Notwehr

    • Erster Beitrag

    Guten Morgen Wachmänner


    Notwehr ist einen Rechtswidrigen Gegenwärtigen Angriff abzuwehren.
    So kennt es wohl jeder.


    Schön und Gut, jetzt hab ich aber in einem Buch gelesen, das der Angriff nicht nur auf seine Eigene oder Fremde Person sich beziehen muß, sondern
    Notwehrparagraph schützt auch sein Eigentum seine Ehre ?


    Wie soll ich das verstehen ? Darf Murat jetzt alle Plätten die ihn Falsch ansehen ? Darf man jeden plätten der sich an sein Eigentum vergreift ?

  • ihr seid der armseeligste haufen den ich je gesehen habe das aber im wahrsten sinne des Wortes!!!!!! ;=) Osmanen,türken feinde und sowas......
    Ich denke das ihr lieber minen räumen solltet da muss wenigstens mit ein bisschen feingefühl an die Sache rangehen Alder :twisted:
    Paranoide Verhaltenstrukturen im Sicherheitsdienst. :twisted:


    Kaptan Koray (*




    Seid vor allem immer fähig, jede Ungerechtigkeit gegen jeden Menschen an jedem Ort der Welt im Innersten zu fühlen. Das ist die schönste Eigenschaft eines Revolutionärs (von ernesto che guevara)


  • dem muß ich leider wiedersprechen, da sich im § 127 (1) StPo die frische Tat auf eine Straftat bezieht :!: und weil hier bei den Tatbestandsmerkmalen die Schuld wegfällt ( §19 StGB) ist eine Straft nicht gegeben.
    Eine Festnahme dürfte hier nur nach § 229 BGB satttfinden.

    Manche halten das für Erfahrung, was sie Jahrelang falsch gemacht haben.

  • Zitat

    und bei fluchtgefahr (die in jedem fall besteht!) entsprechende selbsthilfe auf grudlage der §§ zur besitzdienerschaft bis "der arzt" kommt!
    rechtlich gesichert im notfall ebend auch notwehr unter beachtung verhältnismässigkeit!


    anmerkung: Fluchtgefahr i.S.d.G bedeutet sich der Strafverfolgung in Deutschland durch Flucht in ein anderes Land zu entziehen...[/quote]

    Manche halten das für Erfahrung, was sie Jahrelang falsch gemacht haben.

  • :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops:


    wieder schneller geschrieben als gelesen :roll: :roll: :roll: :roll:

    Manche halten das für Erfahrung, was sie Jahrelang falsch gemacht haben.

  • @
    Bin weder rassistisch noch sonstwie boshaft veranlagt
    War gerade wieder in Anatolien, ist das auch eine Beleidigung?
    Wenn der eine hier in Deutschland als Fischkopp, der andere als Ossi oder Sachse bezeichnet wird brichht auch kein Krieg aus.
    Man nimmt es schmunzeld zur Kenntnis und denkt sich, jo, der kennt sich aus, bin Sachse....


    Zur Frage: Gugst Du:


    http://bundesrecht.juris.de

  • Ich belebe diesen Thread mal, da ich hier Gesprächsbedarf habe und nicht angeblöckt werden mag, weil ich einen neuen Thread zu diesem ausgelutschten Thema öffne.
    Also schenkt euch euer rummosern von wegen Leichenschändung, da steh ich nämlich zu :wink:


    Laut meinem Handbuch für die SKP, welches von der IHK verfasst wurde
    (die IHK nimmt eine Garantenstellung ein für die Schüler. Ergo = was da drin steht, sollte stimmen, bzw der Schüler darf sich drauf verlassen, das diese Informationen korrekt sind),
    Bestellnummer : 7/27-C, Erscheinungsjahr 2014, Autoren Hans-Dietrich Frank und Glenn Rühmkorb, steht auf Seite 46 : Was bedeutet der Grundsatz "Verhältnismäßigeit der Mittel" nach § 228 BGB?
    dort finde ich weiter unten :


    >>> Hinweis : Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt für alle Ausnahmerechte (BGB, StgB, StPO), unabhängig ob ein Angriff oder eine Gefahr vorliegt.


    Ist klar, es geht hierbei nicht NUR um die Selbsthilfe.


    Das im Gesetzestext der Notwehr davon nichts zu finden ist, weiß ich selber. Wollte nur darauf hinweisen, das die IHK dahingehend wohl anderer Auffassung ist und wie ihr dazu steht.
    Das Beispiel mit dem Jäger, was angeführt wurde, leuchtet ein, da der Jäger

      - 1 keine andere Möglichkeit hatte um seine körperliche Unversehrtheit zu schützen
      - 2 er ihm immerhin nicht in den Kopf geschossen hat, sondern von oben in den Oberschenkel


    = im Sinne von §32 StgB und § 227 BGB gehandelt hat.

  • Wer sagt, dass der "Jagdgegner" nicht auch losgelassen hätte bzw. aufgehört hätte zu wackeln, wenn der Jäger ihm die Waffe auf dem Kopf geworfen hätte.


    Wie hoch ist der "Hochsitz" gewesen? Hätte man nich eventuell in betracht ziehen können, davon herab zu springen wenn es die Höhe erfordert?


    Das mildeste Mittel einsetzen,dass den Angriff sofort beendet. Wäre hier der Grundsatz der Erforderlichkeit. Wenn es denn so vom Richter gesehen wird,dass der "Schuss" dieses befürwortet ist doch ok,wenn nicht, viel Glück bei deiner Umschulung :wink:

  • Zitat von schottersherrif


    Was hier noch anzumerken ist.....


    Ich gebe dir recht das der §127 StPo keine Hinweise auf Minderjährige gibt,jedoch, kommt jetzt knaktus punkteos


    Der §127 StPo kommt aus der Strafprozessordnung, nach Rechtsmeinung ist die Vorläufige Festnahme eine Eröffnung für einen Späteren Prozess,da jedoch Minderjährige ein absolutes Prozesshindernis darstellen,ist es untersagt diejenigen auch Festzunehmen.


    Das ist die abgekürzte Version, um das Thema aufzuarbeiten müsste mehr ins Detail gegangen werden.

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