Datenschutz? Welche Daten darf der Chef verlangen?

  • Es gibt verschiedene persönliche Daten die der AG von seinem MA verlangt um damit zu arbeiten. Das ist klar!
    Doch wo hört der "Spaß" auf wenn der AG eine Schufa-Auskunft, Fingerabdrücke und eine Auskunft beim Landeskriminalamt (kein "normales" poliz. Führungszeugnis) haben möchte?
    Ich bin mir sicher, dass solche Forderungen ganz klar gegen den Datenschutz verstoßen! Oder???

  • nun, wenn Du z.B. im G&W Bereich arbeiten willst, brauchst Du das alles. Die POLAS kannst Du auch selbst bei Deinem LKA anfordern, dann siehst Du ja, ob da was drinsteht.
    Also ich würde keinen einstellen, der mir diese Daten nicht mitteilen will.
    Ob das gegen den Datenschutz verstösst, glaube ich nicht.

  • Hallo Fantomas,


    wie Radio Eriwan früher immer so schön sagte: "Im Prinzip JA........ABER..."


    Natürlich hast du das Recht darauf,das bestimmte Daten "Geheim" bleiben........Nur must du auch einmal die
    "Kehrseite" der Medaille sehen.....
    Schließlich geht es ja gerade in unserem Gewerbe nicht um "Peanuts",sondern um Millionen EURO-Beträge,die so ein "kleiner
    Wachmann" unter Umständen "verursachen" kann.
    Ich denke hierbei noch nicht einmal primär an den G+W-Bereich, sondern an die Bereiche,wo das "Geld" nicht in seiner
    "Barform",sondern in Form von Anlagen oder Waren vorhanden ist.


    Von daher ist es schon angebracht,das sich der Arbeitgeber des Wachmannes Vor Einstellung wenigstens ein
    "bißchen Sicherheit" über den MA holen will.....(100% Sicherheit kann es nicht geben....).

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Datenschutz bedeutet, keine Daten, die einem anvertraut wurden, weiterzuleiten oder zu veröffentlichen.


    Solange dein Chef also nur danach fragt und die Informationen dann gemäß BDSG verschlossen hält, ist das ja alles legitim - naja, mit dem Fingerabdruck hab ich Probleme, hoffentlich war das nicht ernst gemeint.

    Weiter, immer weiter - bleib niemals steh'n.
    Kein W&S'ler aus Berufung, aber wenn dann schon richtig.
    Dumm ist auch, wer Dummes postet.
    Geiz ist Gier - Für den Mindestlohn

  • nun, das mit den Fingerabdrücken kenne ich noch aus dem G&W-Bereich. Ob es heute noch üblich ist, weiss ich jetzt nicht.

  • Hallo TG,


    Zitat

    Datenschutz bedeutet, keine Daten, die einem anvertraut wurden, weiterzuleiten oder zu veröffentlichen.


    Woher hast du denn diese Erkenntnis???..........


    Datenschutz heist,das Ich persönlich über meine Daten und deren Behandlung bestimmen kann,sofern es nicht aufgrund von Gesetzen notwendig ist,diese zu "offenbaren"........


    Daher ist es auch im Vorstellungsgespräch bzw. bei der Ausfüllung von "Personalbögen" "ausnahmsweise" erlaubt,zu lügen..............*g*.......
    Weil nach dem Grundgesetz bist du berechtigt,einige (nicht zulässige) Fragen des Arbeitgebers "falsch" zu beantworten.........
    ebend aus dem Grunde des Datenschutzes...........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Grundsätzlich hat der AN Fragen des AG wahrheitsgemäß zu beantworten! Außer die Fragen sind rechtswidrig (Frage, nach einer vorliegenden Schwangerschaft, Vermögen etc.) wenn eine Frage rechtswidrig ist darf sie unwahr Beantwortet werde.
    D.h. alle Fragen des AG müssen in einem kausalen Zusammenhang mit der angestrebten Stelle stehen z.B. bei einem GuW Mitarbeiter steht die Frage nach Schulden sehr wohl in einem Zusammenhang mit der angestrebten Position anders sieht es bei einem Gärtner für die Außenanlagen aus der dürfte Lügen.


    Eine Schufa- Auskunft steht mit einer Bewachung eines Steinbruches nicht in einem kausalen Zusammenhang – jedoch mit Sicherungstätigkeiten in einer Bank durchaus.
    Bei den meisten Versicherungen für GuW sind Schufa-Auskünfte der MA sogar vorgeschrieben, d.h. nicht das ich dem AG meine Selbstauskunft geben muss, eine Einwilligung das der AG die Auskunft bei der Schufa beantragt reicht aus.


    Fingerabdrücke völlig irrelevant, weil man diese sowieso den ganzen Tag bei der Arbeit hinterlässt. D.h. der AG könnte sie sich auch von der Kaffeetasse vom Vorstellungsgespräch nehmen.


    Selbstauskünfte zu den bei den Polizeibehörden gespeicherten Datensätzen, dienen der Selbstauskunft nicht zur Auskunft gegenüber einem AG! Forderungen nach solchen Auskünften sind damit rechtswidrig!


    Wenn ein Interesse besteht (z.B. Beantragung eines Waffenscheines), werden von behördlicher Seite alle notwendigen Auskünfte eingeholt.
    Bei der Anmeldung beim Ordnungsamt werden wird eh nochmals tiefgehend geprüft. Daher ist das Führungszeugnis nur noch vor der Anstellung relevant weiter Überprüfung wird turnusmäßig durch Behörde durchgeführt.


    Sollte eine tiefgründigere Überprüfung notwendig sein wird gem. SÜG eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt die allerdings auch nur in Einvernehmen mit der zu überprüfenden Person durchgeführt werden kann, z.B. Einsatz bei einem Rüstungsunternehmen damit verbunden Umgang mit Verschlusssachen, hier ist die Überprüfung erforderlich.



    Im Klartext, sollte ein Arbeitgeber Selbstauskünfte fordern ist dies stets als rechtswidrig anzusehen!


    -

  • Ich danke für die Tipps!


    Wenn mein AG mich unter Druck setzten sollte, dann werde ich ihm ein Schreiben vom Datenschutzbeauftragten unter die Nase halten...


    Es gibt einige Firmen, die glauben sie dürften alles! Ich dachte die Zeiten wo "Mielkes Jung's" aktiv waren sind vorbei!???

  • Hallo !


    Zunächst mal sorry, daß ich aus gegebenem Anlass diesen Asbach-Thread aus der Versenkung hole..


    Ich habe letztes Jahr im Dezember bei einem Frankfurter Bewachungsunternehmen angefangen.


    Hier wurde mir neben dem Arbeitsvertrag auch eine Anfrage an's LKA bezüglich Selbstauskunft aus dem POLAS-HE zur Unterschrift vorgelegt.


    Diese habe ich (weitestgehend) :wink: reinen Gewissens auch unterschrieben.


    Nun ging mir (geschlagene 3 Monate später) die Auskunft des LKA zu. Beim Öffnen des Briefes traf mich schier der Schlag:


    Da ich meine letzten beiden Arbeitsplätze in innerstädtischen "Problemlagen" mit Haupttreffpunkten der Trinker- und Drogenszene und allen damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen (Beschaffungskriminalität, Pöbeleien, Schlägereien, Belästigungen von Kunden und Mietern) hatte, kam es in diesem Umfeld leider öfters dazu, daß Personen aus dem Gebäude verbracht werden mussten, nach erfolgten Angriffen auf Sicherheitsmitarbeiter Notwehr- bzw. Nothilfelagen gegeben waren etc.


    Manche dieser Personen hielten es im Anschluss an Vorfälle dieser Art für eine gute Idee Anzeige gegen die betreffenden SMA's (auch mich) zu erstatten.


    Die Verfahren wurden zwar allesamt eingestellt (Notwehr- und Nothilfe bzw. kein Tatverdacht) trotzdem stehen diese in meinem POLAS als "Aktenzeichen unbekannt", "Verfahrensausgang unbekannt" ! :shock:


    Ich habe mich aus diesem Grund heute mit der zuständigen Staatsanwaltschaft (Darmstadt) in Verbindung gesetzt und mir die Aktenzeichen nebst Verfahrensausgang aushändigen lassen.


    Augenscheinlich wurde hier seitens der Staatsanwaltschaft versäumt nach Einstellung der Verfahren dies auch der Polizei mitzuteilen. Die Daten im POLAS wären nach Wegfall des Tatverdachts zu löschen gewesen !


    Die Dokumente habe ich heute an's LKA gefaxt - mit der Bitte um Löschung der Einträge und Zusendung einer aktualisierten Auskunft.


    Hier wird deutlich klar wofür eine POLAS-Auskunft da ist und wofür sie eben NICHT da ist ! Sie dient dem Betroffenen als Möglichkeit der Einsicht- und Einflußnahme auf ihn betreffende bei der Polizei gespeicherte Daten und nicht als inoffizielles "erweitertes Führungszeugnis" zur Vorlage beim Arbeitgeber.


    Die Weitergabe der Auskunft an den Arbeitgeber habe ich bezugnehmend auf diesen Text:


    http://www.datenschutz.hessen.de/tb35k05.htm#entry2667


    verweigert !


    Ich werde durch diese Angelegenheit wahrscheinlich meinen Job verlieren (das inhaltlich falsche Dokument lege ich meinem Arbeitgeber bestimmt nicht vor!), aber was soll's ?


    Hier wird das eigene (vermeintlich berechtigte) Interesse über Datenschutz und Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestellt. Wenn man schon zu den "Guten" gehören möchte, dann doch bitte in allen Bereichen und nicht nur in denen, die einem selbst genehm sind ! :roll:

  • Zitat von helix23

    Die Daten im POLAS wären nach Wegfall des Tatverdachts zu löschen gewesen !


    Steht wo?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Steht z.B. da:


    http://www.datenschutz.hessen.de/tb35k05.htm#entry2663



    "Meine Überprüfung hat ergeben, dass es im polizeilichen Auskunftssystem POLAS-HE eine Datenspeicherung zu dem Betroffenen gab. Sie lautete unter Angabe seiner Personalien und des staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichens sinngemäß "Unbefugter Erwerb und Besitz einer Waffe - Revolver -". Wie das Verfahren ausgegangen war, war der Polizei nicht bekannt. Richtig wäre es gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft der Polizei mitgeteilt hätte, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden war, weil keine Straftat vorlag und wenn die Polizei daraufhin ihre Daten gelöscht hätte. Nach § 20 Abs. 4 HSOG sind Daten, die die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten gewonnen hat, zu löschen, wenn der Verdacht entfallen ist. Dies war hier der Fall."

  • Hallo!


    Da sträuben sich mir irgendwie die Nackenhaare! POLAS-Auskünfte oder deren Inhalte in Privathände?? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Kenne jetzt nicht die Löschungsfristen, aber ich glaube bezüglich Gefahrenabwehr darf länger gespeichert werden.


    "Unerlaubter Schusswaffenbesitz" ist kein Kavaliersdelikt. Könnte aus Sicht der Gefahrenabwehr wichtig sein....


    Gruss
    -Zw-

  • Ich kenn es ebenfalls so, dass Einträge in den polizeilichen Auskunftssystemen unabhängig vom Verfahrensausgang gespeichert bleiben - so lange eben, wie die Speicherfristen es hergeben. Sofern bekannt, wird der Verfahrensausgang nachgetragen (z.B. Einstellung des Verfahrens, mit Angabe des Einstellungsgrunds).
    Es geht hier ja auch nicht um Speicherungen von begangenen Straftaten der einzelnen Person (im Gegensatz zum Bundeszentralregister -> Führungszeugnis), sondern lediglich von Speicherungen von Ermittlungsverfahren...
    Die Rechtsgrundlagen finden sich m.W. auch nicht unbedingt ausschließlich in den Polizeigesetzen (wozu das HSOG zählt)...


    Zeitwesen
    Ein Auskunftsanspruch ergibt sich für den Betroffenen wohl auf jeden Fall.
    Allerdings würde ich mich auch schwer damit tun, diese Selbstauskunft Dritten zur Verfügung zu stellen...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zeitwesen:


    Der Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes bestand ja nicht gegen mich ! 8)


    Bei mir ging es "nur" um den Vorwurf der Körperverletzung.


    Ein Vorwurf den man im "direkten Konfliktmanagement" sehr schnell an der Backe hat ! :P

  • Nachtrag:


    Antwort des LKA hat mich heute erreicht:


    "Ihr Schreiben vom xx.yy.zzzz
    Hiesiger Eingangsbestätigung vom xx+1.yy.zzzz


    Sehr geehrter Herr ANONYM


    inhaltlich verweise ich auf meinen Bescheid vom pp.yy.zzzz (abcd/09)


    Die Speicherung der Daten diente der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (§ 20 Abs. 4 HSOG).


    Als Aussonderungsdatum war der ll.gg.2011 vorgemerkt.
    (Verordnung zur Durchführung des Hessichen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes (HSOG-DVO / §§15 u. 17 HSOG DVO v. 12.06.2007; GVBI. I S 323 v. 22.06.2007)



    Eine Einzelfallüberprüfung der Unterlagen und Bewertung des Verfahrensausganges ergaben, dass die weitere Speicherung zur polizeilichen Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.


    Ich habe deswegen beim PP Südhessen veranlasst, die vorhandenen Unterlagen zu vernichten und die dazugehörenden Daten im POLAS-HE zu löschen." 8)


    Hiermit bin ich wieder ein gänzlich unbescholtener Bürger ohne zweifelhafte "Datenleichen" im Keller !



    :D


    Vielen Dank und Gruß an Herr POK W. beim LKA ! :D

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.