Ausweispflicht

  • hab da gerad mal ne frage am rande:
    bekomm ich doch gestern abend erzählt, in deutschland gäbe es lediglich in bayern ein ausweispflicht. soll heißen, nur dort ist man verpflichtet immer einen personalausweis (oder führerschein) mit sich zu führen um sich dann auf verlangen gegenüber den behörden ausweisen zu können.
    ich konnte mich leider mit meiner idee, dass diese ausweispflicht bundesweit besteht nicht durchsetzen.
    hat da gerade mal jemand die wahrheit für mich? am besten mit der entsprechenden rechtgrundlage oder dem gesetzestext....
    hab mich ja dann doch zu einer kleinen wette hinreißen lassen... :wink:


    danke vorab!


    (und dann war da noch:
    kontrolliert die polizei in der fußgängerzone -vermutlich in bayern- einen schwarzafrikaner : *wachmann* können sie sich ausweisen!?
    darauf der kontrollierte überrascht: ACH- ich wußte nicht, dass man das nun selber machen muß...)



    :todlachen:

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Zitat von bambam6666


    (und dann war da noch:
    kontrolliert die polizei in der fußgängerzone -vermutlich in bayern- einen schwarzafrikaner : *wachmann* können sie sich ausweisen!?
    darauf der kontrollierte überrascht: ACH- ich wußte nicht, dass man das nun selber machen muß...)



    :todlachen:



    :mrgreen: da wäre doch alles gleich viel einfacher :mrgreen:

  • hm... habe noch nicht gehört das bei bundesrecht die Länder anders entscheiden können.


    Soweit ich das noch im kopf habe muss man einen Ausweis besitzen, es besteht aber keine mitführungspflicht. Also wenn du keinen dabei hast kann es sein das du mit den Cops zu deiner Wohnung fahren muss um ihn dann vorzulegen. zwecks identitätsfeststellung.


    Siehe auch http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html


    Ich habe auch nicht immer einen Personalausweis dabei...

  • Es gibt keine Pflicht zum Mitführen des Ausweises. In Berlin (West) bis zum 3.10.90 gab es so was.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • :?
    heißt dann ja wohl. das ich meine wette eher verloren hab.
    ich hab auf die mitführpflicht zu erfüllung der ausweispflicht gesetzt.


    ...sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen.


    gibt es zu der geschichte des mitführens noch eingehendere texte? das hier scheint die problematik ja nicht explezit zu klären...

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • BamBam nachdem ich deinen ersten Post etwas aufmerksamer gelesen habe. scheint keiner von euch recht zu haben...


    weil Bayern das scheinbar keine Mitführungspflicht hat ... habe jedenfalls nichts darüber gefunden...

  • Hallo,


    zunächst einmal zum Grundsätzlichen.....
    Jeder Deutsche MUSS einen Personalausweis haben (sofern er nicht unter 15 Jahren alt ist).
    Ansonsten "existierts" du nämlich für deutsche Behörden gar nicht.......
    (Das ist jetzt übrigens nicht "Lustig" gemeint...........wer zur "Kriegs-Generation" gehörte und das Pech hatte,irgendwo
    "Jwd" in Kriegsgefangenschaft zu geraten und wer dann bei der Entlassung aus der selbigen seine "Original-Papiere"
    nicht wiederbekam......stand hier in D dann ganz schön "Belämmert" da.......)


    Eine "Mitführpflicht" kann es aufgrund des Grundgesetzes nicht geben (Theoretisch)....weil alle Deutschen
    "Freizügikeit" im gesamten Raume der Bundesrepublik Deutschland genießen.......
    ABER.......
    "Praktisch" sollte man seinen "PERSO" (Merke: Führerschein oder Reisepaß sind KEINE "Dokumente",die den
    "Wohnsitz" beweisen......) aber trotzdem IMMER bei sich führen............
    Grund:
    Nur ein gültiger Personal-Ausweis "erbringt" gegenüber Vollzugsbeamten des Staates den "Nachweis" eines festen Wohnsitzes......
    (Die Kaufhaus-Detektive unter uns und die Wachmänner im ÖPNV können nämlich ein "Lied" davon singen ,wie
    "schnell" sie "Gauner" wiedersehen,NUR weil die bisher nocht nicht verurteilt wurden und einen "Festen Wohnsitz" haben........).



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ohne dies belegen zu können wage ich zu behaupten, daß es der Polizei nicht auf den Wohnsitz (vielleicht auch, aber nicht so sehr) ankommt, als auf die Identität, das Alter, evtl. Frage der Aufenthaltsberechtigung etc. p.p., da tuts der Reisepass genauso.


    Wenn der freundliche Mensch in grün/beige feststellt, ich bin über 18 (von Wegen Nachts unterwegs), stehe in keiner Fahndungsdatei und hab durch meine Staatsangehörigkeit auch ein Recht, mich zu just diesem Zeitpunkt in D aufzuhalten, ist dem sicher relativ pumpel, ob ich aus Stuttgart, Berlin oder Hintertümpelfingen komme, oder?


    In den meisten ausländischen Dokumenten wirst du auch keine Adresse finden, und wenn, was bringts dem Polizisten?

    Weiter, immer weiter - bleib niemals steh'n.
    Kein W&S'ler aus Berufung, aber wenn dann schon richtig.
    Dumm ist auch, wer Dummes postet.
    Geiz ist Gier - Für den Mindestlohn

  • Hallo TG,



    Zitat

    Ohne dies belegen zu können wage ich zu behaupten, daß es der Polizei nicht auf den Wohnsitz (vielleicht auch, aber nicht so sehr) ankommt, als auf die Identität, das Alter, evtl. Frage der Aufenthaltsberechtigung etc. p.p., da tuts der Reisepass genauso.


    FALSCH......
    Der Wohnsitz ist gerade für die Polizei von herausragender Bedeutung.........
    Hast Du nämlich keinen "Festen Wohnsitz" ,so kann die Polizei dich durchaus "vorläufig festnehmen" bzw.in vielen Städten aufgrund Ordnungsrechtlicher Vorschriften vom "Platz verweisen".


    Anhand eines festen Wohnsitzes ergibt sich zum B. im Falle eines Straftaterdachtes (Verkehrsunfall z.B.) das weitere Verhalten der Polizei.......
    So ist es zum B. im Falle eines Verkehrsunfalles mit großen Schaden auch bei uns üblich,das Leute OHNE festen Wohnsitz
    zunächst "Vorläufig Festgenommen" werden,um die Strafverfolgung sicherstellen zu können.....
    Bei Personen aus nicht EU-Ländern erfolgt dieses übrigens regelmäßig,sofern sie nicht in der Lage sind,eine entsprechende
    Kaution zu hinterlegen....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"


  • Reisepass und Personalausweis sind im Rahmen Identitätsfeststellung als gleichwertig anzusehen!


    Eine Abfrage über POLAS und Einwohnermeldeamt erfolgt immer.


    Der Wohnort wird bei Umzug auf den Personalausweis aufgeklebt und ist daher kein Garant das der Wohnsitz besteht.


    -

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