personalengpass nur dann, wenn beispielsweise eine Epidemie alle anderen Kollegen außer Gefecht gesetzt hätte. Akuter Personalmangel ist ansonsten in der Regel nicht das Problem der Mitarbeiter, und sie sollten nicht dafür verantwortlich gemacht werden.


    Arbeitgeber dürfen ihr unternehmerisches Risiko nicht auf die Arbeitnehmer übertragen, und genau das wäre der Fall, wenn der Arbeitgeber nicht genügend Mitarbeiter beschäftigt.


    Dies könnte auch im Bereich der Arbeitssicherheit Probleme verursachen, wenn jemand nach mehr als 13 Stunden Autofahren muss oder es zu Verstößen gegen die Ruhezeiten kommt.


    Ich kenne das so: Ich melde die Sache selbstverständlich und nach mehr als 13 Stunden teile ich mit, dass ich nicht mehr arbeitsfähig bin (ausgenommen in kritischen Bereichen wie Atomkraftwerken, Haftanstalten und Ähnlichem).


    Ist da Jemand in dem Thema besser bewandert?

  • Hey,


    also wir erhalten regelmäßige Schulung zum Thema Arbeitszeiten und deren Einhaltung.

    Natürlich als Absicherung für das Unternehmen, welches nachweisen muss das deren Mitarbeiter sauber arbeiten.


    Im Grunde genommen sollte der Mitarbeiter in keinem Fall das unternehmerische Risiko tragen müssen.

    Aber ohne den MA gibt es dann keinen Auftrag und das Unternehmen darüber nicht.


    Aber wie orientiere ich mich:
    Lt. Arbeitszeitgesetz ist die Ruhezeit zwischen den beiden Diensten mind. 11 Stunden als gesetzt anzusehen.

    Im Notfall kann man auf 9 Stunden reduzieren:
    Wichtig für Mitleser:
    Der Arbeitsweg ist Sache des MA und zählt dann in die 11 oder 9 Stunden mit hinein.


    Somit kann ich als rein planerische (theoretische) Situation dann als Dienstzeit 13 Stunden zu Grunde legen und den Dienst von 8 auf 12 oder im Falle der Fälle auf 13 Stunden verlängern.


    Was aber wenn die Schichtablöse nicht kommt:

    Der MA muss seinen Dienstherrn bzw. den Vorgesetzten über die Unregelmäßigkeit informieren.

    Dieser muss dann einmalig nachweisen, das er sich gekümmert hat.

    Der MA könnte dadurch noch bis zur nächsten Ablöse sitzen bleiben.


    Der Notfall muss dann aber im Nachgang nachgewiesen werden wenn es zum Fall der Fälle kommt.


    Meist passiert nichts und es wird weitergemacht wie bisher. Wo kein Kläger auch kein Richter.


    Zu den Zeiten als EL handhabte ich das immer so, dass der MA weiter im Objekt geblieben ist bis ein Ersatz organisiert worden ist.

    Konnte ich bis zur Stunde 13 keinen Ersatz schaffen, habe ich dann den Revier-/Interventionsdienst umgeplant und so eine Ablöse geschaffen.

    Alternativ ins Auto gestiegen uns selbst hingefahren.


    Problem für den eingesetzten MA:
    In vielen Dienstanweisungen ist geregelt, das der MA das Objekt nicht ohne Ablöse verlassen darf.

    Fragwürdig, aber im ersten Denkansatz machen sich viele MA dann Sorgen um den Arbeitsplatz.


    > Unternehmerisches Risiko:
    Das Schutzobjekt darf nicht ohne Sicherung sein.


    Zum Schluss:
    Mitarbeiter bitten im Objekt zu bleiben und dann Ersatz schaffen.
    Reden hilft im Umgang und so konnte man bisher vieles leicht lösen.


    Tom

  • Ich hatte die Situation gehabt und bin nach 13 Stunden nach Hause gefahren unter der Begründung das es mir nicht gut geht. Komisch das der Chef dann sofort für Ersatz gesorgt hat.

  • Unangenehm wird es immer dann, wenn der nicht abgelöste Kollege die andere Schicht nicht kennt, gibt ja schon einige Unterschiede in den Schichten.

  • Herr Zitzmann hat für mich jegliche Glaubwürdigkeit verloren. 25 Stunden, sind unzumutbar. Da würde ich gerne mal erfahren, worauf da eine Kündigung begründet sein soll, wenn man nach Hause fährt. 12 Stunden Schichten, wie hier beschrieben, in Alleinarbeit (davon ist ja auszugehen, sind eh verboten. Personalmangel bzw. Managementfehler sind kein Notfall.

  • Hallo,

    Ich arbeite auch im Sicherheitsdienst also ich würde nie mehr als 8 Stunden arbeiten mit 8 Stunden ist man schon gut bedient. Personalmangel etc. hin und her das interessiert mich mittlerweile nicht mehr ich kenne das Problem eine Ewigkeit und das wird auch künftig so bleiben.

    Außerdem wird man im Sicherheitsdienst für seinen arbeit kaum wertgeschätzt oder extra belohnt.

    Wer einmal das Spiel mitmacht hat schon verloren.

  • Der Objekt Leiter oder die Zentrale hat für meine Begriffe für eine Ablöse zu sorgen, sonst währe das keine gute Sicherheits Firma. Und zu Not muss auch wenn vorhanden ein Revierfahrer die Schicht übernehmen vorausgesetzt daß dieser noch keine Schicht in seinem Revier an diesen Tag hatte. Oder Eine Betriebsfremde Aushilfe organisieren. Und wenn es öfter vorkommt kündige ich mein Job und gehe damit zum Anwalt für das Arbeitsgericht.

  • Es wurde in dem Video auch erwähnt, dass das eine Ausnahme war und anschließend neu geplant wurde, um dies zu vermeiden.


    Generell hätte man auch bis 12,25 Std. Dienstzeit warten können, dann Chef anrufen und sinngemäß sagen "sie haben jetzt 1,5 Std. Zeit mir einen Ersatz beschaffen. Ansonsten fahre ich nach Hause, auch wenn es keinen Ersatz gibt". Werden aber viele nicht machen.


    Und wenn es öfter vorkommt kündige ich mein Job und gehe damit zum Anwalt für das Arbeitsgericht.

    Solltest du aber alles sauber dokumentieren. Falls du nichts neues hast und zur Arbeitsagentur musst, dann fragen die nach den Gründen.

  • Das Stimmt mit den Dokumentieren, mein Vorschlag das Wachbuch vorderen darin ist alles dokumentiert was in jeweilige Schicht vorgekommen ist, auch wenn die Schicht länger dauert und falls dieses verschwindet mache ich mir eine Kopy davon.

  • und falls dieses verschwindet mache ich mir eine Kopy davon.

    Und mit dieser unberechtigt angefertigten Kopie und dem dadurch dokumentierten Bruch des Datenschutzes argumentiert man dann was genau?


    Also, vor oder nach der berechtigten Abmahnung?

  • 12 Stunden Schichten, wie hier beschrieben, in Alleinarbeit (davon ist ja auszugehen, sind eh verboten. Personalmangel bzw. Managementfehler sind kein Notfall.

    Magst du mir das näher erklären?


    Alleinarbeit und 12-Stunden sind in der Sicherheit der Hauptanteil der besetzten Schichten.


    Mir fehlt gerade der Ansatz um den Satzinhalt zu verstehen.

  • Ein EL müsste im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung und Gefahrenanalyse das Risiko abwägen, ob man es verantworten kann.


    Ein generelles Verbot wäre mir auch neu. Es könnten lediglich Ausnahmen sein, z.B. Bewachung kritischer Infrastruktur.

  • Da ich der einzige bin, der im Thread bisher den Begriff Abmahnung verwendet hat, solltest Du vielleicht noch einmal lesen, worüber ich gesprochen habe, bevor Du lachend vom Stuhl fällst...


    Nicht, dass ich bei Deiner Arbeitseinstellung noch viel erwarten würde, aber vielleicht bekommst Du das ja doch noch hin?


    Aber ja, auch wenn ich unter Lügen bzw. vortäuschen falscher Tatsachen gehe, ist das natürlich eine Abmahnung wert. Zumindest wenn mir die Lüge bzw. das Vortäuschen nachgewiesen werden kann und die Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen und man "einfach geht". Die Diskussion vor dem Arbeitsrichter wird dann zumindest interessant und der Ausgang ist am Ende von den tatsächlichen Umständen abhängig.


    und nach mehr als 13 Stunden teile ich mit, dass ich nicht mehr arbeitsfähig bin


    und bin nach 13 Stunden nach Hause gefahren unter der Begründung das es mir nicht gut geht.


    Das ist ganz unabhängig davon, ob der Arbeitgeber hier in der Pflicht steht oder nicht. Wenn das eben nicht "mehrmals" und "regelmäßig" vorkommt, sondern wirklich eine Ausnahmesituation ist und der Arbeitgeber nachweislich versucht, eine Lösung herbeizuführen, dann sieht die Welt auf einmal ganz anders aus.

  • Und mit dieser unberechtigt angefertigten Kopie und dem dadurch dokumentierten Bruch des Datenschutzes argumentiert man dann was genau?


    Also, vor oder nach der berechtigten Abmahnung?

    Ich bezweifle ob das vor Gericht als Datenschutzverstoß gilt , wenn ich nur meinen Bereich

    für meine Arbeitstätigkeit dokumentiere. Da hätte ich gerne ein Quelle.

    Abmahnungen müssen auch nicht akzeptiert werden, was ich auch schon gemacht habe.

    Es gab keine Folgen nachdem ich mit dem Arbeitsgericht gedroht habe und der Prokurist hatte

    nur die Sachkunde und keine Ausbildung was auch ein Witz ist.

  • Ich vermisse manchmal die Flexibilität in gewissen Situationen sowie Bitte / Danke.


    Ausnahmen können doch passieren und der Vorgesetzte oder zu informierende Stelle sollte sich dann kümmern.


    Ich bleibe dann lieber sitzen, als das der Auftraggeber auf interessante Gedanken wie einen Dienstleiterwechsel auf Grund von Schlechtleistung kommt, weil ich gegangen bin.

    Im schlimmsten Falle mag der Kunde mich dann nicht mehr im Objekt haben und "wählt" mich ab.


    Aber ich denke, das wir gleich wieder über die Regel von Ausfällen und mehrmalige Arbeitszeitüberschreitungen sprechen werden sowie der AG ist nicht mein Freund.


    Wünsche dennoch einen schönen Abend.


    P.S. Ich stimme Peter zum Thema Abmahnung zu und sollte der MA das Objekt verlassen, prüfe ich ebenfalls eine arbeitsrechtliche Maßnahme.

  • Ich bezweifle ob das vor Gericht als Datenschutzverstoß gilt , wenn ich nur meinen Bereich

    für meine Arbeitstätigkeit dokumentiere.


    Es geht um:

    ...das Wachbuch vorderen darin ist alles dokumentiert ,... und falls dieses verschwindet mache ich mir eine Kopy davon.

    Es geht nicht um "nur meinen Bereich für meine Arbeitstätigkeit dokumentiere".

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